<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><rss xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom" version="2.0"><channel><atom:link href="https://www.auswaertiges-amt.de/static/appdata/includes/rss/Reisehinweise-RSS-Feed.xml" rel="self" type="application/rss+xml"/><title>Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de</link><description>Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed</description><language>de</language><copyright/><item><title>Tunesien: Reise- und Sicherheitshinweise</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/tunesiensicherheit-219024</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:&nbsp;</p>
 <p><span>Aktuelles – Zeitweise Einschränkung der Stromversorgung</span></p>
 <p><span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter" target="_blank" rel="noopener">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a></p>
 </blockquote>
 <h2>Aktuelles</h2>
 <h3>Zeitweise Einschränkung der Stromversorgung</h3>
 <p>In Tunesien muss aktuell mit Temperaturen von bis zu 47° C gerechnet werden. Aufgrund der momentan stark erhöhten Auslastung des Stromnetzes führt die tunesische Strom- und Gasgesellschaft (STEG) temporäre und teils unangekündigte Stromabschaltungen durch. Diese Unterbrechungen können direkte Auswirkungen auf die Infrastruktur vor Ort haben. Neben dem Ausfall von Klimaanlagen und Lüftungssystemen sowie Beeinträchtigungen von WLAN, Mobilfunknetzen und Internetverbindungen können auch Auswirkungen auf Wasserversorgung und Zahlungsverkehr (Geldautomaten, Kartenzahlung) nicht ausgeschlossen werden.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über Ihre Reiseleitung bzw. Ihren Reiseveranstalter, Unterkunft oder lokale Medien zu aktuellen Einschränkungen in Ihrer Region.</li>
  <li>Meiden Sie tagsüber die direkte Sonne; achten Sie auf ausreichend Flüssigkeitszufuhr.</li>
  <li><span>Achten Sie darauf, dass kühlungspflichtige Medikamente auch bei Stromausfällen angemessen gelagert werden können.</span></li>
 </ul>
 <h2>Sicherheit</h2>
 <p><strong>Von Reisen</strong></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>in das Gebiet südlich bzw. südöstlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur/Nafta - Douz – Ksar Ghilane – Tataouine bis Zarzis führt,</strong></li>
  <li><strong>das unmittelbare Grenzgebiet zu Algerien und insbesondere in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze im Bereich von AinDraham bis einschließlich der Provinz Kasserine sowie</strong></li>
  <li><strong>die Berge des Jebel Chaambi, Jebel Selloum und Jebel Mghila und</strong></li>
  <li><strong>individuellen, nicht organisierten Wüstentouren</strong></li>
 </ul>
 <p><strong>wird abgeraten</strong>.</p>
 <h3>Innenpolitische Lage</h3>
 <p>Im Juli 2022 wurde per Referendum eine neue Verfassung angenommen, die nahezu alle Macht in die Hände des Staatspräsidenten legt und die Kompetenzen des Parlaments stark einschränkt.</p>
 <p>Aufgrund der politischen und sozialen Lage finden gelegentlich angemeldete Demonstrationen und Protestkundgebungen statt, meist am Wochenende im Stadtzentrum von Tunis. Zudem kommt es immer wieder zu spontanen, lokal begrenzten Demonstrationen in Tunis und anderen Landesteilen, insbesondere als Solidaritätskundgebungen für Palästina und im Kontext von Industrie-Umweltschäden. Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften können dabei nicht ausgeschlossen werden.</p>
 <p>Das „Gesetzesdekret 54“ sieht Haftstrafen von bis zu zehn Jahren für die Verbreitung von „Falschinformationen und Gerüchten“ im Internet vor. Dies kann auch politische Einlassungen betreffen. Die tunesische Regierung führt außerdem verschärfte Kontrollen gegen „unmoralische Inhalte“ in den sozialen Medien, insbesondere auf TikTok und Instagram, durch.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über geplante Demonstrationen und Protestkundgebungen in den lokalen und sozialen Medien oder bei Ihrem Reiseveranstalter.</li>
  <li>Meiden Sie angekündigte Demonstrationen und spontane, größere Menschenansammlungen weiträumig.</li>
  <li>Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Sicherheitskräfte.</li>
  <li>Führen Sie stets Ihre Ausweisdokumente (am besten in Kopie, siehe <em>Kriminalität</em>) mit sich, um jederzeit nachweisen zu können, dass Sie sich legal im Land aufhalten.</li>
 </ul>
 <p>Der Ausnahmezustand mit erweiterten Befugnissen für Sicherheitskräfte gilt landesweit fort. Mit vermehrten Polizeikontrollen ist landesweit weiterhin zu rechnen.&nbsp;</p>
 <p><span>Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 km breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind militärisches Sperrgebiet und daher nicht zugänglich. Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des zuständigen Gouvernorats betreten werden.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über die lokalen Medien oder Ihren Reiseveranstalter und verfolgen Sie aufmerksam die politische Lage.</li>
  <li>Beachten Sie Sperrzonen sowie bei beabsichtigten Reisen in Nachbarländer sorgfältig die aktuelle Sicherheitslage und die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/algerien-node/algeriensicherheit/219044" target="_blank" rel="noopener">Reise- und Sicherheitshinweise Algerien</a> bzw. die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/libyensicherheit-219624" target="_blank" rel="noopener">Reisewarnung für Libyen.</a></li>
 </ul>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <p>In Tunesien besteht weiterhin ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge. 2015 wurden zwei schwere terroristische Anschläge an einem Hotelstrand in einem Vorort von Sousse und im Bardo-Museum in der Innenstadt von Tunis verübt, bei denen zahlreiche ausländische Reisende unter den Opfern waren. Im Mai 2023 kam es auf der Insel Djerba an der Synagoge La Ghriba zu einem Anschlag.</p>
 <p>Insgesamt hat sich die Sicherheitslage stabilisiert<em>.&nbsp;</em>Die tunesischen Sicherheitskräfte verstärken ihre Präsenz saisonbedingt in den Touristengebieten. Das tunesische Innenministerium hat mobile Sicherheitsposten eingerichtet, die in den Sommermonaten an touristischen Anlaufpunkten, Stränden und öffentlichen Plätzen im Einsatz sind.&nbsp;</p>
 <p><span>In den Gebirgsregionen entlang der algerischen Grenze im Bereich von Ain Draham bis Kasserine westlich der Nationalstraße N17, besonders in den Bergen des Jebel Chaambi, Jebel Selloum und Jebel Mghila in der Provinz Kasserine sind bewaffnete Auseinandersetzungen mit dort operierenden Terrorgruppen möglich. Gebiete sind dort teilweise vermint.</span>
  <br>
  <span>Die Sicherheitslage ist in der Stadt Ben Guerdane und in der umliegenden Region nahe der libyschen Grenze besonders angespannt.&nbsp;</span>
  <br>
  <span>Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in diesen Regionen ist zu rechnen.</span></p>
 <p><span>Südlich bzw. südöstlich der Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur/Nafta - Douz – Ksar Ghilane – Tataouine bis Zarzis führt, sowie abseits der Touristenzentren am Rande der Sahara und insbesondere in Grenzgebieten besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Halten Sie sich über die Medien informiert und achten Sie auf Informationen der Reiseveranstalter.</li>
  <li>Meiden Sie Menschenansammlungen auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen und Moscheen bzw. seien Sie dort besonders aufmerksam.</li>
  <li><span>Seien Sie bei Reisen in westliche Landesteile besonders vorsichtig und meiden Sie die Gebirgsregion nahe der algerischen Grenze im Bereich von Ain Draham bis Kasserine.</span></li>
  <li><span>Vermeiden Sie Reisen in das Gebiet südlich der touristisch erschlossenen Gebiete von Touzeur/Nafta, Douz, Ksar Ghilane, Tataouine und Zarzis.</span></li>
  <li>Seien Sie bei notwendigen Reisen in der Region um Ben Guerdane ganz besonders vorsichtig.</li>
  <li>Unternehmen Sie Ausflüge und Offroad-Touren in die Wüstengebiete grundsätzlich nur organisiert in einer Gruppe und mit landeskundigen Reiseführern.</li>
  <li>Beachten Sie auch den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_blank" rel="noopener">weltweiten Sicherheitshinweis.</a></li>
 </ul>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p>Es kann u.a. zu Einbruchs- und Diebstahldelikten kommen, z.B. Taschendiebstahl und Kreditkartenkriminalität.</p>
 <p>In Hotels bieten häufig neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Ausflüge und Aktivitäten an, die oft keine ausreichende rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Achten Sie insbesondere bei Besuchen in Altstädten und Basaren&nbsp;(„Souk“) sowie an Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln auf Ihre Wertsachen.</li>
  <li>Seien Sie besonders aufmerksam, wenn Sie allein&nbsp;reisen.</li>
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li>Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.</li>
  <li>Seien Sie wachsam, wenn Sie nach dem Weg fragen und Geldautomaten benutzen. „False Guides“ und aggressives Betteln sind weitverbreitet.</li>
  <li>Vergewissern Sie sich bei Ausflügen ggf. des technischen Zustands von Fahrzeugen und des Versicherungsschutzes.</li>
  <li>Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten oder&nbsp;Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.</li>
 </ul>
 <h2>Natur und Klima</h2>
 <p>Das Klima ist im Norden mediterran;&nbsp;im Süden herrscht Wüstenklima.</p>
 <p>Die Sahara kann sehr heiß werden. Staub- und Sandstürme sind möglich.</p>
 <p>Insbesondere in den Wintermonaten können landesweit Überflutungen auftreten.</p>
 <p>Tunesien liegt in einer seismisch leicht aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben und ggf. Tsunamis kommen kann.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</li>
  <li>Beachten Sie die Hinweise des <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Mit-Naturgefahren-umgehen/Unwetter/unwetter_node.html" target="_blank" rel="noopener">Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe</a> im Fall einer Sturmwarnung.</li>
  <li>Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des <a href="https://www.gfz-potsdam.de/presse/infothek" target="_blank" rel="noopener">Deutschen GeoForschungsZentrums</a> vertraut.</li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p>Tunesien verfügt in den größeren Städten und bei Überlandverbindungen über eine gute Verkehrsinfrastruktur mit Inlandsflügen, teilweise Bahnverbindungen und vor allem Überlandbussen.</p>
 <p>Reisen auf dem Landweg, insbesondere im Landesinneren, sollten aus Sicherheitsgründen so geplant werden, dass das Ziel vor Einbruch der Dunkelheit erreicht wird.</p>
 <p>Im Straßenverkehr besteht eine erhöhte Unfallgefahr. Autofahrer wie Fußgänger können sich nicht auf gegenseitige Rücksichtnahme sowie auf die Beachtung von Verkehrsregeln verlassen. Selbst Ampeln werden nicht immer beachtet. Auch auf Autobahnen ist mit Fußgängern und Tieren zu rechnen.</p>
 <p>Die Promillegrenze beträgt 0,3. Für Fahranfänger und Fahrer in der Tourismusbranche besteht absolutes Alkoholverbot. Die Benutzung der Autobahn ist mautpflichtig und wird in bar entrichtet.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Seien Sie im Straßenverkehr besonders vorsichtig und fahren Sie defensiv.</li>
  <li>Vermeiden Sie Nachtfahrten, insbesondere auf Nebenstrecken.</li>
  <li>Achten Sie auf ausreichenden Versicherungsschutz, möglichst Vollkasko und Insassenschutz.</li>
 </ul>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p>Der deutsche Führerschein wird bei touristischen Aufenthalten anerkannt.</p>
 <h3>Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan</h3>
 <p>Die Mehrheit der Bevölkerung ist muslimisch. Auch wenn viele Tunesierinnen berufstätig sind, bleibt das Rollenverständnis insbesondere in ländlichen Gebieten von traditionellen&nbsp;Mustern bestimmt. Frauen sollten sich außerhalb der Touristenzentren daher zurückhaltend verhalten und gesundes Misstrauen zeigen.</p>
 <p>Alkohol kann in bestimmten Geschäften gekauft werden. Er wird in Städten auch in einigen Hotels und Restaurants serviert. Allerdings ist es nicht erlaubt, Alkohol auf der Straße oder an anderen Orten als in einem zugelassenen Restaurant oder in einer Bar zu trinken.</p>
 <p>Während des Fastenmonats Ramadan ist außerhalb der Touristenzentren mit Einschränkungen im Alltag wie z.B. Schließung von Restaurants tagsüber, reduzierten Arbeitszeiten bei Behörden und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie der Beachtung islamischer Traditionen zu rechnen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Vermeiden Sie während des Ramadans zwischen Sonnenauf- und -untergang das Essen, Trinken oder Rauchen in der Öffentlichkeit.</li>
 </ul>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <p>Gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen sind verboten und können in Tunesien strafverfolgt werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Vermeiden Sie Zeichen der Zuneigung in der Öffentlichkeit.</li>
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_blank" rel="noopener">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.</a></li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <p class="StandardWeb1"><span>Der Besitz schon kleinster Mengen Rauschgifts bzw. der Konsum von Marihuana/Haschisch wird in Tunesien mit mindestens einem Jahr Haft und Geldstrafe geahndet. Das Strafmaß für Drogendelikte kann sich auf bis zu 20 Jahre Freiheitsstrafe belaufen.&nbsp;</span></p>
 <p class="StandardWeb1"><span>Der Besitz von Waffen (Feuerwaffen, Hieb- und Stichwaffen) und pornographischem Material ist untersagt.&nbsp;</span></p>
 <p>Das Fotografieren militärischer oder polizeilicher Anlagen, öffentlicher Gebäude oder sicherheitssensibler Bereiche (z.B. auch der Wagenkolonne einer öffentlichen Person) und der Einsatz von Drohnen sind nicht erlaubt und können zu Inhaftierung wegen Terrorismusverdachts führen. Ferngläser o.ä. können konfisziert werden.</p>
 <p>Auch die Einfuhr von Drohnen, Funkgeräten und anderen Gegenständen kann einen Terrorismus- oder Spionageverdacht begründen.Öffentliche Zuneigung, insbesondere zwischen unverheirateten Paaren, kann je nach Art und Ausmaß wegen Unzucht oder Erregung öffentlichen Ärgernisses strafrechtlich verfolgt werden. Ehebruch und homosexuelle Handlungen sind in Tunesien strafbar und können eine Haftstrafe nach sich ziehen, siehe auch <em>Reiseinfos -&nbsp;LGBTIQ.</em></p>
 <p>Prostitution ist mit äußerst wenigen Ausnahmen in Tunesien verboten. Wer entsprechende Dienstleistungen ohne Genehmigung anbietet, aber auch wer sie in Anspruch nimmt, kann zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt werden.&nbsp;</p>
 <p>Gerichtsverfahren und damit verbundene Untersuchungshaftzeiten können lang andauern. Tunesische Haftbedingungen sind nicht mit den deutschen vergleichbar. In diesem Zusammenhang verhängte Ausreisesperren können zu jahrelangen Zwangsaufenthalten in Tunesien führen <span>- mit weitreichenden Konsequenzen für die berufliche, familiäre und gesundheitliche Lage der Betroffenen</span>.</p>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p>Landeswährung ist der Tunesische Dinar (TND). Es ist eine Tausenderwährung, d.h. 1 TND entspricht 1.000 Millimes.
  <br>
  Geld kann bei jeder größeren Bank während der üblichen Geschäftszeiten montags bis freitags umgetauscht werden. Weitere Umtauschmöglichkeiten gibt es in größeren Hotels. Geldumtausch auf der Straße ist verboten. Geldabhebungen am Automaten sind mit gängigen internationalen Kreditkarten (Mastercard, VISA) und auch mit einer Debitkarte (Girocard) möglich (nicht jedoch V-Pay).</p>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten">Vertretungen Ihres Ziellandes.</a> Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.&nbsp;Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass:</strong>&nbsp;Ja, mit Einschränkungen, siehe Anmerkungen</li>
  <li><strong>Personalausweis:</strong> Nein</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis:</strong> Nein</li>
  <li><strong>Kinderreisepass:</strong> Ja</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:</strong></p>
 <p>Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.</p>
 <p>Bei Einreise ohne Buchungsbestätigung einer Pauschalreise mit regulärem Reisepass können tunesische Grenzbeamte Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung der Reise- und Lebenshaltungskosten während des Aufenthaltes der Reisenden erfragen.</p>
 <p>Einreisen mit einem deutschen Personalausweis sind <span class="underline">nicht</span> möglich.</p>
 <p>Einreisen mit einem gültigen deutschen <span class="underline">vorläufigen</span> Reisepass nach Tunesien sind nach Mitteilung der tunesischen Behörden nur möglich, wenn ein Hin- und Rückflugticket und ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung der Reise- und Lebenshaltungskosten während des Aufenthalts nachgewiesen werden können.</p>
 <h3>Visum</h3>
 <p><span>Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise zu touristischen, privaten oder geschäftlichen Zwecken bei einem Aufenthalt bis zu 120 Tagen kein Visum.</span></p>
 <p>Der von den tunesischen Grenzbehörden an manchen Flughäfen ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" muss aufbewahrt und bei Wiederausreise vorgelegt werden. Bei Überschreiten des 120-tägigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr von 20 TND pro Fünf-Tages-Zeitraum erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden muss; ansonsten wird die Ausreise nicht gestattet.</p>
 <p><span>Bei Einreise auf dem Seeweg – z.B. von Individualreisenden – kann es aufgrund mangelnder einschlägiger Vorschriften von tunesischer Seite zu Schwierigkeiten (beispielsweise zur Verweigerung der Einreise bei fehlender Hotelbuchung und/oder Rückfahrticket) kommen.</span></p>
 <h3>Hinweis für Doppelstaater</h3>
 <p>Von Reisenden, die neben der deutschen auch die tunesische Staatsangehörigkeit besitzen, verlangen die tunesischen Behörden, dass sie sich mit einem tunesischen Reisepass ausweisen können (Achtung: Die Rückgabe des tunesischen Passes an eine tunesische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der tunesischen Staatsangehörigkeit). Deutsch-tunesische Doppelstaater werden entsprechend der internationalen Praxis in Tunesien ausschließlich als Tunesier behandelt und unterliegen uneingeschränkt den tunesischen Gesetzen.</p>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p>Die früher erforderliche elterliche Genehmigung „<em>autorisation parentale“</em> (beglaubigt durch das Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland), die bei Ausreisen minderjährige Tunesier oder Doppelstaater, die nicht vom tunesischen Elternteil begleitet wurden, erforderlich war, ist offiziell nicht mehr notwendig. In der Praxis kommt es gelegentlich vor, dass diese Bescheinigung bei der Ausreise trotzdem noch verlangt wird.&nbsp;</p>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p>In Tunesien gelten sehr strenge Devisenbestimmungen. TND dürfen weder ein- noch ausgeführt werden.
  <br>
  Die Ein- und Ausfuhr von Devisen, Gold o.Ä. ist ohne Begrenzung möglich, ab einem Gegenwert von 10.000 TND (ca. 3.000 EUR) muss jedoch eine Einfuhr- bzw. Ausfuhrdeklaration beim Zoll erfolgen. Eine Nichtbeachtung der Einfuhrbestimmungen kann die Beschlagnahme und ggf. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Verbindliche Informationen stellt der <a href="https://www.douane.gov.tn/devises-et-change/">tunesische Zoll</a> auf Französisch zur Verfügung.</p>
 <p>Reisende ohne permanenten Aufenthalt in Tunesien, die die Absicht haben, eine Restsumme der Devisen im Wert von 5.000 TND (ca. 1.500&nbsp;EUR) oder mehr wieder auszuführen, müssen bereits bei der Einfuhr den Wert der mitgeführten Devisen deklarieren. Die Einfuhrerklärung muss sorgfältig aufbewahrt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass bei der Wiederausreise diese Mittel beschlagnahmt werden und eine Strafe verhängt wird. Bei der Ausreise müssen Devisen mündlich angegeben werden. Devisengeschäfte sind nach tunesischem Recht nicht zulässig.</p>
 <p>Beim Erwerb teurerer&nbsp;Souvenirs wie Teppichen, aber auch bei tierischen und pflanzlichen Produkten, sollten Reisende besonders vorsichtig sein. Solche Käufe sollten nur bei vertrauensvollen oder vom Tourismusbüro (<a href="http://www.tourisme.gov.tn" target="_blank" rel="noopener">Office National du Tourisme Tunisien</a><span class="underline">)</span> bzw. bei von Reiseleitern empfohlenen Geschäften und Händlern getätigt werden. Zusätzlich sollte man sich stets der Zollbestimmungen vergewissern.</p>
 <h4><em>Einfuhr eines Fahrzeugs</em></h4>
 <p>Bei der Einreise mit einem Kfz wird dafür eine Verkehrserlaubnis von drei Monaten erteilt. Die Fahrzeugdaten werden in den Reisepass des Halters eingetragen, da ein Verkauf des Fahrzeugs in Tunesien nicht ohne Zollentrichtung stattfinden darf. Bei der Ausreise mit dem Fahrzeug wird der Eintrag wieder gelöscht.</p>
 <p>Vor der Einfuhr eines Kfz für mehr als drei Monate sollte unbedingt vorab Kontakt mit den zuständigen tunesischen Auslandsvertretungen in Deutschland aufgenommen werden.</p>
 <p>Um Schwierigkeiten bei den Grenzübergängen zu vermeiden, wird im Fall eines Gebrauchtwagenkaufs empfohlen, beim zuständigen Straßenverkehrsamt die aktuellen Angaben zum Halter in den Fahrzeugpapieren nachtragen zu lassen.</p>
 <p><span>Sollte das Fahrzeug bei einem Unfall Totalschaden erleiden, muss von der örtlichen Polizei- oder Zollbehörde eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt und das Fahrzeug zolltechnisch abgewickelt/verzollt werden, damit das Land ohne das Fahrzeug verlassen werden kann. Bei einer evtl. notwendigen Verschrottung des Fahrzeugs ist mit hohen Zollgebühren zu rechnen. Auch im Falle eines Fahrzeugdiebstahls sind grundsätzlich erhebliche Zollgebühren zu entrichten.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Schließen Sie eine Versicherung ab, die die o.a. Risiken abdeckt.</span></li>
 </ul>
 <p>Der Verlust oder Diebstahl der Kfz-Papiere oder des Führerscheins ist umgehend bei der örtlich zuständigen tunesischen Polizeibehörde anzuzeigen. Für die Ausstellung und Übersendung von Zweitschriften durch die ausstellende Behörde in Deutschland ist mit einer Wartezeit von ca. zwei Monaten zu rechnen. Sollte das Kfz wegen falschen Parkens abgeschleppt worden sein, kann es gegen Entrichtung einer Gebühr bei der "Fourrière" ausgelöst werden.</p>
 <h3>Tiere</h3>
 <p>Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) ist eine Tollwutimpfung erforderlich, die z.B. mittels EU-Heimtierausweis nachgewiesen werden kann.
  <br>
  Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das <a href="https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html">Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.</a></p>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <p>Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß <a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html">Impfkalender der STIKO</a> auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.</li>
  <li>Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A; bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Tollwut empfohlen.</li>
 </ul>
 <h3>HIV/AIDS</h3>
 <p>Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</li>
 </ul>
 <h3>Durchfallerkrankungen</h3>
 <p>Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/200206/8c414cbefcaad8d79d86d85552dd5db7/durchfallmerkblatt-data.pdf" target="_blank" rel="noopener">Durchfallerkrankungen</a>. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.</li>
  <li>Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.</li>
  <li>Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.</li>
  <li>Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.</li>
  <li>Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.</li>
  <li>Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.</li>
  <li>Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.</li>
 </ul>
 <h3>Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen</h3>
 <p>Derzeit werden vermehrt Fälle von mit Tollwut infizierten Tieren gemeldet – insbesondere in Nordtunesien. Eine Ansteckung durch Tollwut erfolgt vorwiegend über Hunde, Katzen, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.</li>
  <li>Sollten Sie von einem Hund, Affen oder Flughund oder einer Katze gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.</li>
  <li>Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe nur sehr begrenzt und Immunglobuline im Land ggf. schwer erhältlich sind.</li>
 </ul>
 <h3>Weitere Infektionskrankheiten</h3>
 <p>Es finden sich einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten, diese sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nil-Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung).</p>
 <p>Die Gefahr der Übertragung einer Bilharziose besteht herdförmig in Gafsa und Schott Djerit beim Baden im Süßwasser.</p>
 <h3>Sonstige Gesundheitsgefahren</h3>
 <p>Gefahren durch Schlangen und Skorpione.</p>
 <h3>Medizinische Versorgung</h3>
 <p>Das Versorgungsniveau ist zumindest in Tunis gut. Viele gut ausgestattete Privatkliniken (Clinique International Hannibal, Polyclinique Les Berges du Lac, Clinique de la Soukra u.a.) sind auch Ziel von Patienten aus benachbarten afrikanischen Ländern. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen, vor allem in staatlichen Krankenhäusern (lediglich Basisversorgung, keine Pflegeleistungen, auch nicht für Touristen).</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).</li>
  <li>Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die <a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html" target="_blank" rel="noopener">DTG.</a></li>
 </ul>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2519600-2519600" target="_blank" rel="noopener"><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></a></p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/tunesien-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
 <p>&nbsp;</p>
 <p>&nbsp;</p>
</div>]]></description><pubDate>Thu, 23 Jul 2026 15:45:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Thu, 23 Jul 2026 15:34:17 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/tunesiensicherheit-219024</guid></item><item><title>Demokratische Republik Kongo: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/kongodemokratischerepubliksicherheit-203202</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:&nbsp;</p>
 <p><span>Aktuelles - Ebolafieber</span></p>
 <p><span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter" target="_blank" rel="noopener">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a></p>
 </blockquote>
 <h2>Aktuelles</h2>
 <p><span><strong>Vor Reisen in die folgenden Provinzen und Gebiete wird gewarnt:</strong></span></p>
 <ul class="rte__unordered-list--bullet-hyphen rte--list">
  <li><span><strong>Provinz Maniema</strong></span></li>
  <li><span><strong>Provinz Nord-Kivu</strong></span></li>
  <li><span><strong>Provinz Süd-Kivu</strong></span></li>
  <li><span><strong>Provinz Ituri</strong></span></li>
  <li><span><strong>Provinz Haut-Uélé</strong></span></li>
  <li><span><strong>Provinz Haut-Lomami</strong></span></li>
  <li><span><strong>Provinz Tshopo</strong></span></li>
  <li><span><strong>Provinz Tanganyika</strong></span></li>
  <li><span><strong>Den nördlichen Teil der Provinz Haut-Katanga (insbesondere das Gebiet des Nationalparks Upemba)</strong></span></li>
  <li><span><strong>Das Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republik (50 km zum Grenzverlauf)</strong></span></li>
 </ul>
 <p><span><strong>Deutsche Staatsangehörige, die sich in den Provinzen Nord- und Süd-Kivu aufhalten, werden zur Ausreise aufgefordert.&nbsp;</strong></span></p>
 <p><span><strong>Von nicht notwendigen Reisen in die übrigen Landesteile der Demokratischen Republik Kongo einschließlich der Hauptstadt Kinshasa wird abgeraten.</strong></span></p>
 <h3><em>Ebolafieber</em></h3>
 <p>Am 15. Mai 2026 wurde ein <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/ebolafieber-2559130">Ebolafieber</a>-Ausbruch durch das Bundibugyo-Ebolavirus in der Provinz Ituri gemeldet.&nbsp;
  <br>
  Die WHO erklärte den aktuellen Ausbruch am <a href="https://www.who.int/news/item/17-05-2026-epidemic-of-ebola-disease-in-the-democratic-republic-of-the-congo-and-uganda-determined-a-public-health-emergency-of-international-concern">17. Mai 2026</a> zum „Public Health Emergency of International Concern (PHEIC)“. Laut WHO bestehen derzeit erhebliche Unklarheiten hinsichtlich der tatsächlichen Infektionszahlen, der geografischen Ausbreitung des Ausbruchs sowie der epidemiologischen Verknüpfungen zwischen bestätigten und vermuteten Fällen.
  <br>
  Die kongolesischen Behörden haben entsprechende Vorsichtsmaßnahmen eingeleitet. Dennoch ist mit einer hohen Dunkelziffer zu rechnen, vor allem in den Provinzen Ituri, Nord- und Süd-Kivu, <span>Haut-Uélé</span> sowie Tshopo.&nbsp;
  <br>
  Im Gegensatz zu den Zaire-Ebolastämmen gibt es derzeit weder zugelassene spezifische Therapeutika noch Impfstoffe gegen das Bundibugyo-Ebolavirus.</p>
 <p>Mit Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 20. Juli 2026 wurden die Quarantäneregelungen angepasst. Gesundheitspersonal und andere Reisende aus betroffenen Gebieten werden in drei Risikokategorien eingeteilt.<span>&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte__unordered-list--bullet-hyphen rte--list">
  <li>Kategorie A (nicht-geschützter Kontakt oder Hochrisikokontakt mit dem Virus): 21 Tage verpflichtende Quarantäne.</li>
  <li>Kategorie B (geschützter Kontakt mit dem Virus und geringes Expositionsrisiko): 21 Tage aktive Beobachtung, nationale &amp; internationale Reise nur nach Einzelfallentscheidung.</li>
  <li>Kategorie C (kein Kontakt mit dem Virus): 21 Tage Selbstkontrolle und Aufforderung zur Meldung etwaiger Symptome, keine Reisebeschränkungen.&nbsp;</li>
 </ul>
 <p><span>Die Regelungen gelten nur für Personen, die sich in den von Ebola betroffenen Provinzen aufgehalten haben.</span>
  <br>
  <span>Nach Aufenthalten in der Demokratischen Republik Kongo sollten sich Reisende vor Weiterreise in andere Staaten bei den dort zuständigen Stellen erkundigen, ob und ggf. unter welchen Auflagen (z.B. verstärkte gesundheitstechnische Kontrollen oder Quarantäne) die Einreise ins Zielland möglich ist</span>.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Vor Reisen in die Provinzen Ituri, Nord-Kivu und Süd-Kivu, Haut-Uélé sowie Tshopo wird gewarnt</strong>, siehe <em>Sicherheit - Sicherheitshinweis.</em></li>
  <li>Halten Sie sich streng an die Auflagen der Behörden. Unter anderem besteht für die betroffenen Provinzen und die Hauptstadt Kinshasa ein Verbot von Großveranstaltungen. Sehen Sie von nicht notwendigen Besuchen in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen, der Teilnahme an Beerdigungen und dem Aufenthalt in großen Menschenmengen ab.</li>
  <li>Meiden Sie jeden Kontakt mit Erkrankten und Verdachtsfällen sowie deren Körperflüssigkeiten.</li>
  <li>Berühren Sie keine lebendigen und tote Wildtiere und verzehren Sie keine Wildtierprodukte.</li>
  <li>Melden Sie sich bei entsprechenden Symptomen bis zu 21 Tage nach Aufenthalt in der betroffenen Region telefonisch bei einem ärztlichen Dienst, um das weitere Vorgehen zu besprechen.</li>
  <li>Beachten Sie ggf. die empfohlenen <a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/E/Ebola/rueckkehrende_Hilfskraefte.html">Maßnahmen des RKI</a> für aus dem Ausland zurückkehrendes medizinisches und anderes Personal, das in der Patientenversorgung oder Ausbruchsbekämpfung im Rahmen eines Ausbruchs von viral hämorrhagischen Fiebern tätig war.</li>
 </ul>
 <h3><em>Kriegerische Auseinandersetzungen mit der bewaffneten Gruppe M23</em></h3>
 <p>Die Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo hat sich seit Anfang 2025 erheblich verschlechtert und ist weiterhin volatil.</p>
 <p>Seit Januar 2025 kommt es im Grenzgebiet zu Ruanda und Uganda zu vermehrten Kampfhandlungen und Gebietsgewinnen der M23, die auch die Provinzhauptstädte Goma (Provinz Nord-Kivu) und Bukavu (Provinz Süd-Kivu) sowie vorübergehend die Stadt Uvira eingenommen haben. Seit Januar 2026 befindet sich Uvira wieder unter Kontrolle der kongolesischen Streitkräfte; die Lage vor Ort bleibt jedoch volatil. Die beteiligten Parteien setzen Drohnen bei Kampfhandlungen ein, mit weitreichenden humanitären Folgen. Auch der weitab der Gefechte liegende Flughafen in Kisangani (Provinz Tshopo) wurde bereits mehrfach mit Drohnen angegriffen. Weitere militärische Vorstöße der M23 können nicht ausgeschlossen werden.&nbsp;</p>
 <p>In den von der M23 besetzten Gebieten kann es zu willkürlichen Verhaftungen und Tötungen kommen. Zudem ist das lokale Bankensystem ins Erliegen geraten und eine Versorgung mit Bargeld ist nicht möglich; die allgemeine Versorgungslage ist dementsprechend prekär.</p>
 <p>Bei Ausreisen über den Grenzposten Goma/Gisenyi kann es zu Einschränkungen kommen. Der Flughafen Goma musste nach Kampfhandlungen zwischen M23 und der kongolesischen Armee den kommerziellen Flugverkehr einstellen.</p>
 <p>In den Provinzen Nord-Kivu und Ituri, insbesondere in der Region um Beni, kommt es v.a. durch die islamistische Miliz der Allied Democratic Forces (ADF) verstärkt zu Angriffen auf und Massakern an Zivilisten. Insgesamt sind in den o.g. Ostprovinzen über 100 bewaffnete Gruppen aktiv (siehe <em>Sicherheit – Innenpolitische Lage</em>).</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung und Ausreiseaufforderungen.</strong></li>
  <li><span>Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die lokalen und - mit der gebotenen Vorsicht - sozialen Medien.</span></li>
  <li><span>Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.</span></li>
  <li>Vergewissern Sie sich vor einer Fahrt/einer Bewegung außerhalb stets, dass Ihr Umfeld tatsächlich sicher genug ist; bewegen Sie sich nur in unmittelbarer Nähe Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes und seien Sie äußerst vorsichtig. Vermeiden Sie derzeit den Weg zum Flughafen, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit.</li>
  <li>Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben. Teilen Sie sich zur Verfügung stehende Nahrungsmittel- und Wasservorräte sorgsam ein.</li>
  <li>Registrieren Sie sich auf der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (<a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">ELEFAND);</a> weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin. Die Registrierung ist auch per ELEFAND-App möglich.</li>
  <li><span>Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte</span>.<span>&nbsp;</span>&nbsp;</li>
 </ul>
 <h3><em>Landesweite Proteste gegen geplante Verfassungsänderung</em></h3>
 <p><span>Seit Juni 2026 ruft die Oppositionsallianz C64 zu Protesten gegen eine geplante Verfassungsänderung auf. Diese finden insbesondere im Regierungsviertel Gombe sowie in der Umgebung des Parlaments „Palais du Peuple“ statt. Es kann jederzeit zu gewaltsamen Ausschreitungen kommen. Der Weg zum Flughafen in Kinshasa ist insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit gefährlich. Im gesamten Stadtgebiet von Kinshasa gibt es immer wieder Straßensperren sowie erhöhte Polizei- und Militärpräsenz.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung und Ausreiseaufforderungen.</strong></li>
  <li><span>Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die lokalen und - mit der gebotenen Vorsicht - sozialen Medien.</span></li>
  <li><span>Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.</span></li>
  <li>Vergewissern Sie sich vor einer Fahrt/einer Bewegung außerhalb stets, dass Ihr Umfeld tatsächlich sicher genug ist; bewegen Sie sich nur in unmittelbarer Nähe Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes und seien Sie äußerst vorsichtig.</li>
  <li>Vermeiden Sie den Weg zum Flughafen nach Einbruch der Dunkelheit.</li>
  <li>Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben. Teilen Sie sich zur Verfügung stehende Nahrungsmittel- und Wasservorräte sorgsam ein.</li>
  <li>Registrieren Sie sich auf der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (<a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">ELEFAND);</a> weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin. Die Registrierung ist auch per ELEFAND-App möglich.</li>
  <li><span>Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.</span></li>
 </ul>
 <h2>Sicherheit - Teilreisewarnung</h2>
 <p><span><strong>Vor Reisen in die folgenden Provinzen und Gebiete wird gewarnt:</strong></span></p>
 <ul class="rte__unordered-list--bullet-hyphen rte--list">
  <li><span><strong>Provinz Maniema</strong></span></li>
  <li><span><strong>Provinz Nord-Kivu</strong></span></li>
  <li><span><strong>Provinz Süd-Kivu</strong></span></li>
  <li><span><strong>Provinz Ituri</strong></span></li>
  <li><span><strong>Provinz Haut-Uélé</strong></span></li>
  <li><span><strong>Provinz Haut-Lomami</strong></span></li>
  <li><span><strong>Provinz Tshopo</strong></span></li>
  <li><span><strong>Provinz Tanganyika</strong></span></li>
  <li><span><strong>Den nördlichen Teil der Provinz Haut-Katanga (insbesondere das Gebiet des Nationalparks Upemba)</strong></span></li>
  <li><span><strong>Das Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republik (50 km zum Grenzverlauf)</strong></span></li>
 </ul>
 <p><span><strong>Deutsche Staatsangehörige, die sich in den Provinzen Nord- und Süd-Kivu aufhalten, werden zur Ausreise aufgefordert.&nbsp;</strong></span></p>
 <p><span><strong>Von nicht notwendigen Reisen in die übrigen Landesteile der Demokratischen Republik Kongo einschließlich der Hauptstadt Kinshasa wird abgeraten. &nbsp;</strong></span></p>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_self">weltweiten Sicherheitshinweis.</a></li>
 </ul>
 <h3>Innenpolitische Lage</h3>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <p><span>In den östlichen Provinzen kommt es immer wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen zwischen den kongolesischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppen, insbesondere der M23, die seit 2021 sukzessive Gebiete im Grenzgebiet zu Uganda, Burundi und Ruanda erobert hat. Seit 2025 besetzen diese Gruppierungen große Gebiete im Ostkongo, inklusive der Provinzhauptstädte Goma (Nord-Kivu) und Bukavu (Süd-Kivu). Darüber hinaus wurde die Stadt&nbsp;</span>
  <br>
  <span>Uvira von Dezember 2025 bis Januar 2026 vorübergehend eingenommen. Im Februar 2026 griff die bewaffnete Gruppe M23 den Flughafen in der Stadt Kisangani mit Drohnen an. Sie hat auf Provinzebene Parallelregierungen eingerichtet und der Besatzungszustand verstetigt sich zunehmend; eine Kontrolle der besetzten Gebiete durch den kongolesischen Staat ist derzeit nicht gegeben. Die Aktivität lokaler Milizen („Wazalendo“) verstärkt die Unsicherheit in diesen Gebieten zusätzlich. Im Norden von Nord-Kivu und in Ituri führt die kongolesische Armee mit Unterstützung ugandischer Streitkräfte Operationen gegen die islamistischen „Allied Democratic Forces“ (ADF) durch. In der Region Ituri hat sich die Lage seit Juli 2025 weiter verschärft; intensivierte Angriffe der ADF führen insbesondere unter Zivilisten zu vielen Todesopfern. Mögliche humanitäre Katastrophen, wie Choleraausbrüche oder Lebensmittelmangel, bedrohen die Stabilität der Region zusätzlich. Seit 2021 gilt für die Provinzen Nord-Kivu und Ituri das Kriegsrecht („Etat de Siège“), durch das die zivilen Regierungen temporär durch Militär- und Polizeiregierungen ersetzt werden. Die ohnehin angespannte Sicherheitslage hat sich vor diesem Hintergrund noch erheblich verschärft.</span></p>
 <p>In der Vergangenheit kam es vor dem Hintergrund der schlechten Sicherheitslage, vor allem in den Ostprovinzen, teilweise zu gewaltsamen Protesten gegen die VN-Mission MONUSCO. Weitere Ausschreitungen, auch gegenüber Nichtregierungsorganisationen und internationalem Personal, können nicht ausgeschlossen werden.</p>
 <p>Die Nationalparks „Virunga“ und „Kahuzi-Biega“ in Nord-Kivu sowie der Nationalpark Upemba in den Provinzen Haut-Lomami und Haut-Katanga sind unmittelbar von bewaffneten Gruppen bedroht und zum Teil besetzt<span>.</span> 2021 starben bei einem bewaffneten Überfall auf einen Konvoi des WFP (World Food Programme) nördlich von Goma drei Menschen, darunter der italienische Botschafter. In den vergangenen Jahren kam es vereinzelt zu Entführungen und anderen sicherheitsrelevanten Vorfällen. Im März 2026 wurde das Hauptquartier des Nationalparks Upemba in Lusinga durch eine Mai-Mai-Miliz überfallen, es gab Todesopfer.</p>
 <p>In den Provinzen Mai-Ndombe, Kwilu sowie zuletzt Kwango und Kongo Central kommt es seit 2022 zu gewaltsamen Konflikten zwischen den Volksgruppen Bateke und Bayaka, besonders im Verwaltungsbezirk („Territoire“) Kwamouth. Kriminelle Banden nutzen die Abwesenheit der Sicherheitsbehörden ebenfalls für ihre Aktivitäten, z.B. im Verwaltungsbezirk Maluku in der Provinz Kinshasa. Es wurde eine größere Anzahl an Binnenvertriebenen beobachtet, teilweise auch in der Nähe von Kinshasa. Da beide Volksgruppen auch am Rande der Nationalstraße N1 zwischen Kinshasa und Kikwit ansässig sind, wird dort besondere Wachsamkeit angeraten. Trotz Abschluss eines Friedensabkommens im April 2024 kam es auch 2025 zu Überfällen, Straßensperren und regelmäßigen Auseinandersetzungen zwischen den kongolesischen Streitkräften und den lokalen Mobondo-Gruppen.&nbsp;</p>
 <p>In Kinshasa und anderen kongolesischen Städten kam es in der Vergangenheit wiederholt bei teilweise gewalttätigen Protesten gegen die Regierung zum Einsatz scharfer Munition, Todesopfern und Verletzten sowie zu zahlreichen Festnahmen. Versammlungen, Proteste und bestimmte Veranstaltungen können, selbst ohne erkennbaren äußeren Anlass, jederzeit zu sicherheitsrelevanten Ereignissen oder gewalttätigen Ausschreitungen führen und scharfe Gegenmaßnahmen zur Folge haben. Dabei muss auch mit weitreichenden Störungen des öffentlichen Lebens sowie einer hohen Präsenz bewaffneter Sicherheitskräfte gerechnet werden. Die Sicherheitslage ist instabil.</p>
 <p>Kurzfristige Abschaltungen von SMS- und Internetdiensten sind jederzeit möglich. Es kann zu Straßensperren auf dem Weg zwischen Flughafen und Innenstadt und im Stadtgebiet von Kinshasa kommen, vermehrt ab den frühen Abendstunden. Sie sind nicht immer als solche erkennbar;&nbsp;längere Wartezeiten können auftreten.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung und Ausreiseaufforderungen.</strong></li>
  <li>Informieren Sie sich über die lokalen Medien.</li>
  <li>Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.</li>
  <li>Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.</li>
 </ul>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p>Die Kriminalitätsrate ist im gesamten Land hoch, der Schutz durch die Polizei nicht immer effektiv. Sowohl Gewaltkriminalität als auch Taschendiebstähle kommen vor, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit und in Menschenmengen.</p>
 <p>Vereinzelt ereigneten sich in Kinshasa bewaffnete Überfälle auf Ausländer, bei denen das Opfer unter einem Vorwand in ein Auto gedrängt und dann ausgeraubt wurde. Die Täter gaben sich dabei als Sicherheitskräfte aus.</p>
 <p>Straßenkinder (sogenannte „Shégués“) fallen durch aggressives Betteln an stark belebten Orten und im zähfließenden Straßenverkehr auf. Darüber hinaus gibt es in manchen Stadtvierteln jugendliche Banden (sog. "Kuluna"), die bewaffnete Überfälle ausführen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verhalten Sie sich unauffällig und verzichten Sie auf teuren Schmuck oder extravagante Kleidung.</li>
  <li>Meiden Sie unsichere Stadtviertel und gehen Sie nie alleine, sondern nur in kleinen Gruppen mit lokaler Begleitung aus.</li>
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie&nbsp;ggf.&nbsp;elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li><span>Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.</span></li>
  <li>Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.</li>
  <li>Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.</li>
 </ul>
 <h2>Natur und Klima</h2>
 <p>Der Nordosten der Demokratischen Republik Kongo liegt in einer seismisch aktiven Zone und ist aktives Vulkangebiet. Der Vulkan Nyiragongo ist weiterhin aktiv.</p>
 <p>Das Klima ist tropisch. Die Regenzeit erstreckt sich im Norden meist von März&nbsp;bis November und im Süden von Oktober bis Mai. In dieser Zeit können Straßen aufgrund von Überflutungen schnell unpassierbar werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</li>
  <li>Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanausbrüchen des <a href="https://www.gfz-potsdam.de/presse/infothek" target="_blank" rel="noopener">Deutschen GeoForschungsZentrums</a> vertraut.</li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <p><span>Siehe </span><em><span>Aktuelles</span></em></p>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p><span>Der&nbsp;innerkongolesische Luftverkehr mit einer Vielzahl kleinerer Luftfahrtunternehmen&nbsp;entspricht selten europäischen Sicherheitsstandards. Die meisten&nbsp;kongolesischen&nbsp;Luftfahrtunternehmen stehen&nbsp;auf</span> der <a href="https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en">gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU.</a> Nicht wenige der Flughäfen der DR Kongo entspricht internationalen Sicherheitsvorschriften. Die kleineren Flughäfen im Landesinneren bestehen meist nur aus einer Landebahn und manchmal einer Abfertigungshalle.</p>
 <p>Auf der zweimal wöchentlich verkehrenden Eisenbahn zwischen Kinshasa und Matadi kommt es immer wieder zu Unfällen. Die Eisenbahnlinien im Landesinneren fahren zum Teil gar nicht, zum Teil unregelmäßig und brauchen&nbsp;sehr viel Zeit.</p>
 <p>Der Fährverkehr von Kinshasa nach Brazzaville (Republik Kongo) kann als relativ sicher eingestuft werden. Der Fähr- und Flussverkehr in anderen Landesteilen ist hingegen unsicher und unfallträchtig.</p>
 <p>Die wenigen Straßen außerhalb der großen Städte sind oft in schlechtem Zustand und nur mit allradgetriebenen Fahrzeugen zu benutzen. Während der Regenzeit sind weite Teile des Straßennetzes unpassierbar.</p>
 <p>Im Straßenverkehr sollten Fahrzeuge bei Begegnung mit einem Konvoi des Staatspräsidenten oder anderer Würdenträger soweit wie möglich rechts an den Straßenrand fahren, stehen bleiben und warten, bis der Konvoi vorbeigefahren ist.</p>
 <p>Gleiches gilt für die Zeit des Hissens bzw. Einholens der Nationalflagge vor Polizeistationen und anderen öffentlichen Gebäuden am frühen Morgen oder bei Sonnenuntergang; in diesen Minuten ruht der Fahrzeugverkehr.</p>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p><span>Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Eine Absicherung vor Missbrauch bei Polizeikontrollen ist dies aber nicht. Man kann trotzdem an der Weiterfahrt gehindert und zu Zahlungen aufgefordert werden. Es sollte sich immer eine ortskundige Person mit im Auto befinden.</span>
  <br>
  <span>Bei längerfristigen Aufenthalten in der Demokratischen Republik Kongo ist die Beantragung eines kongolesischen Führerscheins, der seit Anfang 2025 wieder ausgestellt wird, empfehlenswert.</span></p>
 <h3>Besondere Verhaltenshinweise</h3>
 <p>Zwischenfälle mit dem Militär und anderen Sicherheitskräften sollten durch zurückhaltendes Verhalten möglichst vermieden werden.
  <br>
  Bei Fußballspielen und anderen emotional geladenen Ereignissen, aber auch bei Trauerzügen und Beerdigungen kam es wiederholt zu einzelnen Angriffen auf Nichteinheimische.</p>
 <p>Es besteht eine Vielzahl von Verboten, die mit der Sicherheitslage begründet und teilweise kurzfristig geändert werden. Dazu gehört jegliches Fotografieren des Flughafens, militärischer Einrichtungen, sonstiger Anlagen von strategischer Bedeutung oder uniformierter Personen (siehe auch <em>Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten)</em>. Zwar wurde das Fotografieren in der Öffentlichkeit wieder erlaubt. Fotoausrüstung kann zum Raub oder zu unliebsamen Begegnungen mit Passanten und Sicherheitskräften (sogar Verhaftung) führen. Kulturelle Widerstände können zu aggressiven Reaktionen ungefragt fotografierter Personen führen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Meiden Sie große, öffentliche Veranstaltungen wie Fußballspiele oder andere emotional aufgeladene Ereignisse) möglichst weiträumig und seien Sie in der Nähe besonders vorsichtig.</li>
  <li>Fotografieren Sie keine militärischen und strategischen Einrichtungen und auch sonst nur mit entsprechender Erlaubnis, z.B. des Informationsministerium, Presse et Information, Immeuble Retelesco, croisement des Avenues Tombalbaye et Huileries, C/Gombe, Tel: +24399991027, +243817008811.</li>
  <li>Fragen Sie auch&nbsp;bei Personenaufnahmen immer um Erlaubnis bzw. verzichten Sie im Zweifel lieber auf das Fotografieren.</li>
 </ul>
 <h3>Reisegenehmigungen</h3>
 <p>Das Erfordernis eines "Laissez-Passer Special" des kongolesischen Innenministeriums für Ausländer, die die Provinz Kinshasa verlassen wollen, wurde offiziell abgeschafft. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die örtlichen Behörden dennoch auf einem "Laissez-Passer" oder einer „ordre de mission“ bestehen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Setzen Sie sich vor Verlassen der Provinz Kinshasa mit dem kongolesischen Innenministerium in Verbindung und beantragen Sie eine Genehmigung der "Direction Générale de Migration" (DGM).</li>
 </ul>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <p>Homosexuelle Handlungen sind in der Demokratischen Republik Kongo bislang nicht explizit unter Strafe gestellt, können u.U. aber als Verstoß gegen Sitte- und Moralregeln unter extensiver Auslegung der einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuchs mit einer Haftstrafe geahndet werden. Das Schutzalter liegt bei 18 Jahren. Das Parlament debattiert seit längerer Zeit einen Gesetzentwurf, der vorsieht, homosexuelle Handlungen unter Strafe zu stellen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_self">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.</a></li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <p>Das Fotografieren von Flughäfen, militärischer Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung, Straßen und öffentlicher Plätze, besonders entlang des Flusses Kongo in Kinshasa (Staatsgrenze) ist verboten.</p>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p>Landeswährung ist der Kongo Franc (CDF); der USD wird jedoch ebenfalls in allen urbanen Räumen akzeptiert. Häufig bekommt man das Rückgeld in&nbsp;CDF, welche sich aufgrund der kleineren Stückelung auch gut als Trinkgeld eignen. Das Geschäftsleben wird weitestgehend mit USD abgewickelt. Es empfiehlt sich die <span class="underline">Mitnahme von USD nicht älter als Druckjahr 2013.</span> Ältere Scheine sowie 1-USD-Noten aller Druckjahre werden häufig abgelehnt.</p>
 <p>Der Umtausch von Devisen in einheimische Währung ist problemlos möglich. EUR werden zum Umtausch entgegengenommen. Der Wechselkurs des USD ist erfahrungsgemäß etwas günstiger. In den größeren Städten können mit gängigen Kreditkarten (z.B. VISA, Mastercard) je nach Vorrat bis zu 500 USD pro Tag abgehoben werden.</p>
 <p>Kreditkarten werden nur an wenigen Stellen angenommen. Nur in größeren Hotels, bei den Vertretungen der Fluglinien Brussels Airlines und Air France sowie bei einigen größeren Supermärkten werden sie akzeptiert. Man sollte die übliche Vorsicht walten lassen (keine doppelten Belege anfertigen lassen etc.).</p>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p><span>Siehe </span><em><span>Aktuelles</span></em></p>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten">Vertretungen Ihres Ziellandes.</a> Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.&nbsp;Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Kinderreisepass:</strong> Ja</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:&nbsp;</strong>
  <br>
  Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.</p>
 <p>Es gibt keine offiziellen Bestätigungen über die Anerkennung der obigen Reisedokumente durch die zuständigen Behörden der Demokratischen Republik Kongo. Die Angaben beruhen auf Erfahrungswerten.</p>
 <p>Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.</p>
 <p>Bei der Ausreise wird am Flughafen eine Ausreisegebühr in Höhe von derzeit ca. 55 USD erhoben („Go-Pass“).</p>
 <h3>Visum</h3>
 <p>Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die DR Kongo ein Visum, das vor der Reise bei der kongolesischen Botschaft in Berlin beantragt werden muss.</p>
 <p>Visa werden nicht an der Grenze oder am Flughafen ausgestellt. Die Mindestbearbeitungsdauer beträgt&nbsp;zehn Tage, amtlich bestätigte Einladungen müssen vorgelegt werden. Einzelheiten des Verfahrens können sich ggf. schnell ändern. Nähere Auskünfte erteilt die <a href="https://www.ambardc.de/konsulat#Visa">Botschaft der Demokratischen Republik Kongo in Berlin.</a></p>
 <p>Es ist mittlerweile möglich, ein Visum für Kurzaufenthalte bis zu sieben Tage <a href="https://evisa.gouv.cd/">online</a> zu beantragen. Die Kosten sind jedoch deutlich höher als bei Beantragung über die Botschaft der Demokratischen Republik Kongo.</p>
 <h4><em>Wichtiger Hinweis für Globetrotter, Individual- und Expeditionsreisende</em></h4>
 <p><span>Siehe </span><em><span>Aktuelles </span></em><span>und</span><em><span> Sicherheit</span></em></p>
 <p>Es werden keine Visa für Personen ausgestellt, die sich lediglich auf der Durchreise befinden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung und Ausreiseaufforderungen.</strong></li>
  <li><span>Beantragen Sie bei beabsichtigter Reise in die Republik Kongo sowie die DR Kongo und Angola Richtung Süden unbedingt <span class="underline">vor</span> Reiseantritt Visa für die Demokratische Republik Kongo und ihre Nachbarstaaten bei den zuständigen Botschaften/Konsulaten in Deutschland bzw. im Land ihres gewöhnlichen Aufenthaltes.</span></li>
 </ul>
 <h4><em>Verlängerung des Aufenthalts</em></h4>
 <p>Für die Verlängerung von Visa nach Einreise in die DR Kongo, wie auch die Umsetzung der kongolesischen Einreise- und Aufenthaltsvorschriften ist die "Direction Générale de Migration" (DGM) zuständig. Diese Behörde überwacht auch alle Bewegungen von Ausländern innerhalb des Landes, weswegen sie nach jedem Ortswechsel zur Registrierung aufzusuchen ist. Dies gilt sowohl für Verlegungen des Lebensmittelpunkts als auch für Kurzaufenthalte. Meistens sind die Nennung des Reisezwecks und das Vorzeigen von Reisepass samt gültigem Aufenthaltstitel ausreichend. Für weitergehende Informationen kann die Direction Générale de Migration, 65, Boulevard du 30 Juin, Commune de Gombe, Kinshasa kontaktiert werden.</p>
 <p>Für die Aufnahme einer Berufs- oder Geschäftstätigkeit ist der Erwerb eines "Visa d'Etablissement" vorgeschrieben. Der illegale Aufenthalt kann ein Strafverfahren und möglicherweise auch einen Gefängnisaufenthalt nach sich ziehen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich rechtzeitig über die Voraussetzungen für den Erhalt oder die Verlängerung des jeweiligen Visums.</li>
 </ul>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p>Alleinreisende Minderjährige bedürfen einer "autorisation parentale", der elterlichen schriftlichen Genehmigung und einer "prise en charge" durch die betreffende Fluglinie. Es gibt keine Besonderheiten bei der Begleitung durch nur ein Elternteil.</p>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p>Devisenbestände müssen über einem Gegenwert von 10.000 USD bei Einreise deklariert werden. Die Ausfuhr von Fremdwährungsbarbeständen ist nur bis zu einer Höhe von 10.000 USD (oder entsprechender Gegenwert) erlaubt, für darüber liegende Summen sind Banktransfers erforderlich. Diese Einschränkung gilt nicht für Transitreisende oder Dienstreisen. Die Ausfuhr ist zu deklarieren. Die Ausfuhr von CDF ist nicht erlaubt.</p>
 <p>Über sonstige zollrechtliche Vorschriften liegen nur wenige Informationen vor. Ein- oder Ausfuhren von Gegenständen mit erheblichem wirtschaftlichem Wert können ohne Vorwarnung für verboten erklärt werden. Vorsicht ist daher grundsätzlich angebracht. Verboten ist die Ausfuhr von Kunstgegenständen, insbesondere aus Elfenbein und Malachit. Die Ausfuhr von in der DR Kongo geförderten Edelmetallen wie Gold, Silber, Diamanten bedarf der Genehmigung.</p>
 <h3>Tiere</h3>
 <p>Haustiere benötigen zur Einreise eine Tollwut-Schutzimpfung, eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung sowie einen Impfausweis. Nähere Auskünfte erteilt die <a href="https://www.ambardc.de/konsulat#Visa">Botschaft der Demokratischen Republik Kongo in Berlin.</a></p>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <h3>Aktuelles</h3>
 <p>Siehe <em>Aktuelles - Ebolafieber</em></p>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <h4>Pflichtimpfungen:</h4>
 <p><span>Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen ab dem Alter von 9 Monaten zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch sinnvoll.&nbsp;Laut WHO-Vorgaben muss bei Ausreise die letzte&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2517492-2517492"><span>Poliomyelitis-Impfung</span></a><span> maximal ein Jahr zurückliegen. Nach derzeitigem Kenntnisstand erfolgt keine Kontrolle der Impfung bei Ausreise.</span></p>
 <h4>Reiseimpfungen:</h4>
 <p>Es sind&nbsp;Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis<span>&nbsp;</span>empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B,<span>&nbsp;</span>Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten.<span>&nbsp;</span>Eine Cholera-Impfung ist in der Regel nicht notwendig.</p>
 <h4>Standardimpfungen:&nbsp;</h4>
 <p>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß <a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html">Impfkalender der STIKO</a> auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für<span>&nbsp;</span>Masern sichergestellt werden.&nbsp;</p>
 <h3>Medizinische Versorgung</h3>
 <p>Die medizinische Versorgung in der Demokratischen Republik Kongo ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung sind in einigen Privatkliniken gewährleistet. Alle Behandlungen, auch Notfälle, sind grundsätzlich im Voraus zu bezahlen. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, vorübergehende Engpässe können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die <a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html" target="_blank" rel="noopener">DTG</a> zu finden.</li>
  <li>Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.</li>
  <li>Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.</li>
 </ul>
 <h3>Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/gelbfieber-2562864" target="_blank" rel="noopener">Gelbfieber</a> und <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/malaria-2533132" target="_blank" rel="noopener">Malaria</a> sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Für beide Erkrankungen besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der fast ausschließlich vorkommenden Malaria tropica (<em>P. falciparum</em>) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die <a href="https://dtg.org/images/Empfehlungen/Malariaempfehlungen/Afrika.pdf">DTG</a> zur Verfügung.</p>
 <p>Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/chikungunyafieber-2562870" target="_blank" rel="noopener">Chikungunya-Fieber,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/denguefieber-2436520" target="_blank" rel="noopener">Denguefieber,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/leishmaniasis-2562904" target="_blank" rel="noopener">Leishmaniasis</a> und <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/lymphatische-filariosen-2628714" target="_blank" rel="noopener">lymphatische Filariosen.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich tagsüber, in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658" target="_blank" rel="noopener">Schutz vor Insekten.</a></li>
  <li>Eine Impfung gegen Gelbfieber ist vorgeschrieben. Es gibt Impfungen gegen Denguefieber und Chikungungyafieber; lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.</li>
 </ul>
 <blockquote>
  <ul class="rte--list">
   <li>Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.</li>
  </ul>
 </blockquote>
 <p>Die in der Demokratischen Republik vorkommenden Erkrankung <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/krim-kongo-fieber-2628722" target="_blank" rel="noopener">Krim-Kongo-Fieber</a> wird durch Zecken übertragen. Die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/afrikanische-schlafkrankheit-2628724" target="_blank" rel="noopener">afrikanische Schlafkrankheit</a> wird von Tsetsefliegen übertragen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich bei Aufenthalten im Freien vor Zecken und Tsetsefliegen, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658" target="_blank" rel="noopener">Schutz vor Insekten.</a> Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab. Bitte beachten Sie, dass sich Tsetsefliegen nur gering durch Insektenabwehrmittel abhalten lassen.</li>
 </ul>
 <h3>Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene</h3>
 <p>Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/cholera-2433480" target="_blank" rel="noopener">Cholera</a> hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874" target="_blank" rel="noopener">Virushepatitis A und E),</a>&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/shigellose-2628936" target="_blank" rel="noopener">Shigellose</a> und <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/typhus-2565670" target="_blank" rel="noopener">Typhus</a> und treten auch bei Reisenden auf. In der Demokratischen Republik Kongo wurde <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2517492-2517492" target="_blank" rel="noopener">Poliomyelitis</a> (cVDPV1 und cVDPV2) nachgewiesen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie unsere grundlegenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hygiene-2628944" target="_blank" rel="noopener">Hygienehinweise.</a></li>
  <li>Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.</li>
  <li>Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen muss laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2517492-2517492" target="_blank" rel="noopener">Poliomyelitis-Impfung.</a> Die Nachweispflicht entsprechend der WHO-Vorgaben wird aktuell nicht umgesetzt.</li>
  <li>Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.</li>
 </ul>
 <h3>Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen</h3>
 <p>In der Demokratischen Republik Kongo besteht ein Risiko für Erkrankungen wie <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/meningokokken-erkrankungen-2553652" target="_blank" rel="noopener">Meningokokken-Erkrankungen</a> und <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tbc-2562914" target="_blank" rel="noopener">Tuberkulose.</a> Diese werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Zudem kommt es wiederholt zu lokalen Ausbrüchen von <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/ebolafieber-2559130" target="_blank" rel="noopener">Ebolafieber</a> vor allem im Osten, seltener im Rest des Landes.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Sehen Sie von nicht notwendigen Besuchen in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen, der Teilnahme an Beerdigungen und dem Aufenthalt in großen Menschenmengen ab.</li>
  <li>Beachten Sie lokale Warnungen.</li>
  <li>Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY-Impfung ärztlich beraten.</li>
 </ul>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hiv-2628942" target="_blank" rel="noopener">HIV-Infektionen,</a>&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/mpox-2532402">Mpox</a> und bestimmte Lebererkrankungen (<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874" target="_blank" rel="noopener">Virushepatitis</a>&nbsp;B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</li>
  <li>Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.</li>
 </ul>
 <h3>Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/leptospirose-2519598" target="_blank" rel="noopener">Leptospirose</a> wird durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Eine Ansteckung mit <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tollwut-2562878" target="_blank" rel="noopener">Tollwut</a> erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Vor allem in ländlichen Regionen kommen Giftschlangen vor.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.</li>
  <li>Begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung, wenn Sie von einem Tier gebissen worden sind.</li>
  <li>Gegengifte bei Schlangenbissen sind nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich. Beachten Sie unsere Hinweise zu <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schlangenbisse-2519592" target="_blank" rel="noopener">Schlangenbissen.</a></li>
  <li>Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich ist.</li>
 </ul>
 <h3>Weitere Gesundheitsgefahren</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schistosomiasis-2562868" target="_blank" rel="noopener">Schistosomiasis</a> ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.</li>
 </ul>
 <p>Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den <a href="https://waqi.info/de">World Air Quality Index.</a></li>
 </ul>
 <p>Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich z.B. über die App <a href="https://www.who.int/tools/sunsmart-global-uv-app" target="_blank" rel="noopener">SunSmart</a> über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.</li>
 </ul>
 <p>Neben den o.g. Gesundheitsgefahren besteht in der Demokratischen Republik Kongo auch ein Risiko für die folgende Erkrankung, die i.d.R. jedoch nur sehr selten Reisende betreffen:</p>
 <p>Die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/pest-2652166" target="_blank" rel="noopener">Pest</a> kommt im Nordosten des Landes v.a. in der Provinz Ituri, vor. Sporadisch werden aus dieser Region immer wieder kleinere Ausbrüche gemeldet.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Vermeiden Sie den Kontakt zu Nagetieren, insbesondere zu Ratten.</li>
 </ul>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2519600-2519600" target="_blank" rel="noopener"><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></a></p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/kongodemokratischerepublik-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a class="embedFloat--left embedFunctional--info embedFunctional--big" href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
</div>]]></description><pubDate>Thu, 23 Jul 2026 15:45:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Thu, 23 Jul 2026 15:44:58 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/kongodemokratischerepubliksicherheit-203202</guid></item><item><title>Jordanien: Reise- und Sicherheitshinweise</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/jordaniensicherheit-218008</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:&nbsp;</p>
 <p><span>Aktuelles</span></p>
 <p><span>Sicherheit - Sicherheitshinweis</span>
  <br>
  <span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
 <p>&nbsp;</p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p class="div--infoBoxAdressIcon info-box"><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter" target="_blank" rel="noopener">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a></p>
 </blockquote>
 <h2>Aktuelles</h2>
 <p><strong>Von Reisen in das unmittelbare syrisch-jordanische Grenzgebiet sowie in den Nordosten des Landes, nach Aqaba und in die Grenzregion zu Irak wird dringend abgeraten.</strong></p>
 <p><span><strong>Von Reisen in andere Landesteile Jordaniens wird abgeraten.</strong></span></p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/laenderinformationen" target="_blank" rel="noopener">Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer</a></p>
 <h3>Sicherheitslage Jordanien</h3>
 <p>Die Sicherheitslage in der Region ist volatil; es kommt trotz der im Juni 2026 zwischen den&nbsp;USA&nbsp;und Iran unterzeichneten Absichtserklärung zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzung wieder vermehrt zu militärischen Schlägen gegen Ziele in der Region,&nbsp;u.a.&nbsp;gegen Militärstützpunkte in Jordanien. Das Risiko der Ausweitung der Kampfhandlungen – auch in der Nähe von Touristenzielen – sowie Sperrungen des Flugverkehrs bleibt bestehen. Zudem besteht eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge unvermindert fort.</p>
 <p>An Grenzübergänge zwischen Israel und Jordanien kann es zu kurzfristigen Änderungen der Öffnungszeiten sowie auch der zeitweisen Schließung kommen, insbesondere auch am Grenzübergang King-Hussein-Brücke (Allenby-Brücke) bei Ausreise aus dem Westjordanland, siehe <em>Einreise und Zoll – Einreise aus Israel.</em>&nbsp;</p>
 <p>In grenznahen Regionen (insbesondere auch auf dem Dead Sea Highway) kann es zu Sperrungen und/oder zusätzlichen Kontrollen kommen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Beachten Sie den Sicherheitshinweis und prüfen Sie generell die Notwendigkeit von Reisen in die Region.</span></li>
  <li><span>Registrieren Sie sich in der&nbsp;</span><a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin"><span>Krisenvorsorgeliste</span></a><span> des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin.</span></li>
  <li>Befolgen Sie besonders im Fall einer erneuen Verschärfung der Sicherheitslage die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte<span>, vor allem mit Blick auf öffentliche Orte, Einrichtungen und Veranstaltungen. </span></li>
  <li><span>Beachten Sie immer die Alarmsirenen des Zivilschutzalarms: Suchen Sie Schutz in Gebäuden; meiden Sie Fenster und verbleiben Sie bis zum Ertönen der Entwarnungssirene im Gebäude.</span></li>
  <li><span>Meiden Sie US-Einrichtungen sowie Einrichtungen, die mit den USA assoziiert oder nach außen sichtbar von US-Sicherheitskräften genutzt werden (z.B. Firmen, Banken, Hotels, Universitäten), sowie sämtliche militärische Liegenschaften möglichst weiträumig.</span></li>
  <li>Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf.</li>
  <li><span>Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.</span></li>
  <li><span>Seien Sie vor allem wegen möglicher Demonstrationen in der Nähe der (geschlossenen) israelischen Botschaft in Amman äußerst aufmerksam.</span></li>
  <li><span>Meiden Sie alle Demonstrationen weiträumig.&nbsp;</span></li>
 </ul>
 <h2>Sicherheit&nbsp;</h2>
 <p><strong>Von Reisen in das unmittelbare syrisch-jordanische Grenzgebiet sowie in den Nordosten des Landes, nach Aqaba und in die Grenzregion zu Irak wird dringend abgeraten.</strong></p>
 <p><span><strong>Von Reisen in andere Landesteile Jordaniens wird abgeraten.</strong></span></p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/laenderinformationen" target="_blank" rel="noopener">Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer</a></p>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <p><span>In den vergangenen Jahren ist es in Jordanien nicht zu Terroranschlägen gegen Reisende gekommen. Trotzdem kann insbesondere aufgrund der regionalen Krisen landesweit die Gefahr von Anschlägen nicht ausgeschlossen werden, auch nicht an Orten, die von Ausländern besucht werden. Die jordanischen Behörden haben daher seit vielen Jahren ihre Sicherheitsvorkehrungen erhöht.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei ungewöhnlichen, unvorhergesehenen Ereignissen besonders aufmerksam.</li>
  <li>Beachten Sie den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_blank" rel="noopener">weltweiten Sicherheitshinweis.</a></li>
 </ul>
 <h3>Innenpolitische Lage</h3>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <p>Sowohl das syrisch-jordanische als auch das irakisch-jordanische Grenzgebiet sind militärisches Sperrgebiet, in dem besondere Bestimmungen gelten.&nbsp;</p>
 <p><span>Im gesamten&nbsp;</span><strong>Grenzgebiet zwischen Jordanien und Syrien</strong><span> sowie zwischen </span><strong>Jordanien und Irak</strong><span> kommt es häufig zu Schmuggelaktivitäten von Drogen und Waffen. Daher kommt es in diesen Gebieten häufiger zu Gegenmaßnahmen der Sicherheitsbehörden, auch unter Einsatz von Schusswaffen.</span><strong> Von Reisen in diese Gebiete wird daher dringend abgeraten.</strong></p>
 <p><span>In Jordanien kam es sowohl in der Hauptstadt Amman als auch in anderen Städten und Ortschaften des Landes vor allem an den Wochenenden nach dem Freitagsgebet des Öfteren zu Demonstrationen und Protestaktionen, in denen verschiedene Bevölkerungsgruppen ihre wirtschaftlichen, sozialen und politischen Forderungen artikulieren. In der Folge kam es zu Verkehrsbeeinträchtigungen und auch zu vereinzelten gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen. Das Demonstrationsgeschehen kann vor dem Hintergrund der regionalen Krise jederzeit wieder aufflammen.</span></p>
 <p><span>Es kann zudem immer wieder zu Streiks, Demonstrationen und auch gewaltsamen Auseinandersetzungen, Straßenblockaden und zu Steinwürfen auf Fahrzeuge kommen.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.</li>
  <li>Bei Straßenblockaden kehren Sie ggf. um oder nutzen Sie alternative Routen.</li>
  <li>Informieren Sie sich über die lokalen Medien und folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.</li>
  <li>Vermeiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit - vor allem aus Gründen der Verkehrssicherheit (Schlaglöcher, Fahrbahnschwellen, schlecht beleuchtete Fahrzeuge).</li>
  <li>Informieren Sie sich über die lokalen Medien und folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.</li>
  <li>Beachten Sie die fortgeltende <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/syriensicherheit-204278" target="_blank" rel="noopener">Reisewarnung Syrien</a> und die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/iraksicherheit-202738" target="_blank" rel="noopener">Reisewarnung Irak.</a></li>
 </ul>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p>Die Kriminalitätsrate in Jordanien ist niedrig. Straftaten wie Taschendiebstähle, vereinzelte Sexualdelikte, z. B. verbale und körperliche Belästigungen durch Einzelpersonen oder Gruppen von jungen Männern, aber auch Fahrzeugdiebstähle oder Einbrüche in Fahrzeuge kommen, insbesondere an von Touristen stark frequentierten Orten (vor allem im Bereich Totes Meer/Wadi Mujib) sowie in den ländlichen Regionen, vor.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li><span>Lassen Sie keine Wertsachen oder Dokumente in unbeaufsichtigt abgestellten Fahrzeugen zurück. Nutzen Sie bestenfalls beaufsichtigte Parkplätze.</span></li>
  <li>Seien Sie als allein reisende Frau besonders vorsichtig und lassen Sie sich nach Möglichkeit durch vertrauenswürdige Personen begleiten.</li>
  <li>Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.</li>
 </ul>
 <h2><span class="aa-anchor--a1">Natur und Klima</span></h2>
 <p>In den östlichen und südlichen Landesteilen herrscht Wüstenklima, im Bergland am Rand des Jordangrabens ist es mediterran, an der Rotmeerküste subtropisch.</p>
 <p><span>In den Herbst- und Wintermonaten kann es insbesondere bei Niederschlägen nach Dürreperioden zu plötzlich auftretenden Überschwemmungen und Sturzfluten kommen. Betroffen sind vor allem normalerweise trockene Niederungen und Täler („Wadi“), die sich bei Regen im Einzugsbereich des Wadis außerordentlich rasch füllen und in reißende Flüsse verwandeln können. Es kommt hierbei immer wieder zu auch schweren Unfällen. </span>2025 mussten zahlreiche Reisende aus der Schlucht von Petra evakuiert werden.</p>
 <p>Der gesamte Westen Jordaniens liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben kommen kann.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise zu </strong><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/israel-node/israelsicherheit/203814"><strong>Israel</strong></a><strong> und </strong><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/palaestinensischegebiete-node/palaestinensischegebietesicherheit/203674"><strong>den Palästinensischen Gebieten.</strong></a></li>
  <li>Informieren Sie sich vor Wanderungen in Bergen und Flusstälern (Wadi) bei Tourenführern, Reiseveranstaltern oder lokalen Behörden über die Gefahrensituation.</li>
  <li><span>Informieren Sie sich über die aktuelle Lage in den Medien und leisten Sie den Sicherheitshinweisen der jordanischen&nbsp;</span>Sicherheitskräfte und<span> Behörden Folge.</span></li>
  <li>Registrieren Sie sich in der <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin">Krisenvorsorgeliste</a> des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. <span>Weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin.</span></li>
  <li>Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des <a href="https://www.gfz-potsdam.de/presse/infothek" target="_blank" rel="noopener">Deutschen GeoForschungsZentrums</a> vertraut.</li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p>Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) geahndet. Bei der Mitführung entsprechender Medikamente zu medizinischen Zwecken muss die ärztliche Notwendigkeit in englischer Sprache dokumentiert sein.</p>
 <p>Die Haftbedingungen sind härter als in Deutschland. Das jordanische Strafrecht beinhaltet die Todesstrafe, die auch weiterhin vollstreckt wird.</p>
 <p>Es besteht strenges Fotografierverbot militärischer Anlagen und Einrichtungen. Majestätsbeleidigung ist ebenfalls unter Strafe gestellt.</p>
 <p>Bei der Verwicklung in Gerichtsverfahren in Jordanien muss damit gerechnet werden, dass die jordanischen Behörden die Reisedokumente bis zum Abschluss des Verfahrens einbehalten oder dass eine Ausreisesperre für die Dauer des Verfahrens verhängt wird.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Lassen Sie auf Reisen mit Ihrem eigenen Fahrzeug oder einem Mietwagen besondere Vorsicht walten.</li>
  <li>Unternehmen Sie Fahrten in die Wüste nur in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen und achten Sie dabei auf einen ausreichenden Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen.</li>
  <li>Von Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit wird abgeraten.</li>
  <li>Verlassen Sie Hauptstraßen im Jordantal im Zweifel nicht bzw. beachten Sie Warnschilder für Landminen.</li>
 </ul>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p>In vielen Fällen wird der deutsche Führerschein (im EU-Format) als ausreichend anerkannt. Es ist jedoch empfehlenswert, einen internationalen Führerschein mitzuführen, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist.</p>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <p><span>Obwohl die jordanischen Gesetze gleichgeschlechtliche, sexuelle Handlungen nicht verbieten, wird Homosexualität sozial nicht toleriert. Jordanien erkennt keine gleichgeschlechtlichen Ehen an.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_blank" rel="noopener">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.</a></li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <p>Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) geahndet. Die Haftbedingungen sind härter als in Deutschland. Das jordanische Strafrecht beinhaltet die Todesstrafe, die auch weiterhin vollstreckt wird.</p>
 <p>Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen. Majestätsbeleidigung ist ebenfalls unter Strafe gestellt.</p>
 <p>Bei der Verwicklung in Gerichtsverfahren in Jordanien muss damit gerechnet werden, dass die jordanischen Behörden die Reisedokumente bis zum Abschluss des Verfahrens einbehalten oder dass eine Ausreisesperre für die Dauer des Verfahrens verhängt wird.</p>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p>Landeswährung ist der Jordanische Dinar (JOD). Bargeldabhebung an gekennzeichneten Geldautomaten mit Kredit- und Debitkarten (Girocard) und die Bezahlung mit Kreditkarten sind in den von Touristen besuchten Orten in der Regel möglich. Der Umtausch von Bargeld in EUR oder USD ist bei vielen Wechselstuben und Banken möglich.</p>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten">Vertretungen Ihres Ziellandes.</a> Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.&nbsp;Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Kinderreisepass: </strong>Ja</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:</strong></p>
 <p>Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens&nbsp;sechs Monate gültig sein. Die Mindestrestgültigkeitsdauer wird streng kontrolliert.</p>
 <p>Mit HIV infizierte Personen dürfen nicht nach Jordanien einreisen und sich nicht in Jordanien aufhalten, siehe auch <em>Gesundheit – HIV.</em></p>
 <h3>Visum</h3>
 <p>Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.&nbsp;</p>
 <h4><em>Visum vor der Einreise</em></h4>
 <p>Ein Visum kann vor der Reise online beim <a href="https://eservices.moi.gov.jo">jordanischen Innenministerium</a> beantragt werden. Auch die Antragstellung über die App des Innenministeriums ist möglich. <span>Die Visumsbeantragung vor der Einreise ist für deutsche Staatsangehörige allerdings nicht verpflichtend.</span></p>
 <p><span>Bei Einreise muss das elektronisch ausgestellte Visum mitgeführt werden.</span></p>
 <h4><em>Visum bei Einreise („on arrival“)</em></h4>
 <p>Das Visum kann bei Einreise an den Flughäfen Queen Alia International und Aqaba auch „on arrival“ beantragt werden. Die Visumgebühr in Höhe von derzeit 40 JOD muss an den Flughäfen sofort in JOD bezahlt werden (Wechselstuben/Geldautomat vorhanden). Eine Kreditkartenzahlung ist in der Regel möglich. <span>Die Visumsbeantragung kann mit Wartezeiten verbunden sein, die ausnahmsweise auch erheblich sein können.</span></p>
 <h4><em>Einreise&nbsp;aus Israel</em></h4>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <p><span>Das Visum kann bei Einreise über die Grenzübergänge Aqaba/Yitzhak Rabin (Nähe Eilat) und Sheikh-Hussein-Brücke (nördliche Grenze) beantragt werden.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Bei Einreise über die King-Hussein-Brücke aus dem Westjordanland (Palästinensische Gebiete) kommend benötigen Reisende vor der Einreise ein Visum, welches&nbsp;</span><a href="https://eservices.moi.gov.jo/"><span>online</span></a><span> beantragt werden muss. Das Visum kann bei der Einreise nicht beantragt werden.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Reiseveranstalter bieten Ausflüge unter Vermittlung der Grenzabfertigung (gegen Gebühren) an, sodass keine vorherige Visumserteilung, aber die vorherige Übermittlung von Passkopien erforderlich ist.</span></p>
 <p>Bei einer Reise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg wird im Zweifelsfall empfohlen, vor Reiseantritt Kontakt mit der <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten"><span>jordanischen Botschaft in Berlin</span></a> oder in Tel Aviv aufzunehmen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise zu&nbsp;</strong><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/israel-node/israelsicherheit/203814"><strong>Israel</strong></a><strong> und&nbsp;</strong><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/palaestinensischegebiete-node/palaestinensischegebietesicherheit/203674"><strong>den Palästinensischen Gebieten.</strong></a></li>
 </ul>
 <h4><em>Aufenthalte über 14 Tage und Visumsverlängerung</em></h4>
 <p>Ausländer, die einen Aufenthalt von mehr als 14 Tagen in Jordanien beabsichtigen, müssen seit Oktober 2025 spätestens 14 Tage nach ihrer Einreise eine Aufenthaltsanzeige bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle machen. Erfolgt die Anzeige nicht fristgerecht, muss mit einer Geldstrafe in Höhe von 200 JOD gerechnet werden, die bei Ausreise zu zahlen ist. Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen sowie zu Ausnahmen bietet die jeweilige Polizeidienststelle.</p>
 <p><span>Die Regelungen zur Verlängerung eines Visums bleiben davon unberührt. Für die Verlängerung eines Visums ist die Vorsprache bei der für den Aufenthaltsort zuständigen Polizeidienststelle erforderlich. Die Kosten für die Visumverlängerung betragen 40 JOD.&nbsp;</span></p>
 <h3>Einreisekontrolle</h3>
 <p>Deutsche, die in der Region (aber nicht in Jordanien) geboren wurden, insbesondere bei irakischer, syrischer oder palästinensischer Abstammung, müssen damit rechnen, bei der Einreise zurückgewiesen oder durch die jordanischen Sicherheitsbehörden befragt zu werden. In Einzelfällen können Reisende auch zu einem Gespräch am folgenden Tag geladen werden. Dieser Aufforderung sollte unbedingt Folge geleistet werden, da ansonsten die Ausreise verweigert wird. Betroffenen wird daher geraten, Visa nicht erst am Flughafen, sondern schon vorab elektronisch zu beantragen (siehe <em>Einreise und Zoll - Visum</em>)</p>
 <p>Israelische Stempel oder Stempel der jordanischen Grenzübergangsstellen zu Israel im Pass können zur Zurückweisung bei der Weiterreise in arabische Nachbarstaaten (außer Ägypten) führen.</p>
 <p>Personen, die an übertragbaren Krankheiten, wie Tuberkulose, Hepatitis B und C, sowie HIV, leiden, dürfen nach Jordanien weder einreisen noch langfristigen Aufenthalt nehmen. Medizinisches Fachpersonal muss HIV-Infektionen melden.</p>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p>Minderjährige (sowohl nach jordanischem als auch nach deutschem Recht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres), die nicht in Begleitung eines Sorgeberechtigten reisen, müssen eine durch den/die Sorgeberechtigten unterschriebene schriftliche Bestätigung in englischer und deutscher Sprache mit sich führen, aus der die Erlaubnis des/der Sorgeberechtigten zur Durchführung dieser Reise hervorgeht. Diese Bestätigung muss die vollständigen Ein- und Ausreisedaten, Name/-n der Sorgeberechtigten, Namen des Kindes und der Begleitpersonen beinhalten. Ferner muss der Bestätigung eine Kopie des Reisepasses der sorgeberechtigten Person/-en beiliegen.</p>
 <p>Für Minderjährige, die mit dem jordanischen Vater in Jordanien eingereist sind oder deren jordanischer Vater sich in Jordanien aufhält, gilt: Falls sie bei der Ausreise nicht vom Vater begleitet werden, muss dieser schriftlich zustimmen, dass die Minderjährigen Jordanien verlassen dürfen. Die Erklärung muss von den örtlich zuständigen Behörden beglaubigt werden.&nbsp;</p>
 <p>Es sind zunehmend Fälle bekannt, in denen sich der jordanische Vater anlässlich eines gemeinsamen Urlaubsaufenthalts der Familie in Jordanien unerwartet dazu entschied, auf Dauer in Jordanien zu bleiben. In diesem Fall ist eine Rückreise des Kindes ohne Einverständnis des Vaters nicht mehr möglich. Wenn das Kind einen jordanischen Familiennamen in einem deutschen Ausweisdokument führt, vermuten die jordanischen Behörden, dass das Kind auch die jordanische Staatsangehörigkeit besitzt. Bereits aus diesem Grund kann die Ausreise von dem schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/11-kindohneeltern-606308" target="_blank" rel="noopener">Einverständniserklärung für Minderjährige.</a></li>
 </ul>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p>Bargeld darf bis zu einem Gegenwert von 15.000 JOD (ca. 19.460 EUR) ins Land gebracht werden. Darüber hinaus gehende Beträge müssen dem jordanischen Zoll angezeigt werden. Reisebedarf inklusive Laptop und Kamera darf zollfrei eingeführt werden, muss aber wieder ausgeführt werden. Bis zu 1 l Alkohol, außerdem 200 Zigaretten und 200 g Tabak dürfen zollfrei mitgeführt werden. Die Einfuhr von Waffen, Drohnen, Funkgeräten, Rauschgift und pornografischen Schriften ist verboten. Ebenfalls verboten ist die Ausfuhr von Antiquitäten und Korallen.</p>
 <h4><em>Einreise mit einem Fahrzeug</em></h4>
 <p>Bei Einfuhr eines Pkw, müssen an der Grenze ein internationaler Führerschein, eine internationale Zulassung und ein „Triptyk“ oder „Carnet de Passages“ (Grenzübertrittsschein) vorgelegt werden. Diese Dokumente sind gegen Gebühr bei den deutschen Automobilclubs erhältlich. Die europäische Haftpflichtversicherung gilt in Jordanien nicht. An der Grenze muss daher eine temporäre Haftpflichtversicherung (etwa 22 JOD) abgeschlossen werden . Drei Monate nach Einfuhr muss das Fahrzeug verzollt werden, wobei der Zoll über 100% des von der Behörde geschätzten Wertes beträgt. Das Alter des Fahrzeugs unterliegt keinen Beschränkrungen und ist für den Zolltarif ohne Belang. Die dauerhafte Einfuhr von Diesel-Pkw ist für Privatpersonen ausgeschlossen. Die vorübergehende Einfuhr (bis zu drei Monate) von Dieselfahrzeugen ist schwierig und nur mit Genehmigung möglich. Diese wird gebührenpflichtig direkt an der Grenze ausgestellt.</p>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <p>Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet&nbsp;oder&nbsp;Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebietes müssen alle Personen ab einem Alter von 1 Jahr eine <a href="https://www.who.int/publications/m/item/vaccination-requirements-and-recommendations-for-international-travellers-and-malaria-situation-per-country-2022-edition" target="_blank" rel="noopener">Gelbfieberimpfung</a> nachweisen.
  <br>
  Bei Einreise aus einem Poliogebiet muss der Nachweis einer Impfung gegen <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2517492-2517492" target="_blank" rel="noopener">Poliomyelitis (Kinderlähmung)</a> innerhalb der letzten 12 Monate bis vier&nbsp;Wochen vor Abreise aus dem Poliogebiet erbracht werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß <a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html">Impfkalender der STIKO</a> auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.</li>
  <li>Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B,&nbsp;Tollwut und Typhus&nbsp;empfohlen.</li>
 </ul>
 <h3>HIV/AIDS</h3>
 <p>Die Inzidenz von HIV-Infektionen in Jordanien ist sehr gering.</p>
 <p>Mit HIV infizierte Personen dürfen nicht nach Jordanien einreisen und sich nicht in Jordanien aufhalten, siehe auch <em>Einreise und Zoll – Reisedokumente</em>.</p>
 <p>Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</li>
 </ul>
 <h3>Durchfallerkrankungen</h3>
 <p>Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/200206/8c414cbefcaad8d79d86d85552dd5db7/durchfallmerkblatt-data.pdf" target="_blank" rel="noopener">Durchfallerkrankungen.</a> Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.</li>
  <li>Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.</li>
  <li>Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.</li>
  <li>Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.</li>
  <li>Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.</li>
  <li>Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.</li>
  <li>Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.</li>
 </ul>
 <h3>MERS (Middle East Respiratory Syndrome)</h3>
 <p>Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/mers-2562906" target="_blank" rel="noopener">MERS.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.</li>
 </ul>
 <h3>Weitere Infektionskrankheiten</h3>
 <p>Insbesondere einige durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber). Durch nicht pasteurisierte Milchprodukte kann Brucellose übertragen werden.</p>
 <h3>Luftverschmutzung</h3>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. &nbsp;über den <a href="https://waqi.info/de">World Air Quality Index.</a>&nbsp;</li>
 </ul>
 <h3>Medizinische Versorgung</h3>
 <p>Das Versorgungsniveau ist in Amman sehr gut. Hier sind besonders die beiden großen Privatkrankenhäuser der Maximalversorgung, das Al-Khalidi Medical Center und das Arab Medical Center, zu nennen. Außerhalb der Hauptstadt ist mit starken Einschränkungen zu rechnen, v.a. auch hinsichtlich des Rettungsdienstes bei Unfällen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.</li>
  <li>Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.</li>
  <li>Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die <a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html" target="_blank" rel="noopener">DTG.</a></li>
 </ul>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2519600-2519600" target="_blank" rel="noopener"><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></a></p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/jordanien-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a class="embedFloat--left embedFunctional--info" href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
</div>]]></description><pubDate>Thu, 23 Jul 2026 15:30:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Thu, 23 Jul 2026 15:28:16 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/jordaniensicherheit-218008</guid></item><item><title>Chile: Reise- und Sicherheitshinweise</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/chilesicherheit-201230</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:</p>
 <p>Aktuelles</p>
 <p><span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter" target="_blank" rel="noopener">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a></p>
 </blockquote>
 <h2>Aktuelles</h2>
 <p><span>In weiten Teilen Chiles ist es in Folge von Starkregen und heftigen Windböen zu Erdrutschen, Überlaufen von Flüssen und Überschwemmungen sowie Unterbrechung der Strom- und Wasserversorgung gekommen. Besonders betroffen sind derzeit die Region Coquimbo und die Provinz Huasco in der Region Atacama, für die die chilenische Regierung den Ausnahmezustand ausgerufen hat</span>.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über die Medien, die chilenische Zivilschutzbehörde
   <br>
   <a href="https://senapred.cl/">SENAPRED</a> und den <a href="https://www.meteochile.gob.cl/">staatlichen Wetterdienst</a> über von Überschwemmungen betroffene Gebiete und meiden Sie diese weiträumig.</li>
  <li>Beachten Sie Hinweisschilder, Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</li>
 </ul>
 <h2>Sicherheit</h2>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_blank" rel="noopener">weltweiten Sicherheitshinweis.</a></li>
 </ul>
 <h3>Innenpolitische Lage</h3>
 <p><span>Chile ist ein demokratisch regiertes Land mit einer Präsidialrepublik und gilt grundsätzlich als eines der sichereren Länder in Südamerika. Dennoch ist Chile ein Land mit großen politisch, gesellschaftlich und wirtschaftlich großen Gegensätzen. Soziale Ungleichheiten führen dazu, dass sich die Unzufriedenheit der Bevölkerung auch in öffentlichen Protesten niederschlagen kann. Insbesondere an Tagen mit besonderer nationaler Bedeutung wie dem 29. März, dem 1. Mai, dem 11. September und dem 18. Oktober kann es zu Demonstrationen, Straßenblockaden und Störungen des öffentlichen Nahverkehrs kommen. Demonstrationen sind in der Regel friedlich, in der Vergangenheit kam es aber auch zu teils heftigen Auseinandersetzungen mit der Polizei.&nbsp;</span></p>
 <p><span>In der Umgebung von Temuco in der 9. Region (Araucanía) und in der 8. Region (Bio Bio) sowie Los Lagos und Los Rios (ca. 500 – 900 km südlich von Santiago), traditionelles Siedlungsgebiet der Mapuche-Gemeinschaften, ist die Sicherheitslage angespannter als im Rest des Landes. Radikale Aktivistengruppen verüben immer wieder Gewaltakte gegen die Holzindustrie, Grundbesitzer, Transportunternehmer, Regierungsvertretungen und Sicherheitskräfte sowie Brandanschläge auf Häuser, Kirchen und Schulen. In diesem Zusammenhang kann es zu Straßensperren und gewalttätigen Übergriffen kommen, bei denen auch Unbeteiligte zu Schaden kommen können.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über die lokalen Medien.</li>
  <li>Meiden Sie Fernstraßen in der 9. und 8. Region und Umgebung bei Dunkelheit.</li>
  <li>Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.</li>
  <li>Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.</li>
 </ul>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p><span>Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl, Rucksack- und Handtaschenraub kommt insbesondere in Santiago-<span class="underline">Zentrum,</span> am Flughafen Santiago oder in touristischen Hochburgen wie Valparaíso, Viña del Mar, Calama und San Pedro de Atacama vor; in letzter Zeit vermehrt auch unter Gewaltanwendung. Die Gefahr ist in Armenvierteln und bei Dunkelheit besonders hoch.</span>
  <br>
  <span>Der Einsatz von K.-o.-Tropfen und auch Tricks zur Ablenkung potentieller Opfer (wie das Überschütten mit Flüssigkeiten) finden des Öfteren Anwendung. Auch Betrugsversuche über das Telefon (Scams) und Kreditkartenbetrug sind verbreitet.</span></p>
 <p><span>Einbrüche in Mietwagen sowie vorgetäuschte oder absichtlich herbeigeführte Schäden z.B. an Reifen und Überfälle auf wartende Fahrzeuge an Kreuzungen und Ampeln kommen ebenfalls vor.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Meiden Sie Spaziergänge bei Dunkelheit sowie den Besuch ärmerer Wohnviertel ohne ortskundige Begleitung.</li>
  <li>Seien Sie in größeren Menschenansammlungen wie an Flughäfen, Busbahnhöfen, auf öffentlichen Plätzen am Strand, in Restaurants, Cafés, Supermärkten und Einkaufszentren ebenso wie bei U-Bahnfahrten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.</li>
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li><span>Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen (fast überall möglich) und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.</span></li>
  <li>Verteilen Sie mehrere Kopien Ihrer Reisedokumente auf Ihr gesamtes Gepäck und/oder sichern Sie eine elektronische Kopie Ihrer Reisedokumente.</li>
  <li>Halten Sie Fahrzeuge stets verschlossen und lassen Sie keine Wertsachen oder Gegenstände sichtbar zurück.</li>
  <li>Halten Sie möglichst nicht an, sondern fahren auch bei einer (angeblichen) Panne bis zu einer Tankstelle weiter oder rufen Sie direkt einen Abschleppdienst.</li>
  <li><span>Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen nach einer Reifenpanne Hilfe beim Reifenwechsel angeboten wird - dies ist oft ein Ablenkungsmanöver, um z.B. Handgepäckstücke zu entwenden.</span></li>
  <li><span>Legen Sie Ihr Handgepäck bei Fahrten mit Langstreckenbussen niemals in die Hutablage.</span></li>
  <li><span>Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand.</span></li>
 </ul>
 <h2>Natur und Klima</h2>
 <h3><em>Brände</em></h3>
 <p>In den Sommermonaten kann es vielerorts zu verheerenden, weitflächigen Busch- und Waldbränden und in Folge dessen zu Beeinträchtigungen im Verkehr, der Stromversorgung und der Kommunikation kommen.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über die Medien, die chilenische Zivilschutzbehörde <a href="http://www.senapred.cl/">SENAPRED,</a> Ihr Hotel und Ihren Reiseleiter über von Bränden betroffene Gebiete und meiden Sie diese weiträumig.</li>
  <li>Beachten Sie Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</li>
 </ul>
 <h3><em>Erdbeben, Vulkane, Tsunamis</em></h3>
 <p><span>Chile liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, in der immer mit unvorhersehbar einsetzender tektonischer und vulkanischer Aktivität gerechnet werden muss.&nbsp;</span>
  <br>
  <span>Schwerere Erdbeben in der Vergangenheit haben Chile insgesamt sehr gut auf den Ernstfall vorbereitet; Häuser und Hotels in den Innenstädten sind erdbebensicher gebaut. Kleinere Beben sind an der Tagesordnung. Die chilenische Behörde für Geologie und Bergbau beobachtet die vulkanischen Aktivitäten im Land und veröffentlicht </span><a href="https://www.sernageomin.cl"><span>auf ihrer Webseite</span></a><span> aktuell geltende Warnstufen für einzelne Vulkane. Infolge vulkanischer Aktivitäten sind auch Schmelzwasserabgänge möglich.</span>
  <br>
  <span>Tsunami-Warnungen ist Folge zu leisten; es findet in der Regel eine frühzeitige Warnung mit Evakuierungen der Küstenregionen statt.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Halten Sie sich über die Medien informiert und beachten Sie die Hinweise und Warnstufen der <a href="https://senapred.cl/">chilenischen Zivilschutzbehörde SENAPRED.</a></li>
  <li><span>Machen Sie sich vor Ort mit den ausgewiesenen Evakuierungsrouten und Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis des </span><a href="https://www.gfz-potsdam.de/presse/infothek" target="_blank" rel="noopener"><span>Deutschen GeoForschungsZentrums</span></a><span> vertraut.</span></li>
  <li>Meiden Sie bei roter Warnstufe die betroffenen Regionen weiträumig.</li>
  <li>Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der chilenischen Behörden und Sicherheitskräfte.</li>
  <li>Informieren Sie sich über die lokalen und sozialen Medien.</li>
  <li>Achten Sie in Strandnähe stets auf die offiziell ausgewiesene Tsunami-Evakuierungsroute.</li>
 </ul>
 <h3><em>Extremwetterlagen und Überschwemmungen</em></h3>
 <p>Das Klima reicht von Wüstenklima im Norden über mediterranes in der Mitte bis zu gemäßigt-feuchtkaltem Klima im Süden des Landes. In Chile gibt es extreme Wetterbedingungen unterschiedlicher Art und hohe Temperaturschwankungen, auch innerhalb eines Tages. Heftige Regenfälle können in ländlichen Regionen auf ausgetrocknetem Boden zu reißenden Flüssen, Überschwemmungen und Erdrutschen führen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Halten Sie sich über die Medien informiert und beachten Sie die Hinweise und Warnstufen der <a href="https://senapred.cl/">chilenischen Zivilschutzbehörde SENAPRED.</a></li>
  <li>Machen Sie sich vor Ort mit den ausgewiesenen Evakuierungsrouten und Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis des <a href="https://www.gfz-potsdam.de/presse/infothek" target="_blank" rel="noopener">Deutschen GeoForschungsZentrums</a> vertraut.</li>
  <li>Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte in den örtlichen Medien.</li>
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p><span>Chile ist ein gut erschlossenes Reiseland. Mit Mietwagen, modernen Überlandbussen und per Flugzeug sind fast alle Teile des Landes erreichbar. Zugverbindungen gibt es von Santiago aus nur in Richtung Süden (bis Chillán). In den Städten gibt es Taxis, private Fahrvermittlungsdienste und in Santiago eine U-Bahn.</span></p>
 <p><span>Die Gefahren durch die weiten Entfernungen aufgrund der enormen geographischen Nord-Süd-Ausdehnung, das teilweise extreme Klima sowie plötzliche Wetterumschwünge werden häufig unterschätzt.</span></p>
 <p><span>Auf den asphaltierten Überlandstraßen und Schotterpisten kommt es vor allem im Norden Chiles immer wieder zu teils schweren Auto- und Busunfällen. Grund sind in der Regel technische Defekte der Fahrzeuge, überhöhte Geschwindigkeit bzw. nicht angepasste Fahrweise und Übermüdung der Fahrer.&nbsp;</span></p>
 <p><span>In den Wintermonaten von Juni bis August treten in Santiago und anderen größeren Städten im Süden Chiles Umweltprobleme in Verbindung mit erhöhter Schadstoffbelastung der Luft auf. Dabei werden auch regelmäßig Fahrverbote verhängt.</span></p>
 <p><span>Grenzgebiete zu den Nachbarstaaten Peru, Bolivien und Argentinien, verschiedene kleinere Inseln in der 12. Region sowie in der 5. Region (Sector San Antonio – Tejas Verdes) sind selbst in der Nähe von Touristenorten und in Naturschutzgebieten zum Teil noch vermint. Auf öffentlichen Straßen und Wegen wurden die Landminen geräumt; Minenfelder abseits sind in der Regel markiert. Die Kennzeichnung der Minenfelder ist allerdings nicht flächendeckend sichergestellt bzw. in unwegsamem Gelände nicht (mehr) vorhanden.</span></p>
 <p>Reisen auf die Osterinsel/Rapa Nui unterliegen besonderen Einreisebestimmungen. Siehe <em>Einreise und Zoll – Visum – Reisen auf die Osterinsel/Rapa Nui.</em></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Achten Sie bei Mietwagen und organisierten Touren auf den technischen Zustand der Fahrzeuge und passen Sie Ihre Fahrweise an die klimatischen und Straßenverhältnisse an.</li>
  <li>Planen Sie Reiserouten möglichst detailliert und vorausschauend und teilen Sie sich lange Strecken ein.</li>
  <li>Beachten Sie unbedingt Warnschilder in Grenzgebieten.</li>
  <li>Bewegen Sie sich insbesondere in abgelegenen Gegenden nur auf befestigten Straßen und Wegen oder mit ortskundigen Führern.</li>
 </ul>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p><span>Für kurzfristige Besuchsaufenthalte von bis zu 90 Tagen wird der deutsche nationale Führerschein anerkannt.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Für eventuelle Polizeikontrollen und Kfz-Anmietungen empfiehlt es sich, eine spanische Übersetzung oder den deutschen mehrsprachigen internationalen Führerschein mitzuführen.</li>
 </ul>
 <h3>Wanderungen/Trekking-Touren</h3>
 <p><span>Es gibt zahlreiche Wander- und Trekking- Möglichkeiten. Berg- und Vulkanbesteigungen und Trekking können aber, gerade für unerfahrene Bergsteiger, erhebliche Gefahren bergen; es kommt immer wieder zu Unglücken und auch Todesfällen. Die&nbsp;</span>Vulkane Villarica und Osorno sind für ihre gefährlichen Spalten bekannt.<span>&nbsp;</span>
  <br>
  Örtliche Carabiñeros oder Nationalparkverwaltungen erfragen bei Eintritt in die jeweiligen Parks die ungefähre Route sowie die Dauer der Wanderung, um eventuelle Suchaktionen zu erleichtern.&nbsp;</p>
 <p>Der Lago Chungará an der chilenisch-bolivianischen Grenze liegt auf 4.500 m. Von der auf Meereshöhe liegenden Stadt Arica werden Tagesausflüge mit dem Bus angeboten. Der Höhenunterschied, verbunden mit den Anstrengungen der Fahrt, verursacht bei vielen Reisenden, v.a. bei älteren Menschen, Höhenkrankheit, die bereits zu Todesfällen geführt hat.&nbsp;</p>
 <p><span>Insgesamt sollte die Höhe, aber auch die Hitze in der Atacama-Wüste nicht unterschätzt werden. Langsame Gewöhnungsphasen und ausreichend Flüssigkeit und Sonnenschutz sind zwingend erforderlich.</span></p>
 <p>In den Bergen können sich zudem die Witterungsverhältnisse sehr rasch ändern.
  <br>
  In den trockenen Wüstengebieten in Nordchile wird es trotz der hohen Tagestemperaturen nachts empfindlich kalt (z. B. bei Ausflügen zum Hochplateau El Tatio bei San Pedro de Atacama).</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Unternehmen Sie Wanderungen und Bergtouren nicht allein, sondern nur in Begleitung anerkannter örtlicher Führer.</li>
  <li>Achten Sie auf eine gute Ausstattung und eine ausreichende Reiseversicherung, die eine Bergrettung per Helikopter und medizinische Evakuierung mit abdeckt.</li>
  <li>Informieren Sie sich vor Touren genau, auch über die Wetterlage.</li>
  <li>Hinterlassen Sie Informationen über die geplante Route und Ankunftszeiten auch bei Veranstaltern oder Angehörigen.</li>
  <li>Beachten Sie unbedingt Anweisungen und Beschränkungen der örtlichen Behörden und Nationalparkverwaltungen.</li>
  <li>Achten Sie wegen der drohenden Höhenkrankheit auf eine langsame Akklimatisation, z. B. durch Übernachtung in dem auf 3.400 m Höhe gelegenen Ort Putre.</li>
  <li>Benutzen Sie nur bewachte Campingplätze.</li>
  <li>Achten Sie vor allem, aber nicht ausschließlich, in Wüstengebieten auf das Mitführen von ausreichend Wasser und warmer Kleidung.</li>
 </ul>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_blank" rel="noopener">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.</a></li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <p><span>Drogenkonsum und Drogenhandel werden auch bei kleinen Mengen mit hohen Haftstrafen geahndet.</span></p>
 <p><span>In Nationalparks ist offenes Feuer (z.B. auch zum Rauchen oder Grillen) aufgrund der hohen Waldbrandgefahr in der Regel verboten. Bei Verstößen drohen Haft- bzw. hohe Geldstrafen.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Bei Unfällen mit Personenschäden ist mit Untersuchungshaft für alle Beteiligten zu rechnen.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Beachten Sie stets die jeweiligen Hinweisschilder und informieren Sie sich auf der&nbsp;</span><a href="http://www.conaf.cl/"><span>Webseite der nationalen Forstbehörde (CONAF).</span></a></li>
  <li><span>Nehmen Sie keine (verpackten) Gegenstände oder Gepäckstücke für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts mit;&nbsp;lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt.</span></li>
  <li><span>Bestehen Sie auf die sofortige Unterrichtung der deutschen Botschaft, falls Sie - insbesondere bei Unfällen mit Personenschaden – verhaftet werden sollten.</span></li>
 </ul>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p><span>Landeswährung ist der Chilenische Peso (CLP). Kreditkarten können grundsätzlich verwendet werden; Einschränkungen für deren Benutzung sind lediglich in kleineren Orten gegeben. Bargeld kann mit Kreditkarte oder Debitkarte (Girocard) an den meisten Geldautomaten abgehoben werden. Daneben kann nahezu flächendeckend bargeldlos bezahlt werden, außer in Regionen mit Funklöchern. Das Preisniveau in Chile ist im Vergleich zu anderen südamerikanischen Ländern relativ hoch; es sollten daher ausreichend Reisemittel eingeplant werden.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Geldautomaten sollten aus Sicherheitsgründen nur während der Geschäftszeiten benutzt werden. Es wird empfohlen, grundsätzlich keine größeren Bargeldmengen bei sich zu tragen.</li>
  <li>Das Preisniveau in Chile ist im Vergleich zu anderen südamerikanischen Ländern relativ hoch; es sollten daher ausreichend Reisemittel eingeplant werden.</li>
 </ul>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Vertretungen Ihres Ziellandes.</a> Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Kinderreisepass: </strong>Ja, auch wenn die offizielle Anerkennung aussteht</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:&nbsp;</strong>
  <br>
  Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.</p>
 <h3>Visum</h3>
 <p><span>Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Bei der Einreise wird eine kostenlose „Tarjeta Única Migratoria“ als Einreisebeleg ausgestellt, die zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen berechtigt und das verpflichtende Ausreisedatum nennt. Reisende sollten diesen Einreisebeleg gut aufheben, da er bei Ausreise wieder abgegeben werden muss.</span></p>
 <p><span>B</span>ei Verlust oder Diebstahl ist vor Ausreise von der „Policía de Investigaciones (PDI)“ am Flughafen Santiago, Tel. +56 2 26901781, bei jeder PDI-Dienststelle in anderen Regionen oder über die Webseite der PDI <a href="https://www.pdichile.cl/tr%C3%A1mites-online/duplicado-de-tarjeta-de-turismo">online</a> ein Ersatzbeleg zu beantragen.</p>
 <h4><em>Längerfristiger Aufenthalt</em></h4>
 <p><span>Bei einem beabsichtigten Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss ein Visum vor der Einreise online über die Plattform des </span><a href="https://serviciomigraciones.cl/"><span>Servicio Nacional de Migraciones</span></a><span> (</span><a href="https://serviciomigraciones.cl/"><span>SERMIG)</span></a><span> beantragt werden. Die örtlich zuständigen chilenischen Auslandsvertretungen sind am Visumsverfahren nicht beteiligt.</span></p>
 <h3>Reisen auf die Osterinsel/Rapa Nui</h3>
 <p>Für Reisen auf die als Sondergebiet erklärte Osterinsel/Rapa Nui ist vorab ein <a href="https://ingresorapanui.interior.gob.cl/">Einreiseformular</a> auszufüllen. Der maximale Aufenthalt von Touristen oder Gästen darf 30 Tage nicht überschreiten.</p>
 <p>Die von der chilenischen Regierung veröffentlichten Einreisebestimmungen finden Sie <a href="https://www.gob.cl/rapanuiprotegida/en/">hier.</a></p>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p>Für Reisen mit minderjährigen Kindern gelten in Chile besonders strikte Vorschriften. Auch wenn diese grundsätzlich nur für in Chile lebende Kinder gelten, kommt es regelmäßig auch zu erheblichen Problemen für Reisende aus Deutschland, insbesondere, wenn die Kinder die doppelte Staatsangehörigkeit besitzen oder anderweitig eng mit Chile verbunden sind.</p>
 <p>Bei Ein- und Ausreisen ist für allein oder nur mit einem Elternteil reisende minderjährige Kinder eine von einem deutschen oder chilenischen Notar oder einer chilenischen Auslandsvertretung beglaubigte Reisegenehmigung des nicht mitreisenden Elternteils erforderlich. Zur Erteilung der Reisegenehmigung muss neben den gültigen Ausweisdokumenten von Eltern und Kind auch die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Die Beglaubigung durch einen deutschen Notar muss zusätzlich mit der Apostille versehen werden.
  <br>
  Die von einer chilenischen Auslandsvertretung beglaubigte Reisegenehmigung muss nach Einreise und vor Ausreise aus Chile zusätzlich vom chilenischen Außenministerium überbeglaubigt werden. Nähere Informationen erteilt die <a href="http://www.echile.de/index.php/de/service/notarielle-angelegenheiten/reiseerlaubnis">Botschaft der Republik Chile in Berlin.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/11-kindohneeltern-606308" target="_blank" rel="noopener">Einverständniserklärung für Minderjährige.</a></li>
 </ul>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p>Devisen dürfen unbegrenzt ein- und ausgeführt werden. Reisende, die Bargeld oder Wertpapiere im Wert von mehr als 10.000 USD mitführen, müssen dies dem Zoll bei Einreise aktiv anzeigen.</p>
 <p>Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf der Reisenden während der Fahrt und des Aufenthalts bestimmt sind, können zollfrei eingeführt werden.</p>
 <p>Ein striktes Einfuhrverbot besteht für frische Nahrungsmittel (Milchprodukte, Obst und Gemüse, Fleisch- und Wurstwaren), Pflanzen sowie Waffen, Drogen und pornographisches Material. Verstöße (z.B. auch der versehentlich nicht deklarierte Apfel im Handgepäck) werden mit hohen Bußgeldern und in schwerwiegenden Fällen auch mit Inhaftierung geahndet. Grundsätzlich sollten alle mitgeführten Lebensmittel, auch wenn diese noch original verpackt sind (wie z.B. Nüsse), auf der bei Einreise abzugebenden eidesstattlichen Versicherung angegeben werden. Diese kann auch <a href="https://dj.sag.gob.cl/declaracion-jurada">digital</a> erfolgen und ist kostenlos.</p>
 <p>Detaillierte Einfuhrbestimmungen bietet der zuständige <a href="http://www.sag.gob.cl/">Servicio Agrícola y Ganadero.</a></p>
 <p>Für im persönlichen Gepäck mitgeführte (grundsätzlich anmeldepflichtige) Neuwaren gilt im Allgemeinen als obere Wertgrenze 500 USD. Darüber hinaus muss eine Zollerklärung abgegeben und ggf. Zoll bezahlt werden.</p>
 <p>Für Ausländer, die mit einem von einer chilenischen Auslandsvertretung ausgestellten Visum nach Chile einreisen, gelten besondere Zollerleichterungen.</p>
 <h3>Tiere</h3>
 <p>Grundsätzlich ist für Reisen nach Chile mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) der EU-Heimtierausweis einschließlich des Impfnachweises des Tieres gegen Tollwut für die vorübergehende Einfuhr nach Chile geeignet und ausreichend.
  <br>
  Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das <a href="https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html">Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.</a>
  <br>
  Weiterreichende Informationen erteilen der <a href="http://www.sag.gob.cl/">chilenische Servicio Agrícola y Ganadero (SAG)</a> sowie die örtlich zuständigen chilenischen Auslandsvertretungen.</p>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <p><strong>Pflichtimpfungen:&nbsp;</strong></p>
 <p>Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.&nbsp;</p>
 <p><strong>Reiseimpfungen:</strong></p>
 <p>Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, nach individueller Indikation auch gegen Denguefieber (nur Osterinseln) und Hepatitis B empfohlen.&nbsp;</p>
 <p><strong>Standardimpfungen:</strong></p>
 <p>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß <a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html">Impfkalender der STIKO</a> auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.&nbsp;</p>
 <h3>Medizinische Versorgung</h3>
 <p>Die medizinische Versorgung in Chile ist in großen Städten mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Auf dem Lande sind die medizinischen Möglichkeiten jedoch vielfach technisch, apparativ und hygienisch problematisch. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die <a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html">DTG</a> zu finden.</li>
  <li>Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.</li>
  <li>Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.</li>
 </ul>
 <h3>Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen</h3>
 <p>Auf den Osterinseln besteht ein Risiko für <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/denguefieber-2436520" target="_blank" rel="noopener">Denguefieber.</a> Im extremen Norden Chiles ist ein Risiko für Denguefieber nicht vollkommen auszuschließen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658" target="_blank" rel="noopener">Schutz vor Insekten.</a></li>
  <li>Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.&nbsp;</li>
 </ul>
 <p>Durch Milben übertragenes <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/fleckfieber-2628986" target="_blank" rel="noopener">Fleckfieber</a> (Scrub-Typhus, Buschtyphus) ist aus der Region Los Lagos (insbesondere Insel Chiloé) bekannt. 6 – 21 Tagen nach Milbenkontakt kann Fieber, starkes Krankheitsgefühl und Kopfschmerzen, ein Hautausschlag, Muskelschmerzen und eine Läsion an der Bissstelle auftreten.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Milben und suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658" target="_blank" rel="noopener">Schutz vor Insekten.</a></li>
 </ul>
 <h3>Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene</h3>
 <p><span>Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber </span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874" target="_blank" rel="noopener"><span>(</span>Virushepatitis A und E<span>)</span></a><span> treten auch bei Reisenden auf.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie unsere grundlegenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hygiene-2628944" target="_blank" rel="noopener">Hygienehinweise.</a></li>
  <li>Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.</li>
 </ul>
 <h3>Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen&nbsp;</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hiv-2628942" target="_blank" rel="noopener">HIV-Infektionen</a> und bestimmte Lebererkrankungen <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874" target="_blank" rel="noopener">(Virushepatitis B, C und D)</a> können auch durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</span></li>
  <li><span>Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.</span></li>
 </ul>
 <h3>Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen&nbsp;</h3>
 <p>Selten treten <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hantavirus-infektionen-2562872" target="_blank" rel="noopener">Hantavirus-Infektionen</a><span> und&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/leptospirose-2519598">Leptospirose</a><span> durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren auf.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.</li>
  <li>Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.</li>
  <li>Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.</li>
 </ul>
 <h3>Weitere Gesundheitsgefahren</h3>
 <p>Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den <a href="https://waqi.info/de">World Air Quality Index.</a></li>
 </ul>
 <p>Chile ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich. Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für Reisende in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und dem Abrutschen ganzer Berghänge kommen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.</li>
  <li>Beachten Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hoehenkrankheit-2519606"><span>Informationen zur Höhenkrankheit.</span></a></li>
  <li><span>Informieren Sie sich z.B. über die App&nbsp;</span><a href="https://www.who.int/tools/sunsmart-global-uv-app"><span>SunSmart</span></a><span> über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.</span></li>
 </ul>
 <h5><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2519600-2519600" target="_blank" rel="noopener"><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></a></h5>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/chile-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a class="embedFloat--left embedFunctional--info" href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
 <p>&nbsp;</p>
</div>]]></description><pubDate>Wed, 22 Jul 2026 17:30:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Wed, 22 Jul 2026 17:22:43 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/chilesicherheit-201230</guid></item><item><title>Bolivien: Reise- und Sicherheitshinweise</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/boliviensicherheit-213428</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:&nbsp;</p>
 <p><span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter" target="_blank" rel="noopener">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
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   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a></p>
 </blockquote>
 <h2>Aktuelles</h2>
 <p><strong>Von Reisen in die Region Chapare im Departamento Cochabamba, einschließlich Villa Tunari und der Routen 4 und 24, die Chapare durchqueren, wird dringend abgeraten.</strong></p>
 <p><strong>Lassen Sie bei Reisen nach Bolivien besondere Vorsicht walten und achten Sie auf Ihre persönliche Krisenvorsorge.</strong></p>
 <h3><span><strong>Ausnahmezustand</strong></span></h3>
 <p><span>Die bolivianische Regierung hat am 20. Juni 2026 den nationalen Ausnahmezustand ausgerufen. Dieser gibt den Sicherheitskräften besondere Befugnisse zur Wiederherstellung der Ordnung, insbesondere zur Räumung von Straßensperren, welche in den davor liegenden Wochen zu weitreichenden Versorgungsengpässen, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit sowie der Erreichbarkeit einiger Flughäfen geführt hatten. Polizei und Militär haben zudem die Befugnis, Personen bei Verstößen gegen die geltenden Vorschriften bis zu acht Stunden festzunehmen. Es ist u.a. untersagt, Waffen, Feuerwerkskörper und Kraftstoff mit sich zu führen und Straßen und Wege zu blockieren.</span>
  <br>
  <span>Das Risiko für neuerliche Proteste, Straßensperren sowie entsprechende Versorgungsengpässe bleibt landesweit erhöht. Erneute Blockaden können kurzfristig und ohne Vorankündigung entstehen.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich vor Beginn Ihrer Reise zur Verkehrs- und Sicherheitslage entlang der geplanten Strecke, z.B. zu bekannten Blockaden auf der <a href="http://www.abc.gob.bo">Webseite</a> der Bolivianischen Fernstraßenbehörde.</li>
  <li>Halten Sie sich von Blockaden fern, bis die bolivianischen Sicherheitskräfte die erfolgreiche Räumung bestätigen und die Straße freigeben.</li>
  <li>Verfolgen Sie aufmerksam lokale Medien und beachten Sie unbedingt die Vorgaben der Sicherheitskräfte.</li>
  <li>Meiden Sie Demonstrationen und große Menschenansammlungen weiträumig.</li>
  <li>Generell wird allen Reisenden weltweit empfohlen, sich auf die <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin"><span>Krisenvorsorgeliste</span></a><span> des Auswärtigen Amts einzutragen und die dort hinterlegten Daten regelmäßig zu aktualisieren.</span></li>
 </ul>
 <h2>Sicherheit</h2>
 <p><strong>Von Reisen in die Region Chapare im Departamento Cochabamba, einschließlich Villa Tunari und der Routen 4 und 24, die Chapare durchqueren, wird dringend abgeraten.</strong></p>
 <p><strong>Lassen Sie bei Reisen nach Bolivien besondere Vorsicht walten und achten Sie auf Ihre persönliche Krisenvorsorge.</strong></p>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_self">weltweiten Sicherheitshinweis.</a></li>
 </ul>
 <h3>Innenpolitische Lage</h3>
 <p><span>In Bolivien kommt es immer wieder regional zu sozialen Unruhen, die schnell eskalieren und zu gewaltsamen Auseinandersetzungen führen können. Die Reisemöglichkeiten werden dann zum Teil stark eingeschränkt, z. B. durch Straßenblockaden.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über die lokalen Medien zur aktuellen Lage und planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.</li>
  <li>Folgen Sie stets den Anweisungen der lokalen Sicherheitsbehörden.</li>
  <li>Meiden Sie Protestveranstaltungen und größere Menschenansammlungen weiträumig.</li>
  <li>Versuchen Sie nicht, Straßenblockaden eigenmächtig zu durchbrechen.</li>
  <li>Nehmen Sie zusätzlich Essen, Trinken, warme Kleidung und notwendige Medikamente mit, um bei längeren Reiseverzögerungen ausreichend versorgt zu sein.</li>
  <li><span>Beachten Sie die zeitweise eingeschränkte Treibstoffversorgung bei Benzin und Diesel, siehe </span><em><span>Reiseinfos - Infrastruktur/Verkehr.</span></em><span>&nbsp;</span></li>
 </ul>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p><span>Gewalttätige Übergriffe auf Reisende sind eher selten. Nichtsdestotrotz kommt es immer wieder zu Straftaten (wie Trickdiebstählen oder, im Einzelfall, bewaffneten Überfällen), vor allem an von Reisenden frequentierten Orten. Besondere Vorsicht gilt in El Alto und bestimmten Gegenden von La Paz, Santa Cruz und in der Region Chapare, sowie für Los Yungas, Uyuni und generell bei Reisen in abgelegene Gebiete. Es wird empfohlen, sich in der Unterkunft nach den Orten zu erkundigen, die aus Sicherheitsgründen gemieden werden sollten.</span></p>
 <p><span>In Grenzgebieten Boliviens wird wegen gewaltbereiter Drogen- und Schmuggelbanden zu besonderer Vorsicht geraten. Dies gilt v.a. für das Grenzgebiet zu Brasilien.</span></p>
 <p><span>Es ist bereits vorgekommen, dass Reisende z.B. bei der Ankunft am Busbahnhof in La Paz oder am Flughafen in El Alto von angeblichen Taxifahrern in entlegene Stadtteile gefahren wurden. Dort wurden sie von Personen in Uniform, die sich als Polizisten ausgeben, unter dem Vorwand, eine Kontrolle durchführen zu wollen, ausgeraubt und unter Androhung von Gewalt zur Herausgabe der Kreditkarten und der PIN-Nummern gezwungen.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Blitz- bzw. Expressentführungen mit demselben Ziel gibt es landesweit, aber insbesondere in Cochabamba, La Paz und Santa Cruz und auf den Verbindungsstrecken.&nbsp;</span></p>
 <p>In Zusammenarbeit mit Kriminellen, die vortäuschen, z.B. südamerikanische Touristen zu sein, kontrollieren Personen, die sich als Polizisten ausgeben, Ausweise und/oder bringen Reisende unter einem Vorwand an einen anderen Ort, um sie dort auszurauben. Personenkontrollen auf offener Straße oder offenen Plätzen kommen im Allgemeinen nicht vor.</p>
 <p>Nicht vorbestellte Taxis bergen ein erhöhtes Überfallrisiko, insbesondere nachts. In der Öffentlichkeit gezeigte Bargeldsummen, Ausweispapiere, Schmuck und teure technische Geräte erregen unnötig die Aufmerksamkeit Krimineller. Auch werden Fahrzeuge aufgebrochen und gestohlen.</p>
 <p>Besuchenden von Bars und Diskotheken werden K.-o.-Tropfen verabreicht, um sie dann auszurauben. Ähnliches ist auch bei Bekanntschaften über Dating-Apps bekannt geworden. Auch sind Vergewaltigungen während der Bewusstlosigkeit der Opfer bekannt.&nbsp;</p>
 <p>Drogenkriminalität ist weit verbreitet, und Reisende werden gelegentlich in Unkenntnis und gegen ihren Willen als Drogenkuriere missbraucht.</p>
 <p><span>Bei Investitionen beispielsweise in Grundstücke, Immobilien o. Ä. ist wie bei allen größeren Investitionen stets Vorsicht geboten. Vor Vertragsabschlüssen sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden.</span>&nbsp;</p>
 <p><span>Der Diebstahl persönlicher Daten über QR-Codes (z.B. auf gefälschten Strafzetteln, beim Abrufen der Speisekarte in Restaurants oder Cafés) sowie mit Hilfe von Messenger-Nachrichten (z.B. WhatsApp) nimmt zu.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Tragen Sie keinen teuren Schmuck und Uhren und zeigen Sie keine teuren technischen Geräte und Handys in der Öffentlichkeit.</li>
  <li>Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen und Busbahnhöfen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen und Ihr Gepäck.</li>
  <li>Lassen Sie sich von Polizisten immer den Dienstausweis zeigen.</li>
  <li>Winken Sie keine Taxis auf der Straße heran, sondern bestellen Sie sog.<em> Radio-Taxis </em>(erkennbar<em> </em>am Leuchtschild auf dem Dach mit Namen und Telefonnummer der Gesellschaft), ggf. mithilfe des Hotels oder des Restaurants vor.</li>
  <li>Vermeiden Sie Nachtfahrten, insbesondere wegen der erhöhten Unfallgefahr.</li>
  <li>Nehmen Sie grundsätzlich keine von Fremden angebotenen offenen Getränke oder Speisen an; lassen Sie Getränke und&nbsp;Speisen nicht unbeaufsichtigt.</li>
  <li>Halten Sie sich von Drogen fern.</li>
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li>Halten Sie Fahrzeuge stets verschlossen, lassen Sie keine Wertsachen sichtbar zurück und parken Sie nur auf bewachten Parkplätzen.</li>
  <li><span>Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld mit.</span></li>
  <li>Seien Sie besonders vorsichtig bei Lockangeboten z.B. über das Internet, um auf Kosten anderer eine Reise durchzuführen.</li>
  <li>Nehmen Sie kein Gepäck für Fremde mit und kontrollieren Sie den Inhalt des eigenen Gepäcks sorgfältig.</li>
  <li>Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.</li>
 </ul>
 <h2>Natur und Klima</h2>
 <h3>Waldbrände</h3>
 <p>Zum Ende der Trockenzeit kommt es regelmäßig zu Bränden, deren Rauchentwicklung den (Flug-)Verkehr und bei sensiblen Personen die Gesundheit beeinträchtigen kann.</p>
 <h3>Regenzeit, Überschwemmungen und Erdrutschgefahr</h3>
 <p><span class="Fett1">Das Klima reicht vom Hochgebirgsklima in den Anden über subtropisches Klima in Los Yungas bis zu tropischem Klima in Beni und der Trockenzone in Chaco.</span>
  <br>
  <span class="Fett1">Während der Regenzeit, die normalerweise von November bis April dauert, kommt es insbesondere in gebirgigen Regionen regelmäßig zu Überflutungen und Erdrutschen. Straßen werden oft für mehrere Tage unpassierbar, Brücken sind häufig beschädigt. In den letzten Jahren forderten anhaltende Regenfälle mehrere Todesopfer.</span><span>&nbsp;</span><span class="Fett1">Auch die große Salzwüste von Uyuni birgt - nicht nur, aber insbesondere - in der Regenzeit erhebliche Gefahren, sich darin zu verfahren oder festzufahren.</span></p>
 <h3>Erdbeben</h3>
 <p>Die Auswirkungen von Erdbeben, die zumeist ihr Epizentrum in Chile oder Peru haben, sind gelegentlich in unterschiedlicher Intensität auch in den verschiedenen Landesteilen Boliviens zu spüren.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</li>
  <li>Informieren Sie sich genau über die aktuelle Lage und verfolgen Sie Wettervorhersagen (<a href="https://senamhi.gob.bo/" target="_blank" rel="noopener">Servicio Nacional de Meterología e Hidrología).</a></li>
  <li><span>Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des </span><a href="https://www.gfz-potsdam.de/presse/infothek" target="_blank" rel="noopener"><span>Deutschen GeoForschungsZentrums</span></a><span> vertraut.</span></li>
  <li><span>Beachten Sie die </span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/200794-200794" target="_blank" rel="noopener"><span>Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland</span></a><span>&nbsp;bzw. die Hinweise des </span><a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Mit-Naturgefahren-umgehen/Unwetter/unwetter_node.html" target="_blank" rel="noopener"><span>Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe</span></a><span> im Fall einer Sturmwarnung.</span></li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p>Der Flugverkehr in Bolivien wird gelegentlich durch kurzfristige Streichung von Flügen und erhebliche Verspätungen beeinträchtigt. Das Busnetz ist gut ausgebaut und günstig<span>.&nbsp;</span>Jedoch bergen Überlandfahrten per Bus die Gefahr schwerer Busunglücke mit Todesopfern. Daher sollten Überlandreisen per Bus nur mit bekannten Busunternehmen unternommen und Nachtfahrten vermieden werden.&nbsp;</p>
 <p>Das Eisenbahnnetz, das nur einen geringen Teil des Landes abdeckt, ist für Reisen über längere Strecken nur bedingt geeignet.</p>
 <p>Das Land ist verkehrsmäßig wenig erschlossen. Nur auf Hauptverkehrsrouten gibt es asphaltierte Landstraßen. Alle anderen Verbindungswege (Schotterpisten, Geröll- und Feldwege und Brücken) sind während der Regenzeit (November bis April) oft tagelang nicht passierbar.</p>
 <p>Autofahrer agieren Fußgängern gegenüber häufig rücksichtslos.</p>
 <p>Trotz gesetzlicher Vorgaben sind nur wenige Straßen, Gebäude und öffentliche Verkehrsmittel barrierefrei. Bürgersteige und Rampen sind häufig in schlechtem Zustand. Barrierefreie Verkehrsmittel in La Paz sind die Seilbahn Teleférico und der Puma-Katari-Bus.</p>
 <h4><em>Überlandfahrten per Pkw</em></h4>
 <p>Blockaden oder Proteste können zu längeren, kaum vorhersehbaren Wartezeiten führen. Reisende sollten für diese Fälle ausreichend Wasser und Proviant mit sich führen. Unverbindliche Informationen zu aktuellen Protesten und Straßenblockaden können auf der <a href="http://www.abc.gob.bo">Webseite</a> der Bolivianischen Fernstraßenbehörde (ABC: Administradora Boliviana de Carreteras) eingesehen werden.</p>
 <p>Aufgrund der besonderen Gefährdungssituation wird auch von Überlandfahrten im Pkw bei Dunkelheit abgeraten. Die Straßen sind in der Regel nicht beleuchtet und vielfach in schlechtem Zustand. Viele Verkehrsteilnehmer, oft auch Busse, fahren ohne Licht oder mit nur unzureichender Beleuchtung. <span>Andere Fahrzeuge sind mit stark blendender Beleuchtung ausgestattet.&nbsp;</span>Bei der Anmietung eines Pkw für Überlandfahrten ist es – auch im Hinblick auf das Vorgehen bei Verkehrsunfällen – ratsam, einen Pkw mit Fahrer anzumieten<em>. </em>Dies gilt insbesondere für Fahrten abseits der Hauptverkehrsstrecken, da sich in abgelegenen Gebieten ohne befestigte Straßen und mit nur unzulänglicher Beschilderung die Orientierung extrem schwierig gestalten kann. Auch handelsübliche Navigationssysteme und Landkarten bieten häufig keine ausreichende Sicherheit. Ohne ortskundigen Fahrer sind Gefahren (z.B. während der Regenzeit, auf dem „Salar de Uyuni“ u.a.) nur schwer einzuschätzen.</p>
 <p><span>In Einzelfällen kann es vorkommen, dass viele Tankstellenbetreiber keine Kenntnis von der Aufhebung der höheren Kraftstoffpreise für ausländische KfZ haben und nicht wissen, wie sie diese Preise abrechnen sollen und sich daher weigern, Kraftstoff an ausländische Fahrzeuginhaber zu verkaufen.&nbsp;</span>
  <br>
  <span>Generell wird Diesel nicht an Privatpersonen mit Dieselfahrzeugen unter vier Liter Hubraum verkauft. Vor allem bei Überlandfahrten, aber auch in den Städten kann es aufgrund von Protesten und Straßenblockaden zu Engpässen bei der Versorgung mit Benzin und Dieselkraftstoff kommen. Auch Rettungs- und Sicherheitskräfte sind teilweise vom Treibstoffmangel betroffen und nur eingeschränkt mobil.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Planen Sie Wartezeiten aufgrund von Blockaden oder Protesten ein und führen bei Überlandfahrten einen ausreichenden Wasservorrat und Proviant mit sich.</li>
  <li>Vertrauen Sie insbesondere bei länger anhaltendem Regen bzw. in der Regenzeit auf ortskundige Fahrer, die mögliche Gefahren bzw. die Vorgehensweise bei einem Unfall besser einschätzen können. Autovermietungen bieten die Möglichkeit, Pkw mit ortskundigen Fahrern anzumieten.</li>
  <li>Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Möglichkeiten, Dieselkraftstoff zu tanken und führen Sie ggf. einen vollen Extrakanister Diesel mit sich.</li>
 </ul>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p>Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.</p>
 <h3>Wanderungen, Touren, Besuch von Nationalparks</h3>
 <p>Wanderungen und Gebirgstouren sind im ganzen Land möglich. Insbesondere die Regionen um La Paz, nahe Rurrenabaque in den bolivianischen Anden, Los Yungas und der Inka-Trail sind beliebt.&nbsp;</p>
 <p><span>Nicht alle Reiseveranstalter in Bolivien sind offiziell akkreditiert oder überhaupt als Unternehmen angemeldet. Vor einer Buchung (vor allem im Bereich Abenteuertourismus) sollten genaue Informationen eingeholt werden, ob der Anbieter offiziell registriert ist und ob angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. Zusätzlich kann überprüft werden, ob der Anbieter Mitglied der Vereinigung „Asociación Boliviana de Agencias de Viaje y Turismo“ ist und über in erster Hilfe geschultes Personal, einwandfrei funktionierendes Material sowie, bei Reisen in großer Höhe, über Sauerstoffflaschen verfügt. Weitere Informationen bietet die </span><a href="https://www.turismo.produccion.gob.bo/"><span>Webseite</span></a><span> des bolivianischen Ministeriums für Tourismus. Bei Reisezielen außerhalb der großen Städte (Uyuni, Madidi, Coroico und die sog. „Todesstraße“ (El Camino de la Muerte, offiziell Camino a Los Yungas)) sind im Falle eines Unglücks oft keine oder kaum Rettungswagen vorhanden. In bei Reisenden wegen der Salzwüste besonders beliebten Uyuni wurde die Touristenpolizei als Anlaufstelle für Touristen, die Opfer von Verbrechen geworden sind, abgezogen.&nbsp;</span></p>
 <p>Im Hochgebirge kommt es aufgrund der extremen Höhenlage und der besonderen lokalen Bedingungen wie z.B. überwachsenem Geröll auch unter erfahrenen Bergsteigern zu teilweise schweren Unfällen. Es gibt in Bolivien jedoch nur eine eingeschränkte Gebirgsrettung, Rettungsflüge sind vielerorts nicht möglich. Vor Aufbruch sollten Sie beim Veranstalter bzw. lokalen Führern Informationen über die konkreten Rettungsmöglichkeiten im Notfall einholen, im Zweifel mit Nachdruck. Restriktionen und Empfehlungen der nationalen Parkverwaltung (SENAP) zu den einzelnen Gebieten sollten unbedingt beachtet werden.</p>
 <h3>Besondere Verhaltenshinweise/Spirituelle Zeremonien</h3>
 <p>Bisweilen haben Touristen die Möglichkeit, an schamanischen Zeremonien - wie z.B. Ayahuasca zur spirituellen Reinigung - teilzunehmen. Vorsicht ist geboten, wenn dabei halluzinogene Substanzen angeboten werden. Diese sind in Bolivien nicht verboten, können aber gefährliche Gifte enthalten und insbesondere bei Interaktion mit Medikamenten zu massiver Gesundheitsgefährdung bis hin zum Tod führen. Da solche Zeremonien in der Regel fernab der Städte stattfinden, ist schnelle Hilfe meist nicht möglich. Besonders Ayahuasca oder Yage, eine Pflanze, aus der ein dimethyltryptaminhaltiges Getränk gewonnen wird, hat mehrfach zu medizinischen Notfällen geführt.</p>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <p>Die bolivianische Verfassung schließt eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Neigung aus. Die gesellschaftliche Akzeptanz von Homosexualität wächst, trotzdem sind große Teile der Bevölkerung eher konservativ eingestellt und es kann zu Diskriminierungen aufgrund von sexueller Orientierung und Genderidentität kommen. Im Andenhochland ist dies stärker ausgeprägt als im als liberaler geltenden Santa Cruz. Eingetragene Lebenspartnerschaften sind grundsätzlich möglich, eine Heirat zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern ist jedoch ausgeschlossen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_self">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.</a></li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <p>Drogendelikte wie der Erwerb, Besitz und&nbsp;die Ein- und Ausfuhr von Drogen aller Art werden in Bolivien streng geahndet. Es drohen langjährige Haftstrafen in bolivianischen Gefängnissen. Alkoholkonsum ist in der Öffentlichkeit verboten.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Kontrollieren Sie den Inhalt Ihres Gepäcks am besten mehrfach persönlich und stellen Sie sicher, keine Ihnen unbekannten Gegenstände dabei zu haben.</li>
 </ul>
 <p>Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden muss der Fahrer – unabhängig von der Schuldfrage – zunächst mit Untersuchungshaft rechnen.</p>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p>Landeswährung ist der Boliviano (BOB). Neben dem Boliviano wird auch der USD vor allem in den größeren Städten als Zahlungsmittel akzeptiert. Mit Kredit- und Debitkarten (Girocard) kann an vielen entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten Bargeld in Landeswährung abgehoben werden. Daneben werden in den größeren Städten auch die allgemein üblichen Kreditkarten akzeptiert. Bargeld in EUR oder USD kann in Wechselstuben größerer Städte&nbsp;meist problemlos gewechselt werden.</p>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Vertretungen Ihres Ziellandes.</a> Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.&nbsp;Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Personalausweis:</strong> Nein</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis:</strong> Nein</li>
  <li><strong>Kinderreisepass:</strong> Ja</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:&nbsp;</strong>
  <br>
  Reisedokumente müssen zum&nbsp;Zeitpunkt der Einreise noch mindestens&nbsp;sechs Monate gültig sein.</p>
 <p>Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.</p>
 <p><span>Ausländer, die nicht über einen gültigen Aufenthaltstitel für Bolivien verfügen, müssen bei Einreise einen Krankenversicherungsschutz vorlegen.&nbsp;</span></p>
 <p>An bolivianischen Flughäfen gibt es strenge Kontrollen durch die Drogenpolizei FELCN. Dies gilt insbesondere für den internationalen Flughafen Viru Viru in Santa Cruz de la Sierra, über den der größte Teil der internationalen Flüge abgewickelt wird, sowie für den internationalen Flughafen in El Alto.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Kontrollieren Sie den Inhalt Ihres Gepäcks am besten mehrfach persönlich und stellen Sie sicher, keine Ihnen unbekannten Gegenstände dabei zu haben.</li>
 </ul>
 <h3>Visum</h3>
 <p>Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr kein Visum. Mehrfache Ein- und Ausreisen sind gestattet. Die Gewährung des 90-tägigen visumsfreien Aufenthalts pro Kalenderjahr erfordert eine Ausreise aus Bolivien; eine automatische Verlängerung um 90 Tage über den Jahreswechsel ist nicht möglich.</p>
 <p>Bei Ankunft an den internationalen Flughäfen in La Paz, Santa Cruz und Cochabamba wird in der Regel ein Einreisestempel mit dem Einreisedatum im Pass eingetragen, jedoch oft kein Gültigkeitsdatum. Deutschen Touristen wird eine Aufenthaltserlaubnis für 90 Tage erteilt.</p>
 <p>Bei Einreise auf dem Landweg muss unbedingt ein Einreisestempel im Pass durch die Grenzkontrolle erteilt werden, um legal einzureisen. Es kommt beispielsweise vor, dass Grenzposten nicht besetzt sind oder bei Einreise im Nachtbus die Grenzkontrollen gelegentlich durchfahren werden. Dies führt beim Versuch der Wiederausreise zu Problemen, da die Personen dann nicht registriert sind und Strafzahlungen für den illegalen Aufenthalt fällig werden. Bei Einreise ohne Einreisestempel sollte umgehend die Migrationsbehörde aufgesucht werden, um den erforderlichen Stempel nachzutragen, obwohl auch hier die genannten Strafzahlungen fällig werden. Daher sollte auf dem Einreisestempel am Grenzübergang bestanden werden.</p>
 <p><span>Am Grenzübergang Villazón/La Quiaca zu Argentinien gibt es folgende Sonderregelung: &nbsp;der argentinische Ausreisestempel gilt als Einreisenachweis für Bolivien bzw. der argentinische Einreisestempel als Ausreisenachweis für Bolivien. Dieser kann auch in Form eines Blattvisums erteilt werden.</span></p>
 <p><span>Für alle anderen Reisezwecke (z.B. Praktikum, Arbeitsaufnahme, Studium etc.) muss vor Einreise nach Bolivien bei den bolivianischen Botschaften im Ausland ein entsprechendes Visum (visa de objeto determinado) beantragt werden.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Bestehen Sie auf dem Einreisestempel am Grenzübergang, um etwaige Strafzahlungen zu vermeiden.</li>
 </ul>
 <h3>Doppelstaater</h3>
 <p>Deutsch-bolivianische Doppelstaater müssen mit einem bolivianischen Reisepass ein- und ausreisen.&nbsp;</p>
 <p><span>Staatsangehörige, die ihre bolivianische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung in Deutschland verloren haben, erwerben gemäß der bolivianischen Verfassung die bolivianische Staatsangehörigkeit automatisch wieder, wenn sie bolivianisches Staatsgebiet betreten.</span></p>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p>Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, wird alleinreisenden Minderjährigen empfohlen, Vollmachten der gesetzlichen Vertreter mit sich zu führen. Auch bei einer Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist angeraten, die Vollmacht des mitsorgeberechtigten Elternteils mit sich zu führen. Diese Vollmacht sollte ins Spanische übersetzt sein.</p>
 <p>Bei Aufenthalten über 90 Tagen müssen alleinreisende Minderjährige zusätzlich zur o.g. Vollmacht bei der Wiederausreise eine Genehmigung des örtlichen bolivianischen Jugendgerichts vorlegen. Die Beantragung dieser Genehmigung erfolgt durch den Minderjährigen, gemeinsam mit zwei Zeugen, unter Beibringung der Geburtsurkunde im Original mit Apostille und Übersetzung in die spanische Sprache.</p>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p>Die Ein- und Ausfuhr von Devisen (in bar) bis 10.000 USD ist ohne Genehmigung möglich, höhere Beträge (bis 20.000 USD) müssen bei Ankunft deklariert werden. Für Beträge zwischen 20.000 und 500.000 USD oder dem entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung ist die vorherige Genehmigung der bolivianischen Zentralbank erforderlich. Weitere Informationen hierzu erteilt die&nbsp;<a href="https://www.bcb.gob.bo/">Banco Central de Bolivia.</a>&nbsp;</p>
 <p>Die (versuchte) Einfuhr von Mate de Coca (Coca-Tee) bei Rückreise nach Deutschland stellt einen Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz dar, auch wenn der Erwerb, Besitz, Konsum und die Ausfuhr nach bolivianischen Bestimmungen legal sind.</p>
 <p>Für die Einfuhr von Medikamenten gelten teilweise von der Europäischen Union abweichende Regelungen. So können auch mitgeführte, dort rezeptfrei erhältliche Medikamente nicht für die Einfuhr zugelassen sein.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Führen Sie bei der Mitnahme von benötigten Medikamenten stets ein ärztliches Rezept bzw. eine übersetzte ärztliche Verordnung mit.</li>
 </ul>
 <h4><em>Einreise mit dem Fahrzeug</em></h4>
 <p>Die Ein- und Ausfuhr von Kraftfahrzeugen ist streng reglementiert. Bei Ein- und Ausreise ist das sog. <a href="https://portal.aduana.gob.bo/aduana7/content/viajero">SIVETUR-Formular</a> vorzulegen. Bei Einfuhr eines privaten Fahrzeugs (z.B. Wohnmobil) wird festgelegt, wie lang dieses im Land verbleiben darf. Fristverlängerungen sind – selbst wenn das Fahrzeug wegen eines Schadens zeitweise nicht mehr fahrtüchtig ist – nicht ohne Weiteres möglich. Bei der Überschreitung der Frist muss mit der endgültigen Beschlagnahmung des Fahrzeugs gerechnet werden.</p>
 <h3>Tiere</h3>
 <p>Für die Einfuhr von Haustieren müssen ein tierärztliches Gesundheitszeugnis sowie dessen Übersetzung und der Nachweis einer Tollwutimpfung vorliegen.</p>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <h3>Aktuelles</h3>
 <p><span class="berschrift3Zchn">Zu Beginn des Jahres 2026 wurde in Bolivien&nbsp;ein Ausbruch von&nbsp;Chikungunya-Fieber vorrangig in der Provinz Santa Cruz&nbsp;gemeldet.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich vor allem tags und in der Dämmerung konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658">Schutz vor Insekten.</a></li>
  <li>Es gibt eine Impfung gegen Chikungunya-Fieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.&nbsp;</li>
 </ul>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <h4><em>Pflichtimpfungen</em></h4>
 <p>Ausschließlich bei Einreise in bolivianische Gelbfiebergebiete (Departments Beni und Pando, Teile der Departments Chuquisaca, La Paz, Cochabamba, Tarija und Santa Cruz) ist eine Gelbfieberimpfung verpflichtend.&nbsp;Der Impfnachweis ist ab dem zehnten Tag nach Impfung gültig.</p>
 <h4><em><span>Reiseimpfungen</span></em></h4>
 <p>Es ist eine&nbsp;Impfung gegen Hepatitis A und bei Reisen in Gebiete östlich der Anden unterhalb von 2.300 Höhenmetern (Departments Beni und Pando, Teile der Departments Chuquisaca, La Paz, Cochabamba, Tarija und Santa Cruz) eine Impfung gegen Gelbfieber empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B und Tollwut&nbsp;empfohlen.&nbsp;</p>
 <h4><em><span>Standardimpfungen</span></em></h4>
 <p>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß <a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html">Impfkalender der STIKO</a> auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.&nbsp;</p>
 <h3><span class="berschrift3Zchn0">Medizinische Versorgung</span></h3>
 <p>Die medizinische Versorgung entspricht vielerorts nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik. Über das beste Versorgungsniveau verfügen die privaten Kliniken von La Paz. Auf dem Land nimmt die Versorgungsqualität z.T. dramatisch ab. Es ist damit zu rechnen, dass Patienten für die anfallenden Behandlungskosten zunächst in Vorlage treten muss.<span> Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die&nbsp;</span><a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html"><span>DTG</span></a><span> zu finden.</span></li>
  <li><span>Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.</span></li>
  <li><span>Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.</span></li>
 </ul>
 <h3>Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen</h3>
 <p>Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Alle Gebiete in Bolivien östlich der Anden unterhalb von 2.300 m und damit u.a. der gesamte bolivianische Amazonas sind Gelbfieberübertragungsgebiet. Der Anteil an der überwiegend vorkommenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/malaria-2533132" target="_blank" rel="noopener">Malaria tertiana,</a> verursacht durch <em>Plasmodium vivax</em>, beträgt 89%. 11% entfallen auf die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/malaria-2533132" target="_blank" rel="noopener">Malaria tropica,</a> verursacht durch <em>Plasmodium falciparum</em>. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die <a href="https://www.dtg.org/images/Empfehlungen/Malariaempfehlungen/Sudamerika.pdf"><span>DTG</span></a> zur Verfügung. Das Malariarisiko besteht ganzjährig und ist regional unterschiedlich:</p>
 <ul class="rte__unordered-list--bullet-hyphen rte--list">
  <li>Hohes Risiko:&nbsp;im Amazonasbecken (Department Pando und nördliche Gebiete der Departments Beni und La Paz)</li>
  <li><span>Mittleres Risiko:&nbsp;</span>≤ 2500 Hm: Regionen westlich und südlich der Hochrisikogebiete in den Departements Pando und Beni sowie nördlich des Departements La Paz und in Grenzgebieten von Brasilien (Ausnahmen s. o.)</li>
  <li>Geringes Risiko:&nbsp;in ländlichen Gebieten im Rest des Landes ≤ 2500 Hm, in den südlichen Regionen des Departments Beni und den nördlichen Regionen des Departments Santa Cruz sowie den östlichen Teilen des Departments Tarija (Ausnahmen s. o.)</li>
  <li>Malariafrei: Städte La Paz, Sucre, Oruro; Titicacasee, zentrale und südliche Landesteile (Ausnahmen s. o.), Höhenlagen &gt; 2500 Hm</li>
 </ul>
 <p>Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/chikungunyafieber-2562870">Chikungunyafieber,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/denguefieber-2436520">Denguefieber,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/leishmaniasis-2562904">Leishmaniose,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/oropouche-fieber-2673950">Oropouche-Fieber</a> und <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/zikavirus-infektionen-2562866">Zikavirus-Infektionen.</a>&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658">Schutz vor Insekten.</a></li>
  <li>Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber, Chikungunya- und Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.&nbsp;</li>
 </ul>
 <blockquote>
  <ul class="rte--list">
   <li>Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.</li>
  </ul>
 </blockquote>
 <p>Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.</li>
 </ul>
 <p>Die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/chagas-2628984">Chagas-Krankheit</a> wird über Raubwanzen und verunreinigte Frucht- oder Zuckerrohrsäfte („garapa“) übertragen.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien und suchen Sie Ihren Körper im Anschluss sorgfältig ab. Verwenden Sie vor allem in einfachen Unterkünften auf dem Land Bettnetze, um nächtliche Raubwanzenbisse zu vermeiden, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658">Schutz vor Insekten.</a></li>
  <li>Verzichten Sie auf den Genuss von nicht-industriell verarbeiteten Frucht- und Zuckerohrsäften, z.B. auch von Açaí-Saft.&nbsp;</li>
 </ul>
 <h3>Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene</h3>
 <p>Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874">(Virushepatitis A und E)</a> treten auch bei Reisenden auf.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie unsere grundlegenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hygiene-2628944" target="_blank" rel="noopener">Hygienehinweise.</a></li>
  <li>Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.</li>
 </ul>
 <h3>Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen&nbsp;</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hiv-2628942" target="_blank" rel="noopener">HIV-Infektionen</a> und bestimmte Lebererkrankungen <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874" target="_blank" rel="noopener">(Virushepatitis B, C und D)</a> können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</span></li>
  <li><span>Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.</span></li>
 </ul>
 <h3><span>Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen</span></h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hantavirus-infektionen-2562872">Hantavirus-Infektionen,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/leptospirose-2519598">Leptospirose</a> und seltene Infektionen mit Machupo-Virus/Chapare-Virus werden durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Eine Ansteckung mit <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tollwut-2562878" target="_blank" rel="noopener">Tollwut</a> erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. In Bolivien kommt eine Vielzahl an Schlangen vor.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.</span></li>
  <li><span>Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.</span></li>
  <li><span>Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.</span></li>
  <li><span>Sollten Sie von einem Hund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.</span></li>
  <li><span>Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sind. &nbsp; &nbsp;</span></li>
  <li><span>Beachten Sie unsere Hinweise zu </span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schlangenbisse-2519592" target="_blank" rel="noopener"><span>Schlangenbissen.</span></a></li>
 </ul>
 <h3><span>Weitere Gesundheitsgefahren</span></h3>
 <p><span>Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den </span><a href="https://waqi.info/de"><span>World Air Quality Index.</span></a></li>
 </ul>
 <p><span>Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Informieren Sie sich z.B. über die App&nbsp;</span><a href="https://www.who.int/tools/sunsmart-global-uv-app"><span>SunSmart</span></a><span> über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.</span></li>
 </ul>
 <p><span>Bei der Höhenkrankheit (Soroche) handelt es sich um eine gelegentlich auch lebensgefährliche Erkrankung durch zu schnellen Aufstieg in die Höhe ab 2.500 Höhenmetern, die meist allerdings erst nach 24 Stunden oder längerem Aufenthalt in der Höhe in Erscheinung tritt. Warnsymptome können Schlafstörungen, Kopfschmerz, Schwindel, Erbrechen und zunehmende Luftnot sein. Verschwinden die Symptome nicht durch eine Pause bzw. eine Übernachtung, sollte abgestiegen werden unter eine Höhe von 2.000 m. Aufgrund der ausgeprägten Höhenlage von La Paz (Flughafen 4.070 m, Innenstadt 3.600 m) kann es nach Ankunft in den ersten Tagen zu Symptomen der Höhenkrankheit kommen. Gegen die Höhenkrankheit eingesetzte Medikamente sind verschreibungspflichtig. Sie sollten aus Deutschland mitgebracht werden.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hoehenkrankheit-2519606"><span>Informationen zur Höhenkrankheit.</span></a></li>
 </ul>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2519600-2519600" target="_blank" rel="noopener"><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></a></p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/bolivien-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a class="embedFloat--left embedFunctional--info" href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
</div>]]></description><pubDate>Wed, 22 Jul 2026 14:45:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Wed, 22 Jul 2026 14:34:45 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/boliviensicherheit-213428</guid></item><item><title>Syrien: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/syriensicherheit-204278</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:&nbsp;</p>
 <p><span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter" target="_blank" rel="noopener">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a></p>
 </blockquote>
 <h2>Aktuelles</h2>
 <p><strong>Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt.&nbsp;</strong></p>
 <p><strong>Die Deutsche Botschaft Damaskus ist für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. In akuten Notfällen kann deutschen Staatsangehörigen in Syrien daher nur äußerst eingeschränkte konsularische Hilfe geleistet werden.</strong></p>
 <h3>Sicherheitslage in Damaskus</h3>
 <p>Seit Mai 2026 kommt es auch im Zentrum von Damaskus immer wieder zu Sicherheitsvorfällen, insbesondere zu Anschlägen mit Sprengsätzen, die Tote und Verletzte fordern, siehe auch <em>Sicherheit - Sicherheitslage</em>.</p>
 <h3>Sicherheitslage in der Region</h3>
 <p><span>Die Sicherheitslage in der Region ist volatil; es kommt trotz der im Juni 2026 zwischen den USA und Iran unterzeichneten Absichtserklärung zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzung wieder vermehrt zu militärischen Schlägen gegen Ziele in der Region. Das Risiko der Ausweitung der Kampfhandlungen sowie Sperrungen des Flugverkehrs bleibt bestehen, auch für Syrien.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Beachten Sie die geltende&nbsp;</strong><a href="http://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/10.2.8Reisewarnungen"><strong>Reisewarnung.</strong></a></li>
  <li><span>Registrieren Sie sich in der&nbsp;</span><a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin">Krisenvorsorgeliste</a> und aktualisieren Sie regelmäßig Ihre Daten. Ermuntern Sie auch andere Ihnen bekannte deutsche Staatsangehörige zur Registrierung.</li>
  <li><span>Meiden Sie militärische Liegenschaften möglichst weiträumig.</span></li>
  <li>Meiden Sie Kundgebungen, Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.</li>
  <li>Verfolgen Sie die aktuelle Nachrichtenlage aufmerksam; nehmen Sie Warnungen vor bevorstehenden Luftangriffen ernst.</li>
  <li>Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf.</li>
 </ul>
 <h2>Sicherheit - Reisewarnung</h2>
 <p><strong>Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt.&nbsp;</strong></p>
 <p><strong>Die Deutsche Botschaft Damaskus ist für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. In akuten Notfällen kann deutschen Staatsangehörigen in Syrien daher nur äußerst eingeschränkte konsularische Hilfe geleistet werden.</strong></p>
 <h3>Sicherheitslage</h3>
 <p><em><span>Siehe Aktuelles</span></em></p>
 <p>Die Sicherheitslage in Syrien bleibt angespannt.&nbsp;</p>
 <p>Die Lage in der Hauptstadt wird zwar durch Sicherheitskräfte der Regierung kontrolliert, dennoch kommt es seit Mai 2026 auch im Zentrum von Damaskus immer wieder zu Anschlägen mit Sprengsätzen. Allein im Juli 2026 gab es einen Sprengsatzanschlag auf ein Café in Damaskus mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten sowie zwei Sprengsatzanschläge auf Ziele in der Nähe eines international genutzten Hotels in Damaskus
  <br>
  In weiten Teilen des Landes bleibt die Sicherheitssituation instabil und unübersichtlich; die weitere Entwicklung ist nur begrenzt vorhersehbar.</p>
 <p><span>Es gab wiederholt lokal begrenzte bewaffnete Auseinandersetzungen in verschiedenen Teilen des Landes. In der nordostsyrischen Region Hassakeh und im Umfeld der Stadt Kobane wurde nach bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen syrischen Regierungstruppen und den Syrian Democratic Forces (SDF) zuletzt ein umfassender Waffenstillstand vereinbart. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass es kurzfristig erneut zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen kann. Die Versorgungslage ist teilweise sehr schwierig.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Trotz verbesserter Polizeipräsenz in den Großstädten und auf Verkehrsrouten zwischen diesen sind kriminelle Übergriffe (u.a. Entführungen, Überfälle) weiterhin keine Seltenheit.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Vor allem im Norden und Osten des Landes kommt es immer wieder zu Anschlägen mit unkonventionellen Sprengvorrichtungen (Sprengfallen).&nbsp;</span></p>
 <p><span>Die Terrororganisation IS ist weiterhin im/aus dem Untergrund aktiv und nach wie vor in der Lage, überall im Land Anschläge zu verüben. Im Juni 2025&nbsp;hat ein Selbstmordattentäter während eines Gottesdienstes in einer Kirche in Damaskus einen Sprengsatz gezündet; es gab zahlreiche Todesopfer und Verletzte.</span></p>
 <p><span>In den Küstengebieten besteht weiterhin eine erhöhte Gefahrenlage; dort sind zahlreiche Entführungen und auch weiterhin extralegale Tötungen zu verzeichnen.</span></p>
 <p><span>Einige Grenzübergänge sind nach wie vor für den Personenverkehr geschlossen bzw. können ohne Vorankündigung kurzfristig geschlossen werden und eine Ausreise aus Syrien erschweren.</span></p>
 <p><span>Zur Ausreise in die Türkei siehe&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/tuerkei-node/tuerkeisicherheit-201962"><em>Reise- und Sicherheitshinweis Türkei</em><span>.</span></a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Registrieren Sie sich in der <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin">Krisenvorsorgeliste</a> des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. <span>Weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin.</span></li>
  <li><span>Bedenken Sie, dass vor Ort keine unmittelbare Nothilfe geleistet werden kann. Sollten Sie sich trotz Reisewarnung dennoch in Syrien aufhalten, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.</span></li>
  <li><span>Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, einer Entführung, eines Unfalls oder plötzlicher Straßen- und Grenzschließungen nicht wie geplant aus Syrien zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben.</span></li>
  <li><span>Denken Sie daran, dass Minen und andere nicht-entschärfte Sprengkörper bzw. Munition beim Betreten von (leerstehenden) Häusern und Grundstücken zur tödlichen Gefahr werden können.</span></li>
  <li>Beachten Sie auch den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_blank" rel="noopener">weltweiten Sicherheitshinweis.</a></li>
 </ul>
 <h3>Innenpolitische Lage</h3>
 <p><span>Die Lage ist geprägt von den Bemühungen der Regierung, das Gewaltmonopol wiederherzustellen. Herausforderungen bestehen weiterhin v.a. im Süden in den Provinzen Daraa, Quneitra und Sweida, im Nordosten in den Provinzen Hassakeh und Kobane sowie in den Küstenregionen. Hier stellen bewaffnete Kräfte die Autorität der Regierung weiterhin in Frage. Zuletzt kam es Ende 2025/Anfang 2026 zu bewaffneten Auseinandersetzungen der syrischen Sicherheitskräfte mit den Syrian Democratic Forces (SDF) im Nordosten des Landes. Die Einhaltung der vereinbarten Waffenruhe zwischen Regierung und SDF sollte aufmerksam verfolgt werden.</span></p>
 <p><span>Auf die&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-und-sicherheitshinweise"><span>Reise- und Sicherheitshinweise</span></a><span> der weiteren Staaten in der Region wird ergänzend hingewiesen.</span></p>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p><span>Das allgemeine Gewaltrisiko und die Gefahr, Opfer von Kriminalität zu werden, sind auch aufgrund der sehr geringen Polizeipräsenz und noch nicht vollumfänglich funktionierender Sicherheitsstrukturen sehr hoch. Zuletzt haben Angriffe auf Checkpoints bzw. militärische Posten der Regierung im Nordosten des Landes zugenommen. Ausländer können in allen Landesteilen jederzeit Opfer einer Entführung werden, insbesondere abseits der großen Zentren und Straßen.&nbsp;</span>
  <br>
  <span>Persönliche Sicherheit kann in ganz Syrien, einschließlich Damaskus und seiner Vororte, weiterhin nicht gewährleistet werden.&nbsp;</span>
  <br>
  <span>Das Verhalten und der jeweilige Ausbildungsstand der syrischen Sicherheitsbehörden lassen sich oft schwer abschätzen. Unvorhersehbare oder willkürliche Handlungen von Sicherheitskräften können daher nicht ausgeschlossen werden. Ortswechsel in der Dunkelheit sollten unbedingt vermieden werden.</span></p>
 <h2>Natur und Klima</h2>
 <p>Syrien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.</p>
 <p>In der Küstenzone herrscht mediterranes, in Damaskus, Aleppo und im Landesinneren kontinentales Klima mit trockenen Sommern und kalten, teils feuchten Wintern.</p>
 <p>Im Sommer kann es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Dürreperioden kommen. In den Wintermonaten können Überschwemmungen auftreten.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des <a href="https://www.gfz-potsdam.de/presse/infothek" target="_blank" rel="noopener">Deutschen GeoForschungsZentrums</a> vertraut.</li>
  <li>Verfolgen Sie lokale Nachrichten und Wetterberichte.</li>
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <h3>Zuständige Auslandsvertretung</h3>
 <p><span><strong>Die Deutsche Botschaft Damaskus ist für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. In akuten Notfällen kann deutschen Staatsangehörigen in Syrien daher nur äußerst eingeschränkte konsularische Hilfe geleistet werden.</strong>&nbsp;</span>&nbsp;</p>
 <p><span>Für konsularische Dienstleistungen verbleibt die Zuständigkeit bis auf Weiteres bei der&nbsp;</span><a href="https://beirut.diplo.de/"><span>Botschaft Beirut.</span></a></p>
 <p>Es wird darauf hingewiesen, dass organisierte Reisen über – zum Teil auch in Deutschland ansässige – Reiseunternehmen in Syrien keinen besseren Schutz vor Sicherheitsvorfällen bieten.&nbsp;</p>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p><span>Die Infrastruktur im Land hat unter dem anhaltenden Konfliktgeschehen erheblich gelitten.&nbsp;</span>
  <br>
  <span>In den Städten und auf den Hauptverbindungsstraßen Syriens gibt es nach wie vor militärische Kontrollposten, an denen mit umfassenden und gegebenenfalls ungeregelten Kontrollen gerechnet werden muss. Es ist nicht auszuschließen, dass es dabei auch zu Forderungen nach Geldzahlungen, zu Schusswechseln oder zu willkürlichen Festnahmen kommen kann. Insbesondere Frauen sind bei diesen Kontrollen einem erhöhten Risiko von Übergriffen ausgesetzt. Überlandstraßen und Autobahnen sind zeitweise gesperrt. Fehlende Fahrdisziplin, schlechte Straßen und mangelnde Sicherheitsstandards für Fahrzeuge führen zu einer hohen Unfallrate.</span></p>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p>Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.</p>
 <h3>Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan</h3>
 <p><span>Der islamische Glaube ist Teil der syrischen Kultur und Gesetze. Dies sollte bei Kleidung und Verhalten berücksichtigt und religiösen und sozialen Traditionen mit Respekt begegnet werden.</span>
  <br>
  <span>Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind von Sonnenauf- bis -untergang auch Nichtmuslimen untersagt.</span></p>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <p><span>Homosexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und können mit Gefängnisstrafen geahndet werden. Seit dem 8. Dezember 2024 soll es vermehrt zu tätlichen Angriffen auf LGBTIQ-Personen gekommen sein. Aus allen Landesteilen sind Fälle sexualisierter Gewalt dokumentiert.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie auch die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_blank" rel="noopener">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.</a></li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <p><span>Es ist in Syrien generell verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird umfassend ausgelegt. Er kann neben klar erkennbaren Kasernen, Polizeistationen und Militärcheckpoints oder Flughäfen auch schwerer zu identifizierende Infrastruktur wie z. B. Wohnhäuser hochrangiger Personen, Brücken, Auslandsvertretungen von Drittstaaten, Rundfunkeinrichtungen oder andere staatliche Gebäude einschließen. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden. Beim Fotografieren sollte allgemeine Zurückhaltung gewahrt werden, da es als versuchte Spionage gewertet werden kann. Festnahme und Inhaftierung können die Folge sein.</span></p>
 <p>Drogendelikte werden streng geahndet und führen zu hohen Strafen.</p>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p><span>Landeswährung ist das Syrische Pfund (SYP). In Syrien können weiterhin keine Kreditkarten genutzt werden. Dies gilt für Geldautomaten, Hotels und sonstige mögliche Einsatzorte. Es muss mit Bargeld bezahlt werden.&nbsp;Das SYP kann nicht außerhalb Syriens umgetauscht werden; ein Geldwechsel kann nur am Flughafen, in Banken und Wechselstuben in Syrien erfolgen. Gehobene Restaurants und Hotels akzeptieren in der Regel Zahlungen in USD, teilweise auch in EUR. Geldwechsel auf der Straße ist nicht erlaubt.</span></p>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p>Siehe <em>Sicherheit – Reisewarnung</em></p>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Vertretungen Ihres Ziellandes.</a> Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.&nbsp;Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p><span><strong>Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt.&nbsp;</strong></span></p>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Personalausweis:</strong> Nein</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis:</strong> Nein</li>
  <li><strong>Kinderreisepass:</strong> Ja</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:</strong></p>
 <p><span>Änderungen können jederzeit erfolgen.</span></p>
 <p>Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.</p>
 <p>Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.</p>
 <h3>Visum</h3>
 <p><span>Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Syrien ein Visum. Das Visum sollte bei der für das Wohnsitzland zuständigen syrischen Auslandsvertretung, bei Aufenthalt in Deutschland bei der syrischen Botschaft in Berlin, beantragt werden. Einreisebestimmungen können sich – auch kurzfristig – ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon Kenntnis erlangt. Vor jeder Reise sollten daher die aktuellen Regeln zur Einreise bei der zuständigen syrischen Auslandsvertretung erfragt werden.</span>
  <br>
  <span>Die deutschen Auslandsvertretungen können keine Einreiseunterstützung z.B. in Form der Ausstellung konsularischer Bescheinigungen leisten.</span></p>
 <p>An den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern ist die Erteilung syrischer Visa nicht immer möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.</p>
 <p><span>Ausländern, die illegal nach Syrien einreisen, droht eine mehrjährige Haftstrafe sowie eine hohe Geldstrafe.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Beachten Sie bei einer Einreise über </span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/libanon-node/libanonsicherheit-204048"><span>Libanon</span></a><span> zudem die dortigen Einreisevorschriften, insbesondere die besonderen Hinweise für deutsch-syrische/libanesische Doppelstaater sowie Palästinenserinnen/Palästinenser mit Dokumenten der Palästinensischen Autonomiebehörde oder von Drittstaaten ausgestellten Passersatzdokumenten.</span></li>
 </ul>
 <h3>Voraufenthalte in Israel</h3>
 <p><span>Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) kann die Einreise - auch wenn die syrische Botschaft ein Visum erteilt hat – verweigert werden. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es bei Angaben eines bestimmten Geburtsortes im Pass (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.</span></p>
 <h3>Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland</h3>
 <p><span><strong><span class="underline">Hinweis:</span></strong> Änderungen können jederzeit erfolgen.</span></p>
 <p><span>Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. Sie unterliegen somit - auch mit einer doppelten Staatsangehörigkeit - uneingeschränkt und ausschließlich den für syrische Staatsangehörige geltenden Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen in Syrien (z.B. illegale Ausreise) können damit grundsätzlich von den syrischen Behörden bei Rückkehr verfolgt werden</span>.</p>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p>Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5.000 USD muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.</p>
 <p>Die Einfuhr elektronischer Geräte und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS-Geräten sollte verzichtet werden.</p>
 <p>Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen „Angeboten“ an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.</p>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <p>Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß <a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html">Impfkalender der STIKO</a> auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.</li>
  <li><span>Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.</span></li>
 </ul>
 <h3>Malaria</h3>
 <p>Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive <em>Anopheles</em>-Mücken übertragen<em>.</em> Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche <em>Malaria tropica</em> bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/malaria-2533132" target="_blank" rel="noopener">Malaria.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.</li>
 </ul>
 <p><em>Plasmodium vivax</em> ist in den nördlichen Grenzgebieten, vor allem in der Al Hasakah-Region endemisch. Der letzte Fall wurde 2004 gemeldet, wobei das Monitoring seit 2010 aufgrund des Konflikts unterbrochen ist. Das Infektionsrisiko besteht in der Zeit von Mai bis Oktober und kann insgesamt als gering eingeschätzt werden. Länderinformationen stellt die <a href="https://dtg.org">DTG</a> zur Verfügung.</p>
 <p>Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658" target="_blank" rel="noopener">Expositionsprophylaxe</a> konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).</li>
  <li>Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).</li>
  <li>Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.</li>
 </ul>
 <h3>HIV/AIDS</h3>
 <p>Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</li>
 </ul>
 <h3>Durchfallerkrankungen</h3>
 <p>Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/200206/8c414cbefcaad8d79d86d85552dd5db7/durchfallmerkblatt-data.pdf" target="_blank" rel="noopener">Durchfallerkrankungen.</a> Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen, <span>u.a. Infektionen mit </span><em><span>Gardia lamblia,</span></em> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/typhus-2565670"><span>Typhus</span></a> und auch <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/cholera-2433480" target="_blank" rel="noopener">Cholera</a> (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.</li>
  <li>Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.</li>
  <li>Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.</li>
  <li>Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.</li>
  <li>Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.</li>
  <li>Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.</li>
  <li>Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.</li>
 </ul>
 <h3>Cholera</h3>
 <p>Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/cholera-2433480" target="_blank" rel="noopener">Cholera.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.</li>
 </ul>
 <h3>Weitere Infektionskrankheiten</h3>
 <p>Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden.</p>
 <p>Tuberkulose, Hepatitis A, B, Echinokokkose und Tollwut kommen vor.</p>
 <h3>Medizinische Versorgung</h3>
 <p>Bedingt durch den anhaltenden Konflikt hat auch die medizinische Versorgung stark gelitten und steht nicht verlässlich zur Verfügung.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.&nbsp;Beachten Sie mögliche Ausschlussklauseln oder Sonderregelungen bei Vorliegen einer Ausreiseaufforderung des Auswärtigen Amts.</li>
  <li>Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.</li>
  <li>Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropen-&nbsp;oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die <a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html" target="_blank" rel="noopener">DTG.</a></li>
 </ul>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2519600-2519600" target="_blank" rel="noopener"><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></a></p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/syrien-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a class="embedFloat--left embedFunctional--info" href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
</div>]]></description><pubDate>Wed, 22 Jul 2026 11:45:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Wed, 22 Jul 2026 11:35:07 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/syriensicherheit-204278</guid></item><item><title>Saudi-Arabien: Reise- und Sicherheitshinweise</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/saudiarabiensicherheit-202298</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:&nbsp;</p>
 <p><span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter" target="_blank" rel="noopener">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a></p>
 </blockquote>
 <h2>Aktuelles</h2>
 <p><strong>Von Reisen in das Grenzgebiet zu Jemen in den Provinzen Nadschran, Asir und Dschaizan (30 km Grenzstreifen) wird dringend abgeraten.</strong></p>
 <h3>Sicherheitslage in der Region</h3>
 <p><span>Die Sicherheitslage in der Region ist volatil; es kommt trotz der im Juni 2026 zwischen den USA und Iran unterzeichneten Absichtserklärung zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzung wieder vermehrt zu militärischen Schlägen gegen Ziele in der Region. Das Risiko der Ausweitung der Kampfhandlungen sowie Sperrungen des Flugverkehrs bleibt bestehen, auch für Saudi-Arabien. Zudem besteht eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge unvermindert fort.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Überprüfen Sie vor diesem Hintergrund etwaige Reiseabsichten in oder über die Region.</li>
  <li><span>Registrieren Sie sich in der&nbsp;</span><a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin"><span>Krisenvorsorgeliste</span></a><span> des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin.</span></li>
  <li><span>Meiden Sie US-Einrichtungen und militärische Liegenschaften möglichst weiträumig.</span></li>
  <li><span>Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden&nbsp;und Sicherheitskräfte.</span></li>
  <li><span>Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage in internationalen und lokalen Medien.</span></li>
  <li><span>Seien Sie vor allem an belebten Orten und zu besonderen Anlässen, insbesondere rund&nbsp;um jüdische und israelische Einrichtungen, äußerst aufmerksam.</span></li>
  <li><span>Beachten Sie, dass das Fotografieren und Filmen, vor allem im Zusammenhang mit den aktuellen militärischen Auseinandersetzungen, streng verboten ist und strafrechtlich verfolgt wird, siehe&nbsp;</span><em><span>Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten</span></em><span>.</span></li>
  <li><span>Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und externe Batterien immer voll auf.</span></li>
 </ul>
 <h2>Sicherheit</h2>
 <p><strong>Von Reisen in das Grenzgebiet zu Jemen in den Provinzen Nadschran, Asir und Dschaizan (30 km Grenzstreifen) wird dringend abgeraten.</strong></p>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/laenderinformationen" target="_blank" rel="noopener">Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer</a></p>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <p>Obwohl die saudi-arabischen Sicherheitskräfte in den letzten Jahren Erfolge im Kampf gegen terroristische Gruppen wie Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) und den IS erzielen, ist die Bedrohung durch terroristische Anschläge weiterhin erhöht. 2021 wurde ein französischer Teilnehmer der Rallye Dakar in Djidda bei einer Explosion in seinem Auto schwer verletzt. Ein terroristischer Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden. 2023 wurde in Djidda ein Wachmann vor dem US-Generalkonsulat von einem Einzeltäter erschossen.</p>
 <p>In der Vergangenheit kamen bei weiteren Anschlägen, die Sicherheitskräfte, Regierungsgebäude und schiitische Einrichtungen zum Ziel hatten, saudi-arabische Sicherheitskräfte ums Leben.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Seien Sie insbesondere an belebten Orten, Moscheen, Energieinfrastruktureinrichtungen sowie Einkaufszentren besonders aufmerksam.</li>
  <li>Halten Sie sich über die Medien über die aktuelle Bedrohungslage informiert.</li>
  <li>Beachten Sie den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_self">weltweiten Sicherheitshinweis.</a>&nbsp;</li>
 </ul>
 <h3>Innenpolitische Lage</h3>
 <p>Nach wie vor kommt es zu einzelnen, lokal begrenzten Kampfhandlungen an der jemenitisch-saudi-arabischen Grenze.</p>
 <p>Angesichts vergrößerter Reichweiten der genutzten Raketen und Drohnen sind Angriffe auch auf andere Provinzen und auf wichtige Infrastruktureinrichtungen weiterhin nicht auszuschließen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Von Reisen in das Grenzgebiet zu Jemen in den Provinzen Nadschran, Asir und Dschaizan (30 km Grenzstreifen) wird dringend abgeraten.</strong></li>
  <li>nformieren Sie sich über die lokalen Medien.</li>
  <li>Bleiben Sie im Fall eines Raketenangriffs in sicheren Unterkünften.</li>
  <li>Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.</li>
 </ul>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p>Die Kriminalitätsrate&nbsp;bewegt sich&nbsp;auf vergleichsweise niedrigem Niveau.&nbsp;Telefonbetrug ist weit verbreitet.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li>Seien Sie in größeren Menschenmengen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.</li>
  <li>Geben Sie niemals Ihre Bank- oder Iqamadaten preis, diese werden in Saudi-Arabien niemals telefonisch abgefragt.</li>
  <li>Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen skeptisch und vorsichtig. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.</li>
 </ul>
 <h2>Natur und Klima</h2>
 <p>Es herrscht überwiegend Wüstenklima, in Meeresnähe eine hohe Luftfeuchtigkeit.</p>
 <p>Starke Regenfälle können zwischen November und April auf trockenem Boden zu Überschwemmungen bis hin zu Sturmfluten&nbsp;und Verkehrsbehinderungen führen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verfolgen Sie in diesem Zeitraum die Wettervorhersage z.B. von Arab News oder Saudi Gazette in englischer Sprache.</li>
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p>Es gibt ein Inlandsflugnetz und Eisenbahn- (zwischen Riad/Dammam, Riad/Al-Qassim/Hail/Sakaka und Jeddah/Mekka/Medina) sowie Busverbindungen. In den Städten gibt es bisher nur wenig öffentliche Verkehrsmittel, sondern nur Taxis und Mietwagen.
  <br>
  Der Zustand der Straßen ist in den Städten und zwischen großen Ballungszentren sehr gut, allerdings liegen Tankstellen auf weniger frequentierten Fernstraßen zum Teil weit auseinander. Ausschilderungen sind oftmals in Arabisch. Die Verkehrsverhältnisse erfordern ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Vorsicht.</p>
 <p>Die saudi-arabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der Rub al-Khali-Wüste) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Die touristische Infrastruktur des Landes befindet sich noch im Aufbau. Besuchsmodalitäten von Sehenswürdigkeiten und historischen Stätten können sich kurzfristig ändern.&nbsp;Bei Fragen können sich Reisende an das <a href="https://mt.gov.sa/en/Pages/default.aspx#2" target="_blank" rel="noopener">Tourismus-Ministerium</a> bzw. seine Tourismus-Hotline 930 wenden.</p>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p>Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.</p>
 <h3>Besondere Verhaltenshinweise</h3>
 <p>Die bisher bestehenden strengen Kleidungs- und Verhaltensvorschriften sind im Zuge der Öffnung des Landes für Touristen neu ausgelegt und durch ein allgemeines <a href="https://visa.visitsaudi.com/Home/PublicDecorum">Gesetz zur öffentlichen Ordnung</a> ergänzt worden. Obwohl das Tragen einer Abbaya (schwarzer Ganzkörperumhang) für Frauen keine Pflicht mehr sein soll, sollten die in Saudi-Arabien vorherrschenden gesellschaftlichen Regeln beachtet werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Vermeiden Sie auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole.</li>
  <li>Saudi-Arabien gibt „zurückhaltende Kleidung“ auch für ausländische Reisende vor. Das Tragen kurzer Hosen, sofern sie die Knie bedecken, wird zwar mehr und mehr geduldet, sollte sich aber auf den Freizeitbereich außerhalb der Städte und Malls beschränken. Hautenge und schulterfreie Kleidungsstücke sind im öffentlichen Bereich unerwünscht.</li>
  <li>Vermeiden Sie große Menschenmengen und Versammlungen insbesondere nach den Freitagsgebeten (muslimisches Wochenende).</li>
 </ul>
 <h3>Hadsch/Ramadan</h3>
 <p>Informationen für Pilgerreisende bietet die <a href="https://www.nusuk.sa/de?gclid=EAIaIQobChMI9urSxIzQgwMVNpFoCR2Q3AA8EAAYASAAEgKRb_D_BwE&amp;gclsrc=aw.ds" target="_blank" rel="noopener">"Nusuk"-Plattform.</a> Weitere Informationen zu den aktuellen Bestimmungen zur Hadsch bietet das <a href="https://hajj.nusuk.sa/nusuk/health/guidelines" target="_blank" rel="noopener">saudi-arabische Gesundheitsministerium.</a>&nbsp;</p>
 <p><span>Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Nehmen Sie möglichst tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand.</li>
  <li>Tragen Sie als Frau während dieser Zeit in der Öffentlichkeit lange Kleidung (Arme und Beine bedeckend).</li>
 </ul>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <p>Homosexuelle Handlungen sind in Saudi-Arabien strafverfolgt und auch gesellschaftlich nicht akzeptiert.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_self">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.</a></li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <p><span>Das saudi-arabische Strafrecht beruht auf der islamischen Scharia und ist (noch) kaum kodifiziert. Stockhiebe und sonstige Körperstrafen werden mit abnehmender Tendenz verhängt.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Das Filmen und Fotografieren in Regierungsgebäuden sowie von Sicherheitseinrichtungen, Fahrzeugen oder Personen aus dem Sicherheitsbereich kann zur Festnahme führen. Dies gilt auch für das Fotografieren und Filmen im Zusammenhang mit der aktuellen militärischen Auseinandersetzung mit Iran, insbesondere das Fotografieren von Einschlägen, Bränden, Raketenabschüssen oder Trümmerteilen. Die nicht immer klar erkennbaren Fotografier- und Filmverbote werden von den Behörden dennoch konsequent geahndet. Bei Zuwiderhandlung drohen Geld- und Freiheitsstrafen. Grundsätzlich muss damit gerechnet werden, dass bei unerlaubtem Filmen und Fotografieren Kamera und Filme bzw. Speicherkarten konfisziert werden.</span></p>
 <p><span>Menschen sollten nicht ungefragt gefilmt oder fotografiert werden. Die Veröffentlichung von Videos und Fotos ohne Zustimmung der betroffenen Person kann mit Geld- und Freiheitsstrafen geahndet werden. Ein ausdrückliches Film- und Fotografierverbot besteht in und um die beiden Heiligen Moscheen in Mekka und Medina.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Die sozialen Medien werden streng überwacht. In jüngerer Vergangenheit wurden zahlreiche – auch ausländische – Personen aufgrund als kritisch empfundener Äußerungen zu teils hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Auch das einfache Weiterleiten von Nachrichten mit politischen Inhalten oder das Weiterverbreiten als kritische empfundener Inhalte kann zu Verhaftungen und hohen Freiheitsstrafen führen.</span></p>
 <p><span>Drogen- und Alkoholbesitz sind strafbar; für Drogendelikte kann die Todesstrafe verhängt werden.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Prostitution, homosexuelle Handlungen und außerehelicher Geschlechtsverkehr werden in Saudi-Arabien nach Ermessen des Richters mit Geldstrafe und/oder Freiheitsentzug bestraft, ggf. kann auch die Todesstrafe verhängt werden.</span></p>
 <p><span>Unverheirateten Frauen wird angesichts möglicher rechtlicher Konsequenzen dringend von einer Entbindung in Saudi-Arabien abgeraten.</span></p>
 <p><span>Die unerwünschte Kontaktaufnahme ausländischer Männer zu nicht verwandten saudi-arabischen Frauen kann zu einer Anzeige wegen sexueller Belästigung führen. Körperlicher Kontakt muss für dieses Vergehen nicht vorliegen, es reicht zum Teil, dass sich eine Frau sexuell belästigt fühlt.</span></p>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p>Landeswährung ist der saudi-arabische Riyal (SAR). Kreditkarten sind weit verbreitet, auch Kleinstbeträge können damit bezahlt werden. Bargeld kann an Geldautomaten mit Debit- (Girocard) und Bank- und Kreditkarten abgehoben werden. Es empfiehlt sich dennoch die Mitnahme von EUR und USD.</p>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Vertretungen Ihres Ziellandes.</a> Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Kinderreisepass: </strong>Ja</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:</strong></p>
 <p>Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise bzw. der Beantragung des Visums noch mindestens sechs Monate gültig sein.</p>
 <h3>Visum</h3>
 <p>Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Saudi-Arabien ein Visum.</p>
 <p>Deutsche Staatsangehörige können ein Tourismus-Visum elektronisch vor Antritt der Reise als <a href="https://visa.visitsaudi.com/">E-Visum</a> beantragen.</p>
 <p>Grundsätzlich ist auch die Beantragung eines „Visa on Arrival“ zu touristischen Zwecken möglich; es wird dazu geraten, rechtzeitig vor Reiseantritt ein Visum einholen.</p>
 <p>Verbindliche Informationen zu Transitvisa sind ggf. bei der zuständigen saudi-arabischen Vertretung oder der jeweiligen Fluggesellschaft einzuholen. Aufgrund des Umstands, dass Saudi-Arabien sich erst in letzter Zeit zu einem Reise- und Transitland entwickelt, besteht teilweise noch Unsicherheit bei staatlichen Stellen und Airlines über die an saudi-arabischen Flughäfen anzuwendenden Vorschriften. Dies sollte bei Transitreisen berücksichtigt werden.</p>
 <p>Visa für Aufenthalte zu anderen Zwecken, z.B. geschäftlicher oder journalistischer Art, werden durch die jeweilige saudi-arabische Auslandsvertretung ausgestellt.</p>
 <p>Geschäftsreisende benötigen ein Schreiben ihres Unternehmens, das von der Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. der Handwerkskammer in Deutschland beglaubigt ist, und ein von der lokalen Handelskammer in Saudi-Arabien beglaubigtes Einladungsschreiben des saudi-arabischen Partners. Sie können stattdessen auch die Zustimmung der saudi-arabischen Investitionsförderungsgesellschaft (SAGIA) vorlegen.</p>
 <p>Es besteht gegebenenfalls auch die Möglichkeit der Erteilung eines Visums durch das <a href="https://misa.gov.sa/">Ministry of Investment.</a> Dies ist auch von Drittländern aus möglich.</p>
 <p>Für mehrmalige Einreisen kann ein Jahresvisum an Geschäftsleute, Investoren und Firmenbeauftragte erteilt werden, die ihre saudi-arabischen Geschäftspartner besuchen möchten. Nach Mitteilung der saudi-arabischen Botschaft gelten als Geschäftsleute Firmenbesitzer, Vorstandsvorsitzende, Vorstandsmitglieder, Firmenvertreter und Generaldirektoren. Diese Regelung bezieht sich sowohl auf Männer als auch auf Frauen. Für diese Personen ist keine Einladung durch eine saudi-arabische Firma erforderlich.</p>
 <p>Für die kleine und große Pilgerfahrt werden besondere Einreisevisa von den saudi-arabischen Behörden erteilt. Während der Pilgerzeit gelten für die Einreise von Pilgern besondere Gesundheits- und Hygienebestimmungen (siehe medizinische Hinweise). Mit diesen Visa ist es allerdings nicht möglich, außerhalb Mekkas und Medinas zu reisen oder etwa eine Ehe zu schließen.</p>
 <p>Zur Frage der Einreise nach Saudi-Arabien mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, wird um direkte Kontaktaufnahme mit der <a href="http://embassies.mofa.gov.sa/sites/Germany/EN/Pages/default.aspx">Botschaft Saudi-Arabiens in Berlin</a> gebeten.</p>
 <p>Ein HIV-Test wird dann verlangt und auch durchgeführt, wenn ein Langzeit- (Arbeits-) Visum beantragt wird. Ist der HIV-Test positiv, wird das Visum nicht erteilt.</p>
 <h3>Arbeitsaufnahme</h3>
 <p><span>In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Streitigkeiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen im Sinne einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.</span></p>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p>Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/11-kindohneeltern-606308" target="_self">Einverständniserklärung für Minderjährige.</a>&nbsp;</li>
 </ul>
 <h3><strong>Hinweise für Doppelstaater</strong></h3>
 <p>Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die saudi-arabische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem Elternteil mit saudi-arabischer Staatsangehörigkeit), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Saudi-Arabien ausschließlich als Staatsangehörige Saudi-Arabiens behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den saudi-arabischen Gesetzen, sobald sie sich in Saudi-Arabien aufhalten (u.a. familienrechtliche Bestimmungen). Nach dortigem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (saudi-arabischen) Vaters nicht ausreisen.
  <br>
  Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft in Riad ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.</p>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p>Ein- und Ausfuhr von Bargeld, konvertierbaren Mitteln, Edelmetallen und Edelsteinen müssen vor der Einreise deklariert werden, wenn ihr Gesamtwert 60.000 SAR (ca. 12.000 EUR) überschreitet. Hierzu muss beim Zoll eine Zollerklärung („Declaration Form“) des saudi-arabischen Ministeriums für Finanzen ausgefüllt werden (Angabe von Reisegründen, persönliche Daten, Art und Höhe der eingeführten Werte). Die Erklärung sowie nähere Informationen sind auf <a href="https://www.zatca.gov.sa/en/eServices/Pages/eServices_217.aspx">der Webseite des saudi-arabischen Zolls</a> erhältlich.</p>
 <p>Die Einfuhr von Drogen, Waffen, Alkohol Schweinefleisch und pornografischem Material ist strengstens verboten.</p>
 <p>Bei illegaler Einfuhr schon geringer Mengen von Drogen, u.a. auch Captagon, kann die Todesstrafe drohen. Als pornografisches Material wird jegliche Darstellung körperlicher Freizügigkeit, auch auf DVDs und CDs, angesehen.</p>
 <p>Bei Einfuhr und Ausfuhr sogenannter kontrollierter Medikamente mit Wirkstoffen gegen u. a. Schmerzen, Angstzustände oder ADHS-Symptome benötigen Reisende nach Saudi-Arabien seit dem 1. November 2025 eine elektronische Genehmigung der saudi-arabischen Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde (SFDA). Die Genehmigung muss <a href="https://cds.sfda.gov.sa/HomeFiles/Tables.pdf">online</a> vor der Einreise bzw. vor der Ausreise eingeholt werden. Eine abschließende Liste der betroffenen Wirkstoffe finden Sie auf der <a href="https://cds.sfda.gov.sa/HomeFiles/Tables.pdf">Webseite der SFDA.</a></p>
 <p>Reisende, die mit einem oder mehreren Medikamenten, die die auf der Liste aufgeführten Wirkstoffe enthalten, nach Saudi-Arabien ein- bzw. aus Saudi-Arabien ausreisen möchten, ohne die erforderliche Genehmigung einzuholen, können bei der Zollkontrolle auf Probleme stoßen oder an der Ein- bzw. Ausreise gehindert werden.</p>
 <p>Anträge auf Genehmigung können über das Controlled Drug System (CDS) <a href="https://cds.sfda.gov.sa/">unter folgendem Link</a> nach Anlegen eines Traveller User Accounts eingereicht werden, siehe auch <a href="https://www.sfda.gov.sa/en/news/4292351">weitere Informationen</a> zu diesem Thema.</p>
 <p>Bei Einfuhr von Bibeln, Koranen und religiösen Schriften kann es an der Grenze zu erheblichen Schwierigkeiten und Beschlagnahmungen kommen.</p>
 <h3>Tiere</h3>
 <p>Für Auskünfte zur Einfuhr von Haustieren sollte die <a href="http://embassies.mofa.gov.sa/sites/Germany/EN/Pages/default.aspx">Botschaft Saudi-Arabiens in Berlin</a> kontaktiert werden. Grundsätzlich ist ein tierärztliches Zeugnis&nbsp;über Impfungen gegen diverse Krankheiten und einen guten Gesundheitszustand nötig, das von der Botschaft beglaubigt werden muss.</p>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <p>Bei direkter Einreise aus Deutschland sind in der Regel keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Im Rahmen von Hadsch/Umrah sind jedoch alle Reisenden ab einem Jahr verpflichtet eine Meningokokken-ACWY-Impfung, die mindestens zehn Tage vor Einreise verabreicht wurde, vorzuzeigen, siehe <em>Gesundheit - Aktuelles</em>.</p>
 <p>Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von&nbsp;12 Monaten eine <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/gelbfieber-2562864" target="_blank" rel="noopener">Gelbfieberimpfung</a> nachweisen. Saudi-Arabien selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.</p>
 <p>Alle Reisenden, die aus einem Poliomyelitis-Endemiegebiet einreisen, müssen eine <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2517492-2517492" target="_blank" rel="noopener">Impfung gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis)</a> nachweisen, die zwischen 12 Monaten und vier Wochen vor Einreise verabreicht wurde. Reisende aus Afghanistan, Myanmar, Nigeria, Pakistan, Papua-Neuguinea, Syrien, Somalia und Jemen erhalten zusätzlich eine Dosis oralen Polioimpfstoff bei Einreise nach Saudi Arabien. Für Reisende aus Deutschland ist im Rahmen von Hadsch/Umrah mindestens eine Poliomyelitis-Impfung mit IPV empfohlen, siehe <em>Gesundheit - Aktuelles</em>.</p>
 <p>Spezifische Impfvorschriften hinsichtlich Pilgerreisen nach Saudi-Arabien erhalten Sie <a href="https://www.moh.gov.sa/HealthAwareness/Pilgrims_Health/Documents/Hajj-Health-Requirements-English-language.pdf">bei den saudi-arabischen Behörden</a> und der <a href="https://iris.who.int/bitstream/handle/10665/381343/WER10019-eng-fre.pdf">WHO.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß <a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html">Impfkalender der STIKO</a> auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.</li>
  <li>Als Reiseimpfung wird Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.</li>
 </ul>
 <p>Die Impfvorschriften für Reisende aus bestimmten Ländern können sich auch kurzfristig ändern, daher wird eine Rücksprache mit der jeweiligen Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien empfohlen.</p>
 <h3>Denguefieber</h3>
 <p>Dengueviren werden an der Westküste, inklusive der Hafenstadt Djidda, durch tagaktive <em>Aedes</em>-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/denguefieber-2436520" target="_blank" rel="noopener">Denguefieber.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich zur Vermeidung von Denguefieber im Rahmen einer <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658" target="_blank" rel="noopener">Expositionsprophylaxe</a> insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.</li>
  <li>Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.</li>
 </ul>
 <h3>Chikungunya-Fieber</h3>
 <p>In Saudi-Arabien wurde Chikungunya-Fieber bisher in Djidda nachgewiesen. Chikungunya-Viren werden von tagaktiven <em>Aedes</em>-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/chikungunyafieber-2562870" target="_blank" rel="noopener">Chikungunya-Fieber.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658" target="_blank" rel="noopener">Expositionsprophylaxe</a> insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.</li>
 </ul>
 <h3>Malaria</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/malaria-2533132" target="_blank" rel="noopener">Malaria</a> ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird.</p>
 <p>Seit 2020 wurden keine autochthonen Fälle gemeldet. Seltene Fälle von autochthon übertragener Malaria können aufgrund von sporadischer Eintragung von Malaria in das Land und dem Vorhandensein von kompetenten Überträgermücken auftreten. Es wird keine Prophylaxe empfohlen.</p>
 <h3>HIV/AIDS</h3>
 <p>Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko. In Saudi-Arabien sind HIV-Infektionen jedoch sehr selten.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</li>
 </ul>
 <h3>Durchfallerkrankungen</h3>
 <p>Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/200206/8c414cbefcaad8d79d86d85552dd5db7/durchfallmerkblatt-data.pdf" target="_blank" rel="noopener">Durchfallerkrankungen.</a> Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.</li>
  <li>Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.</li>
  <li>Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.</li>
  <li>Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.</li>
  <li>Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.</li>
  <li>Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.</li>
  <li>Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.</li>
 </ul>
 <h3>Cholera</h3>
 <p>Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/cholera-2433480" target="_blank" rel="noopener">Cholera.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.</li>
 </ul>
 <h3>MERS (Middle East Respiratory Syndrome)</h3>
 <p>Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/mers-2562906" target="_blank" rel="noopener">MERS.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.</li>
 </ul>
 <h3>Weitere Infektionskrankheiten</h3>
 <p>Es kommen einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionserkrankungen vor, die aber bei Reisenden insgesamt selten sind (z.B. Leishmaniasis, Phlebotomus Fieber, Filariose,<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/rvf-2559826" target="_blank" rel="noopener"> Rift-Valley-Fieber).</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich zur Vermeidung von durch Mücken oder Zecken übertragenen Infektionskrankheiten im Rahmen einer <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658" target="_blank" rel="noopener">Expositionsprophylaxe</a> vor Insekten.</li>
 </ul>
 <p>Durch den Verzehr von nicht pasteurisierten Milchprodukten kann die bakterielle Infektionskrankheit Brucellose übertragen werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Vermeiden Sie den Konsum von nicht-pasteurisierten Milchprodukten.</li>
 </ul>
 <p>Die Wurmerkrankung Schistosomiasis (Bilharziose) ist in einigen Oasen, auch in der Umgebung von Riad, endemisch, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schistosomiasis-2562868" target="_blank" rel="noopener">Schistosomiasis.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Meiden Sie zum Schutz vor Bilharziose in Oasen den Süßwasserkontakt.</li>
 </ul>
 <h3>Luftverschmutzung</h3>
 <p>Insbesondere in größeren Städten wie Riad, Djidda und Yanbu besteht zwischenzeitlich eine Belastung durch Feinstaub sowie Sandverwirbelungen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den <a href="https://waqi.info/de" target="_blank" rel="noopener">World Air Quality Index.</a></li>
 </ul>
 <h3>Medizinische Versorgung</h3>
 <p>Die medizinische Versorgung ist in Riad, Djidda und Mekka gut. In anderen Landesteilen, auch in größeren Städten, ist das Niveau nicht immer verlässlich gesichert.
  <br>
  Für Ausländer sind nur private Gesundheitseinrichtungen frei zugänglich. Das staatliche Gesundheitswesen kann in der Regel nur in wirklichen Notfallsituationen und zur Erstbehandlung in Anspruch genommen werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.</li>
  <li>Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).</li>
  <li>Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die <a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html" target="_blank" rel="noopener">DTG.</a></li>
 </ul>
 <p><a href="https://diplo.de/-/2519600"><span><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></span></a></p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/saudiarabien-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a class="embedFloat--left embedFunctional--info" href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
 <p>&nbsp;</p>
</div>]]></description><pubDate>Tue, 21 Jul 2026 19:45:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Tue, 21 Jul 2026 19:34:01 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/saudiarabiensicherheit-202298</guid></item><item><title>Vereinigte Arabische Emirate: Reise- und Sicherheitshinweise</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/vereinigtearabischeemiratesicherheit-202332</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:&nbsp;</p>
 <p><span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter" target="_blank" rel="noopener">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a>​​​​​​​</p>
 </blockquote>
 <h2>Aktuelles</h2>
 <h3>Sicherheitslage in der Region</h3>
 <p><span>Die Sicherheitslage in der Region ist volatil; es kommt trotz der im Juni 2026 zwischen den USA und Iran unterzeichneten Absichtserklärung zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzung wieder vermehrt zu militärischen Schlägen gegen Ziele in der Region. Das Risiko der Ausweitung der Kampfhandlungen sowie Sperrungen des Flugverkehrs bleibt bestehen, auch für die Vereinigten Arabischen Emirate. Zudem besteht eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge unvermindert fort.&nbsp;</span></p>
 <p>Die Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate haben ihre Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere rund um jüdische und israelische Einrichtungen, erhöht.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Überprüfen Sie vor diesem Hintergrund etwaige Reiseabsichten in oder über die Region.</li>
  <li><span>Registrieren Sie sich in der&nbsp;</span><a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin"><span>Krisenvorsorgeliste</span></a><span> des Auswärtigen Amts und weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin. Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Dies gilt insbesondere, wenn Sie zwischenzeitlich in ein anderes Land weitergereist sind.</span></li>
  <li>Meiden Sie US-Einrichtungen und militärische Liegenschaften möglichst weiträumig.</li>
  <li><span>Beachten Sie weiterhin die Informationen von&nbsp;</span><a href="https://www.ncema.gov.ae/"><span>NCEMA</span></a><span> (National Emergency Crisis and Disasters Management Authority der VAE). </span></li>
  <li><span>Befolgen Sie besonders im Fall einer erneuen Verschärfung der Sicherheitslage die Anweisungen der Behörden&nbsp;und Sicherheitskräfte.</span></li>
  <li><span>Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage in internationalen und lokalen Medien.</span></li>
  <li><span>Seien Sie vor allem an belebten Orten und zu besonderen Anlässen, insbesondere rund&nbsp;um jüdische und israelische Einrichtungen, äußerst aufmerksam.&nbsp; </span></li>
  <li><span>Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und externe Batterien immer voll auf.</span></li>
  <li>Beachten Sie, dass das Fotografieren und Filmen, vor allem im Zusammenhang mit den aktuellen militärischen Auseinandersetzungen, streng verboten ist und strafrechtlich verfolgt wird, siehe <em>Reiseinfos – Fotografieren und Filmen/VPN</em>.</li>
 </ul>
 <h2>Sicherheit</h2>
 <p><span>Siehe </span><em><span>Aktuelles</span></em></p>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <p>Die Terrororganisation IS droht seit 2014 mit Anschlägen in Ländern, die mit den USA verbündet sind. Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sind ein aktives Mitglied der Anti-IS-Koalition.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.</li>
  <li>Beachten Sie den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_blank" rel="noopener">weltweiten Sicherheitshinweis.</a></li>
 </ul>
 <h3>Innenpolitische Lage</h3>
 <p>Die innenpolitische Lage ist stabil. Auch wegen der flächendeckenden und weitreichenden polizeilichen Überwachung des öffentlichen Raums ist nicht mit Demonstrationen, Streiks oder ähnlichen öffentlichen Protesten zu rechnen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Meiden Sie dennoch größere Menschenansammlungen.</li>
  <li>Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.</li>
 </ul>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p>Die VAE zählen zu den sichersten Ländern der Region mit einer äußerst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren oder bei Großveranstaltungen nicht auszuschließen. Es kann zu vereinzelten Übergriffen auf alleinreisende Frauen und (weibliche) Jugendliche kommen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li><span>Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.</span></li>
  <li>Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen oder im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.</li>
  <li>Lassen Sie als alleinreisende Frau oder Jugendliche bei der Benutzung von Taxis oder bei Spaziergängen nach Einbruch der Dunkelheit besondere Vorsicht walten.</li>
  <li>Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.</li>
 </ul>
 <h2>Natur und Klima</h2>
 <p>Es herrscht ein meist trockenes, heißes Wüstenklima, in Küstennähe mit hoher Luftfeuchtigkeit im Sommer.</p>
 <p>Insbesondere in den Wintermonaten kann es zu starken Regenfällen und Überschwemmungen kommen, die in der Folge zu Schäden in der Infrastruktur und Beeinträchtigungen im Reiseverkehr führen können.</p>
 <p>In ausgetrockneten Flusstälern und -betten („Wadi“) ist insbesondere in den Wintermonaten vereinzelt mit Sturzfluten zu rechnen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</li>
  <li>Achten Sie auf ausreichenden Sonnenschutz und machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen&nbsp;im Wüstenklima vertraut.</li>
  <li>Verfolgen Sie Wetterberichte und Warnungen, z. B. der <a href="https://www.ncema.gov.ae/">NCEMA.</a></li>
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/-/200794">Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland</a> im Fall einer Sturmwarnung.</li>
  <li>Verlassen Sie Wadis bei Unwetterwarnungen schnellstmöglich.</li>
  <li>Lassen Sie Ihre Kinder an Stränden nicht unbeaufsichtigt spielen.</li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <p><span>Siehe </span><em><span>Aktuelles</span></em></p>
 <blockquote>
  <h3>Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a></h3>
 </blockquote>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p>Zwischen Ballungszentren verkehren Autobusse; ansonsten gibt es Taxis und Sammeltaxis. Der Zustand der Straßen ist sehr gut.</p>
 <p>Für Fehlverhalten im Straßenverkehr werden drastische Strafen verhängt, z.B. wird das Fahrzeug nach Überfahren einer roten Ampel in den Emiraten Abu Dhabi und Dubai konfisziert, und kann nur gegen Zahlung von 50.000 AED wieder ausgelöst werden. Die jeweiligen Rechtsvorschriften sind zum Teil nicht in englischer Sprache und nicht vollständig online einsehbar.</p>
 <p><span>Das Führen von Fahrzeugen (auch der Versuch) unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist strafbar. Es gilt eine Null-Promille-Grenze. Zuwiderhandlungen werden mit Freiheitsentzug als möglicher Höchststrafe und/oder bis zu 200.000 AED Geldstrafe bestraft.</span></p>
 <p><span>Das unerlaubte Verlassen einer Unfallstelle sowie das fahrlässige Töten eines anderen Verkehrsteilnehmers mit einem Fahrzeug können mit Freiheitsentzug und/oder bis zu 100.000 AED Geldstrafe geahndet werden.</span></p>
 <p><span>Bei Einreise aus Saudi-Arabien über den Grenzübergang Al-Ghuwaifat Port Station muss das Fahrzeug ausreichenden Versicherungsschutz aufweisen, welcher über die „Shory Aber“-App erworben werden kann.</span></p>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p>Für die Mietwagenanmietung bei einem touristischen oder sonstigen Kurzaufenthalt wird der EU-Führerschein grundsätzlich anerkannt. Von Personen mit langfristiger emiratischer Aufenthaltserlaubnis („residency visa“) wird ein umgeschriebener emiratischer Führerschein verlangt. In den letzten Jahren sind wenige Fälle bekannt geworden, in denen von Personen mit deutschem EU-Führerschein, aber ohne deutsche Staatsangehörigkeit, ein internationaler Führerschein verlangt wurde. Im Zweifel empfiehlt sich eine vorherige schriftliche Anfrage an den Mietwagenanbieter. Die Mietbedingungen sollten genauestens geprüft werden. Meist muss bei Anmietung eine Kreditkarte (keine Debitkarte) vorgelegt werden.</p>
 <h3>Besondere Verhaltenshinweise</h3>
 <p>Die kulturellen Gebräuche und Gesetze sind durch den Islam und dessen Glaubensinhalte und Moralvorstellungen geprägt.</p>
 <p>Für Frauen gibt es keine besonderen Beschränkungen oder Verbote. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit, auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten. Schulterfreie Tops und sehr kurze Röcke oder Hosen entsprechen nicht den lokalen Wertvorstellungen und können zu unerwünschter und unangenehmer Aufmerksamkeit führen.</p>
 <h3>Ramadan</h3>
 <p>Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Frauen sollten insbesondere während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.</p>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <p>Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Homosexuelle Handlungen sind verboten. Sie werden bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet. Transsexuelle Personen sollten insbesondere das Verbot des „Cross-dressing“ beachten. Zur Einreise von Personen, deren Geschlecht im Pass nicht mit „M“ oder „F“ eingetragen ist, siehe <em>„Einreise und Zoll“ – „Reisedokumente“</em>.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_blank" rel="noopener">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.</a></li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <p><span>In den VAE wird die Todesstrafe auch für ausländische Staatsangehörige verhängt und vollstreckt, wie zuletzt im Februar 2025.</span></p>
 <p>Es gibt in den VAE eine Vielzahl von <a href="https://uae.diplo.de/ae-de/service/-/2511576" target="_blank" rel="noopener">Rechtsanwaltskanzleien,</a> die zu Rechtsfragen und rechtlichen Besonderheiten beraten.</p>
 <p>Auf die flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird besonders hingewiesen.</p>
 <p><span>Offene oder strittige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den VAE können auch nach langer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen.</span></p>
 <p>Rechtliche Auseinandersetzungen und offene Forderungen können zur Verhängung einer <span class="underline">Ausreisesperre</span> („travel ban“) bis hin zu (Untersuchungs-)Haft führen, sodass die betroffene Person mindestens für mehrere Monate nicht aus den VAE ausreisen kann. Ausreisesperren können z. B. auch nach dem Zeigen beleidigender Gesten (auch online), verbaler Auseinandersetzungen, kritischer Online-/Restaurant- oder anderer Bewertungen und bei Kritik an den VAE selbst verhängt werden. Die Aufgabe einer Anzeige bei der Polizei kann auch für die Person, die die Anzeige aufgibt, zur Ausreisesperre führen. Diese wird regelmäßig erst dann aufgehoben, wenn der Sachverhalt aus Sicht der emiratischen Behörden geklärt ist oder die Anzeige zurückgezogen wurde.</p>
 <p>Eine Fundsache an sich zu nehmen, auch mit dem Ziel, diese dem rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben, kann als Diebstahl gewertet werden.</p>
 <p><span>Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Prostitution ist strafbar. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und sog. „Cross-dressing“ sind verboten und können bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet werden. Das Zusammenleben nicht verheirateter Personen verschiedenen Geschlechts steht in den VAE nicht unter Strafe.</span></p>
 <p><span>Außereheliche Schwangerschaften können, wenn sie offiziellen Stellen bekannt werden (z.B. bei ärztlicher Behandlung oder bei Anzeige), weiterhin zu strafrechtlicher Verfolgung der Mutter und auch des biologischen Vaters führen. Ledige Schwangere, auch wenn sie kurz vor der Eheschließung stehen, sollten sich vor einer Reise in die VAE dieser Risiken bewusst sein. Die Anerkennung des Kindes durch den Vater und die anschließende Registrierung des Kindes bewirken jedoch Straffreiheit. In den letzten Jahren sind keine Fälle vollzogener Strafen mehr bekannt geworden, die Ausstellung von Geburtsurkunden (insbesondere bei muslimischer Mutter und nicht angegebenem Vater) und Aufenthaltserlaubnissen („residency visas“) ist in diesen Fällen jedoch häufig mit administrativen Schwierigkeiten verbunden, sodass sich z. B. der Abschluss von Krankenversicherungen und die Erstattung der lokalen hohen Behandlungskosten verzögern können.</span></p>
 <p><span>Nach einer ehelichen Geburt wird die Ausstellung einer emiratischen Geburtsurkunde ohne persönliche Vorsprache des Ehemanns/Vater des Kindes verweigert, auch wenn dieser sich diesem Zeitpunkt außerhalb der VAE aufhält. Dies kann eine Ausreise der Mutter mit dem Kind erschweren.</span></p>
 <p><span>Die Teilnahme an einer öffentlichen Versammlung, die als die öffentliche Sicherheit gefährdend bewertet wird, ist mit einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr und einer Geldstrafe von mindestens 100.000 AED strafbewehrt. Sofern strafverschärfende Merkmale hinzukommen, erhöht sich das Strafmaß; so z. B. bei Vermummung mit dem Ziel der Begehung einer Straftat auf mindestens drei Jahre Haft und Geldstrafe von maximal 200.000 AED, bei Randalieren/Sachbeschädigung auf mindestens fünf Jahre Haft und bei Tragen einer Waffe auf mindestens zehn Jahre Haft. Die Verhöhnung, Beleidigung oder Schädigung des Rufs oder des Ansehens des Staates oder seiner Gründer kann mit bis zu fünf Jahren Haft und der Zahlung von bis zu 500.000 AED bestraft werden.</span></p>
 <p><span>In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Es gilt zudem ein Verbot der Missionierung und Bekehrung muslimischer Personen.</span></p>
 <p>Im Emirat Fujairah besteht vor Bergausflügen Anmeldepflicht (z.B. via Code am Beginn des Bergpfads). Verstöße hiergegen und gegen andere Regelungen des Bergsports werden mit einer Strafe in Höhe von 50.000 AED geahndet.</p>
 <p>Weitere Hinweise zu Problemen bei der Ausreise aus den VAE (hier: bei Nutzung bestimmter Reisedokumente), siehe <em>Einreise und Zoll – Reisedokumente.</em></p>
 <h4><em><span>Fotografieren und Filmen/VPN</span></em></h4>
 <p><span>Das Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon oder Smartphone) von zahlreichen Einrichtungen, wie z.B. militärischen Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpalästen, öffentlichen und Botschaftsgebäuden, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen und Brücken, ist streng verboten. Dies gilt auch für das Fotografieren und Filmen im Zusammenhang mit der aktuellen militärischen Auseinandersetzung mit Iran, insbesondere das Fotografieren von Einschlägen, Bränden, Raketenabschüssen oder Trümmerteilen. Die nicht immer klar erkennbaren Fotografier- und Filmverbote werden von den Behörden dennoch konsequent geahndet. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme der Aufnahmegeräte, Geld- und Freiheitsstrafen, Ausreisesperren (s.o.) und/oder Ausweisung.</span></p>
 <p><span>Die Verbreitung, Veröffentlichung und Speicherung von Fotos, Informationen, elektronischen Fotos, Kommentaren, Szenen, Neuigkeiten u.a. ohne Einverständnis der betroffenen Personen kann eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte bedeuten und mit Geldstrafen bis zu 500.000 AED und Haftstrafen bis zu sechs Monaten geahndet werden.&nbsp;</span>
  <br>
  <span>Die Nutzung von VPN (Virtual Private Network) Software steht unter Strafe, wenn die Software im Zusammenhang mit anderen Rechtsverstößen zum Einsatz kam (z.B. Nutzung illegaler Webseiten oder Download urheberrechtlich geschützter Inhalte).</span></p>
 <h4><em><span>Alkohol/Drogen</span></em></h4>
 <p><span>Alkoholkonsum und Trunkenheit in der Öffentlichkeit sind ein Straftatbestand. Alkohol wird nur in lizensierten Geschäften, Hotels, Restaurants und Bars angeboten. Im Emirat Sharjah herrscht ein totales Alkoholverbot.</span></p>
 <p><span>Auf Drogenbesitz auch in Kleinstmengen und Drogenkonsum (dazu gehört auch Medikamentenmissbrauch) stehen drakonische Strafen. Als Droge werden z.B. auch CBD-Öl oder Nahrungsmittel mit Hanfgeschmack gewertet. Im Rahmen von Strafverfahren wird selbst der u.U. einige Tage zurückliegende (auch vor der Einreise erfolgte) Konsum auch sogenannter weicher Drogen durch Bluttests festgestellt und bestraft. Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden.&nbsp;</span>Zur Einfuhr von Medikamenten siehe auch <em>Einreise und Zoll – Einfuhrbestimmungen – Medikamente</em>.</p>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p>Landeswährung ist der Dirham (AED). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kredit- und Debitkarten sind meist problemlos möglich.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Für Debitkarten (Girocard) beachten Sie bitte</span> die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ec-karten-im-ausland/2007646">Hinweise auf der Webseite des Auswärtigen Amts.</a></li>
 </ul>
 <h3>Telefonieren</h3>
 <p>Einige weit verbreitete Kommunikations-Apps können in den VAE nicht zum Telefonieren, sondern nur zum Versenden von Nachrichten und Sprachnachrichten genutzt werden. Alternativen bieten Videokonferenz-Apps oder die kostenpflichtige herkömmliche (Mobil-)Telefonie.</p>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten">Vertretungen Ihres Ziellandes.</a> Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Kinderreisepass:&nbsp;</strong>Ja</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:</strong></p>
 <p>Reisende in die VAE benötigen einen regulären biometrischen Reisepass (ggf. im Expressverfahren).</p>
 <p>Reisedokumente müssen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Grenzbehörden der VAE lassen eine Einreise ohne ausreichend gültiges Reisedokument nicht zu.&nbsp;</p>
 <p>Inhaber mehrerer Staatsangehörigkeiten müssen mit dem bei Einreise benutzten Reisedokument auch ausreisen.</p>
 <p>Seit Januar 2024 werden keine <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/reisepaesse-und-personalausweise">neuen Kinderreisepässe</a> mehr ausgestellt, bereits vorhandene behalten ihre angegebene Gültigkeit. Bei Verlust des Passes oder Kinderreisepasses nach Einreise in die VAE kann vor Ort innerhalb weniger Tage nur ein Reiseausweis als Passersatz oder ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Beide ermöglichen Personen mit vorübergehendem Aufenthalt die Ausreise aus den VAE, nicht aber die Wiedereinreise in die VAE (<span>z. B. im Rahmen einer Kreuzfahrt in mehreren Ländern</span>).</p>
 <p>Es wird nur die Einreise von Personen gestattet, deren Geschlecht im Pass mit „M“ (männlich) oder „F“ (weiblich) eingetragen ist. Auch kann die Einreise von Personen, deren Geburtsdatum im Pass z. B. mit „XX.XX.“ statt Ziffern für Tag und Monat angegeben ist, oder die in ihrem Pass keinen Vor- oder Familiennamen führen, verweigert werden.</p>
 <p>Betroffene Passagiere werden wieder an ihren Abreiseort zurückgeschickt oder ggf. von der Fluggesellschaft bereits am Check-in am Abflugsort zurückgewiesen.&nbsp;</p>
 <p>Konsularische Hilfe in Passangelegenheiten durch die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/deutsche-auslandsvertretungen/vae-202318" target="_blank" rel="noopener">deutschen Vertretungen in den VAE</a> ist erst nach der Einreise möglich, d.h. nicht innerhalb des internationalen Transitbereichs.</p>
 <h3>Einreisekontrolle und Erfassung biometrischer Daten</h3>
 <p>Bei Ein- und Ausreise erfolgt die Passkontrolle mit Hilfe eines biometrischen Iris-Scans.</p>
 <p>An den Flughäfen werden Transitreisende auch auf Drogen kontrolliert. Für den Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder am Körper drohen langjährige Haftstrafen, siehe <em>Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten</em>.</p>
 <p><span>Im Rahmen der Einreisekontrollen müssen insbesondere alleinreisende Personen mit vermutetem Migrationshintergrund damit rechnen, durch die emiratischen Sicherheitsbehörden befragt oder im Einzelfall zurückgewiesen zu werden. Dies kann mit bis zu halbtägigen Wartezeiten verbunden sein, während dessen darf der Transitbereich nicht verlassen werden.</span> Rückfragen hierzu müssen unmittelbar mit den zuständigen emiratischen Behörden bzw. <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/vereinigtearabischeemirate-node/vertretungenvereinigtearabischeemirate/202322">Auslandsvertretungen</a> aufgenommen werden.</p>
 <h3>Besonderheiten für Deutsche mit Daueraufenthalt in den VAE („residents“)</h3>
 <p><span>Personen mit dauerhaftem Aufenthaltstitel für die VAE benötigen einen regulären biometrischen Reisepass zur Einreise in die VAE.</span></p>
 <p>Inhaber mehrerer Staatsangehörigkeiten müssen mit dem bei Einreise benutzten Reisedokument auch ausreisen.</p>
 <p>Die <span class="underline">Ausreise aus den VAE</span> mit Reiseausweisen als Passersatz oder vorläufigen Reisepässen ist für Personen mit emiratischem Aufenthaltstitel („residency visas“ und „Emirates IDs“) nur nach vorheriger Aufhebung der emiratischen Aufenthaltstitel durch die zuständige Behörde („Immigration“ (General Directorate of Residency and Foreigners Affairs) des jeweiligen Emirats) möglich. Dies kann nicht am Flughafen erfolgen; die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 24 Stunden. Um dies zu vermeiden, müssen Personen mit emiratischem Aufenthaltstitel mit biometrischen Reisepässen ausreisen.</p>
 <p>Während der Verlängerung ihrer emiratischen Aufenthaltserlaubnis ist die Ausreise für Personen mit biometrischen Pässen nur möglich, wenn sie den Verzicht auf ihren Aufenthaltstitel den Behörden gegenüber erklärt und die Behörden den Verzicht bestätigt haben.</p>
 <h3>Flughafentransit</h3>
 <p><span>Der Transit über den Dubai International Airport (DXB) und Abu Dhabi International Airport (AUH) ist auch mit einem gültigen Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz oder einem gültigen vorläufigen Reisepass möglich, sofern der internationale Transitbereich des jeweiligen Flughafens nicht verlassen wird bzw. die Grenzkontrollen nicht passiert werden und der Geschlechtseintrag im jeweiligen Reisedokument „M“ oder „F“ lautet.&nbsp;</span></p>
 <h3>Visum</h3>
 <p><span>Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die VAE zu touristischen, geschäftlichen (ohne Arbeitsaufnahme) oder zu Besuchszwecken für die Dauer von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen bei Verwendung eines gültigen biometrischen Reisepasses kein Visum. Während des visumfreien Aufenthalts ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten. Die Behörden können den Aufenthalt über 90 Tage hinaus verlängern.&nbsp;</span></p>
 <p>Es wird nur die Einreise von Personen gestattet, deren Geschlecht im Pass mit „M“ (männlich) oder „F“ (weiblich) eingetragen ist. Auch kann die Einreise von Personen, deren Geburtsdatum im Pass z. B. mit „XX.XX.“ statt Ziffern für Tag und Monat angegeben ist, oder die in ihrem Pass keinen Vor- oder Familiennamen führen, verweigert werden.</p>
 <p>Betroffene Reisende werden wieder an ihren Abreiseort zurückgeschickt.&nbsp;</p>
 <p>Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten die aktuellen Einreisebestimmungen rechtzeitig vor der Ausreise bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten/vertretungenvereinigtearabischeemirate/202322" target="_blank" rel="noopener">Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland</a> erfragt werden.</p>
 <p>Bei Überschreiten des erlaubten Aufenthaltszeitraums drohen je nach Länge des illegalen Aufenthalts empfindliche Geldstrafen und die Ausweisung. Bei längerer Überschreitung ist eine Inhaftierung nicht ausgeschlossen
  <br>
  &nbsp;</p>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p><span>Minderjährige unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Elternteils oder Vormunds einreisen.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/11-kindohneeltern-606308" target="_blank" rel="noopener">Einverständniserklärung für Minderjährige.</a></li>
 </ul>
 <p>Es sind mehrere Fälle von <span class="underline">Kindesentziehungen</span> in die VAE bekannt geworden. Der entziehende Elternteil kann eine Ausreisesperre für das/die betroffene(n) Kind(er) aus den VAE erwirken, welche dann u. U. bis zum Erreichen der Volljährigkeit die VAE nicht verlassen können, siehe <em>Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten</em>. Die <a href="https://uae.diplo.de/ae-de">deutschen Vertretungen in den VAE</a><span>&nbsp;</span>haben keine rechtlichen und nur sehr begrenzte tatsächliche Möglichkeiten, um bei der Rückführung entzogener Kinder nach Deutschland zu helfen. Die Aufhebung solcher Ausreisesperren ist in aller Regel nur mit Einverständnis des Familienmitglieds, welches die Ausreisesperre erwirkt hat, oder nach zum Teil langwierigen Gerichtsverfahren in den VAE möglich. Weitere Informationen bietet die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/kindesentziehung">Webseite des Auswärtigen Amts,</a> <span>dort insbesondere unter „Besonderheiten in Ländern mit islamisch geprägter Rechtsordnung“</span>.</p>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p><span>Reisende, die bei Ein- oder Ausreise in die VAE Bargeld, Schmuck, Edelsteine oder Waren im Gesamtwert von mehr als 60.000 AED mitführen, müssen dies vorab online über die Internetplattform des Zolls </span><a href="https://declare.customs.ae/public/declaration/declartionverification"><span>AFSEH</span></a><span> deklarieren.</span>
  <br>
  Reisende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu vier Liter Alkoholika oder zwei Kartons Bier (à 24 Flaschen/Dosen à maximal 355 ml) sowie bis zu 400 Zigaretten (Wert maximal 2.000 AED) oder andere Tabakwaren im Wert von maximal 3.000 AED einführen.</p>
 <p>Die Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft.
  <br>
  Bereits freizügige Titelseiten von Zeitschriften können als Pornografie ausgelegt werden.
  <br>
  Mitgeführte Datenträger wie Smartphones, Tablets oder USB-Sticks werden ggf. überprüft.</p>
 <h4><em>Medikamente</em></h4>
 <p>Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten. CBD-Öl und Nahrungsmittel mit Hanfgeschmack werden z.B. als Drogen behandelt. Zum Vorgehen emiratischer Behörden bei Einstufung bestimmter Medikamente als Drogen siehe auch unter <em>Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten</em>.</p>
 <p>Ausführliche Informationen bietet <a href="https://mohap.gov.ae/en/w/mohap-urges-customers-to-utilise-online-services-to-import-personal-medicines-and-medical-equipment?p_l_back_url=%2Fen%2Fsearch%3Fq%3Dpermit%2520for%2520import%2520of%2520personal%2520medicines&amp;p_l_back_url_title=Search+results">das emiratische Gesundheitsministerium</a>. Für Medikamente, die Betäubungsmittel und psychotropische Wirkstoffe enthalten oder aus anderen Gründen besonderer Kontrolle durch die VAE-Behörden unterliegen (vgl. dortige <a href="https://mohap.gov.ae/assets/download/3f603c11/Annex%20to%20Travellers%20Guidelines%20-%20PDF%20331KB.pdf.aspx">Liste</a>), kann dort online eine Einfuhrerlaubnis beantragt werden. Dort sind auch Richtlinien für die Einfuhr von Medikamenten eingestellt. In Zweifelsfällen oder bei Problemen mit dem Online-Antrag wird empfohlen, sich vor einer Reise in die Emirate bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten/vertretungenvereinigtearabischeemirate/202322">Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland</a> zu erkundigen.</p>
 <p>Informationen zu Einfuhrbestimmungen und Listen erlaubter und unerlaubter Güter sind beim <a href="https://www.dubaicustoms.gov.ae/en/Pages/default.aspx">Dubai Customs Services</a> abrufbar.</p>
 <h3>Tiere</h3>
 <p>Für Auskünfte zur Einfuhr von Haustieren sollten die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten/vertretungenvereinigtearabischeemirate/202322">Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland</a> kontaktiert werden. Grundsätzlich wird der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung verlangt, und das Tier muss über einen Mikrochip identifiziert werden können.</p>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <blockquote>
  <h3>Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a></h3>
 </blockquote>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <p><strong>Pflichtimpfungen:</strong></p>
 <p><span>Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.&nbsp;Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets ist für alle Personen ab dem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.</span></p>
 <p><strong>Reiseimpfungen:</strong></p>
 <p>Es ist eine&nbsp;<span>Impfung gegen Hepatitis A&nbsp;empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Hepatitis B und bei sehr einfachem Reisestil und engem Kontakt zur Bevölkerung Typhus angeraten.</span></p>
 <p><strong>Standardimpfungen:</strong></p>
 <p><span>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß&nbsp;</span><a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html">Impfkalender der STIKO</a><span> auf aktuellem Stand befinden.</span></p>
 <h3>Medizinische Versorgung</h3>
 <p>Die medizinische Versorgung in den Vereinigten Arabischen Emiraten ist insgesamt mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die <a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html" target="_blank" rel="noopener">DTG</a> zu finden.</li>
  <li>Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.</li>
  <li>Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.</li>
 </ul>
 <h3>Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen</h3>
 <p>In den Jahren 2018 und 2019 wurde erstmalig die durch Mücken übertragenen Erkrankung <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/denguefieber-2436520" target="_blank" rel="noopener">Denguefieber</a> nachgewiesen. Im Verlauf wurden Erkrankungen im Zusammenhang mit niederschlagsreichen Episoden gemeldet.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658" target="_blank" rel="noopener">Schutz vor Insekten.</a></li>
  <li>Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.</li>
 </ul>
 <p>Die in den Vereinigten Arabischen Emiraten selten vorkommende Erkrankung <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/krim-kongo-fieber-2628722" target="_blank" rel="noopener">Krim-Kongo-Fieber</a> wird durch Zecken übertragen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab.</li>
 </ul>
 <h3>Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene</h3>
 <p>Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874" target="_blank" rel="noopener">Virushepatitis A und E)</a> und selten auch <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/typhus-2565670" target="_blank" rel="noopener">Typhus</a> können auch Reisende&nbsp;betreffen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie unsere grundlegenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hygiene-2628944" target="_blank" rel="noopener">Hygienehinweise.</a></li>
  <li>Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.</li>
 </ul>
 <h3>Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hiv-2628942" target="_blank" rel="noopener">HIV-Infektionen,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/mpox-2532402" target="_blank" rel="noopener">Mpox</a> und bestimmte Lebererkrankungen (<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874" target="_blank" rel="noopener">Virushepatitis B und C)</a> können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</li>
  <li>Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.</li>
 </ul>
 <h3>Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/mers-2562906" target="_blank" rel="noopener">MERS</a> wird nach derzeitigem Wissensstand über Kamele oder Konsum roher Kamelmilch übertragen. In einigen Regionen kommen Giftschlangen vor.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Sollten Sie von einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich. Beachten Sie bei Schlangenbissen die Hinweise zu <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schlangenbisse-2519592" target="_blank" rel="noopener">Schlangenbissen.</a></li>
 </ul>
 <h3>Weitere Gesundheitsgefahren</h3>
 <p>Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung in Folge deutlicher Feinstaubbelastungen zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den <a href="https://waqi.info/de">World Air Quality Index.</a>&nbsp;</li>
 </ul>
 <p>Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich z.B. über die App <a href="https://www.who.int/tools/sunsmart-global-uv-app" target="_blank" rel="noopener">SunSmart</a> über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.</li>
 </ul>
 <p>Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.</li>
  <li>Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.</li>
  <li>Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen.&nbsp;Beachten Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tauchen-2519618" target="_blank" rel="noopener">Informationen zum Tauchen.</a></li>
 </ul>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2519600-2519600" target="_blank" rel="noopener"><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></a></p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/vereinigtearabischeemirate-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
</div>]]></description><pubDate>Tue, 21 Jul 2026 19:30:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Tue, 21 Jul 2026 19:28:56 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/vereinigtearabischeemiratesicherheit-202332</guid></item><item><title>Bahrain: Reise- und Sicherheitshinweise</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/bahrainsicherheit-204112</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:&nbsp;</p>
 <p><span>Aktuelles – Sicherheitslage in der Region</span></p>
 <p><span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter" target="_blank" rel="noopener">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a></p>
 </blockquote>
 <h2>Aktuelles</h2>
 <p><strong>Von Reisen nach Bahrain wird dringend abgeraten.</strong></p>
 <h3><span>Sicherheitslage in der Region</span></h3>
 <p>Die Sicherheitslage in der Region ist volatil; es kommt trotz der im Juni 2026 zwischen den USA und Iran unterzeichneten Absichtserklärung zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzung wieder vermehrt zu militärischen Schlägen gegen Ziele in der Region. Das Risiko der Ausweitung der Kampfhandlungen sowie Sperrungen des Flugverkehrs bleibt bestehen, auch für Bahrain. Zuletzt kam es im Juli 2026 zu Luftschlägen gegen Ziele in Bahrain. Zudem besteht eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge unvermindert fort.
  <br>
  <span>In Bahrain ist es in Gegenden mit mehrheitlich schiitischer Bevölkerung zu pro-iranischen Protestkundgebungen und vereinzelten, auch gewalttätigen Ausschreitungen sowie Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften gekommen. Zudem finden insbesondere freitags nach dem Mittagsgebet im Umfeld von schiitischen Moscheen gelegentlich Demonstrationen statt, die von einem starken Polizeiaufgebot begleitet werden.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Registrieren Sie sich in der&nbsp;</span><a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin"><span>Krisenvorsorgeliste</span></a><span> des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.</span></li>
  <li><span>Befolgen Sie besonders im Fall einer erneuen Verschärfung der Sicherheitslage die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte. Prüfen Sie generell die Notwendigkeit von Reisen in die Region.</span></li>
  <li><span>Meiden Sie US-Einrichtungen und militärische Liegenschaften möglichst weiträumig.</span></li>
  <li><span>Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage in internationalen und lokalen Medien.</span></li>
  <li><span>Seien Sie an belebten Orten und zu besonderen Anlässen, insbesondere rund&nbsp;um jüdische und israelische Einrichtungen, äußerst aufmerksam. </span></li>
  <li><span>Beachten Sie die geltenden Fotografier-/Filmverbote, siehe </span><em><span>Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten</span></em><span>.</span></li>
  <li><span>Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.</span></li>
  <li>Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und externe Batterien immer voll auf.</li>
  <li>Nutzen Sie Angebote des Zivilschutzes in Bahrain, z.B. MyGOV-App mit aktivierter Warnfunktion.</li>
  <li><span>Beachten Sie die nächtliche maritime Sperrzone für die Küstengebiete um Bahrain.&nbsp;</span></li>
 </ul>
 <h2>Sicherheit</h2>
 <p><strong>Von Reisen nach Bahrain wird dringend abgeraten.</strong></p>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <p>Durch umfassende Sicherheitsvorkehrungen und eine allgemeine Beruhigung der innenpolitischen Lage hat es in Bahrain seit 2017 keine terroristischen Anschläge mehr gegeben. Dennoch können Gefährdungen durch terroristische Aktivitäten sowie Risiken über die bestehende Verkehrsverbindung nach Saudi-Arabien nicht ausgeschlossen werden, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/saudiarabiensicherheit-202298" target="_blank" rel="noopener">Reise- und Sicherheitshinweise Saudi-Arabien.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.</li>
  <li>Beachten Sie den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_blank" rel="noopener">weltweiten Sicherheitshinweis</a>.</li>
 </ul>
 <h3>Innenpolitische Lage</h3>
 <p>Siehe<em> Aktuelles</em></p>
 <p>Die innenpolitische Lage in Bahrain ist grundsätzlich stabil. Vereinzelte Auseinandersetzungen bei Protesten und Demonstrationen im Umfeld von Moscheen und damit verbundene Verkehrsbehinderungen können nicht ausgeschlossen werden.</p>
 <p>Landesweit kann es immer wieder zur Einrichtung von Sicherheitscheckpoints durch Sicherheitskräfte – teilweise auch nur temporär vor dem Freitagsgebet und in den Abendstunden – kommen.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Leisten Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte Folge.</li>
  <li>Informieren Sie sich über die lokalen Medien und verhalten Sie sich umsichtig.</li>
  <li>Meiden Sie verdächtige Gegenstände und melden Sie sie der Polizei unter der Rufnummer 999.</li>
  <li>Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.</li>
 </ul>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p>Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität, wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub, kommt&nbsp;jedoch vor, insbesondere auf Märkten. Gewaltakte sind äußerst selten.</p>
 <p>Alleinreisende Frauen können Opfer von Belästigungen und Übergriffen werden, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit. Es empfiehlt sich, zu zweit oder in Gruppen unterwegs zu sein.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Seien Sie insbesondere nachts als alleinreisende Frau besonders vorsichtig.</li>
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li>Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.</li>
  <li>Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen und auf Märkten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.</li>
  <li>Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.</li>
 </ul>
 <h2>Natur und Klima</h2>
 <p>Es herrscht ein häufig feuchtes, heißes Klima mit sehr heißen Sommern und gemäßigten Wintermonaten.</p>
 <p>Insbesondere in den Sommermonaten kommt es zu extremer Hitze und hoher Luftfeuchtigkeit. Es kann zudem zu Sand- und Staubstürmen kommen.</p>
 <p>Aufgrund seltener, zum Teil aber heftiger, Regenfälle ist insbesondere in den Wintermonaten vereinzelt mit Überschwemmungen und Sturzfluten zu rechnen.</p>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p>Das Straßennetz in Bahrain ist hervorragend ausgebaut. Die Fahrweise ist nicht immer sicher und situationsangepasst. Im Straßenverkehr gilt eine Null-Promille-Grenze.</p>
 <p>Der öffentliche Personennahverkehr ist in Bahrain kaum entwickelt.</p>
 <p>Die Benutzung offizieller Taxis und Mietwagen ist empfehlenswert. Vom Fahrradfahren auf öffentlichen Straßen wird abgeraten.</p>
 <p>Das bahrainische Innenministerium hat eine nächtliche Sperrzone für private und kommerzielle Schifffahrt rund um die Küstengebiete der Insel verhängt. Diese gilt jeweils von 18 Uhr bis 4 Uhr des Folgetags; kurzfristige Änderungen können nicht ausgeschlossen werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.</span></li>
  <li><span>Nutzen Sie nur offiziell registrierte und entsprechend erkennbare Taxis.</span></li>
  <li><span>Beachten Sie die nächtliche maritime Sperrzone für die Küstengebiete um Bahrain</span></li>
 </ul>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p>Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist der internationale Führerschein erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.</p>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <p><span>Bahrain erkennt nur die Geschlechter „M“ (männlich) oder „F“ (weiblich) an, siehe </span><em><span>Einreise und Zoll</span></em><span>. </span>Homosexuelle Handlungen sind in Bahrain nicht strafbar und eine „aktive“ Verfolgung Homosexueller oder Transsexueller findet selten statt. Prostitution oder „Unzucht“ hingegen ist strafbar und wird verfolgt; auch „cross-dressing“ kann so bestraft werden. Die Regenbogenfahne wird auch im politischen Diskurs als Provokation empfunden.</p>
 <p>Wegen fehlender gesellschaftlicher Akzeptanz von LGBTIQ sollte in der Öffentlichkeit Zurückhaltung geübt werden. Es gibt keine Gesetze zum Schutz vor Diskriminierung. Gleichgeschlechtliche Ehen oder Lebenspartnerschaften sind nicht anerkannt.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_blank" rel="noopener">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.</a></li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <p>Drogenbesitz und Waffendelikte werden mit langjährigen Haftstrafen geahndet.&nbsp;</p>
 <p>Es ist verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Dies gilt auch für das Fotografieren und Filmen im Zusammenhang mit den aktuellen militärischen Auseinandersetzungen, vor allem für Aufnahmen von Drohnen/Raketeneinschlägen, Bränden, Raketenabschüssen oder Trümmerteilen. <span>Dies kann als Spionage gewertet werden und harte Strafen nach sich ziehen.&nbsp;</span></p>
 <p>Prostitution ist strafbar.&nbsp;</p>
 <h3>Ramadan</h3>
 <p>Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Das Essen in der Öffentlichkeit ist vom Sonnenauf- bis -untergang verboten. Alkoholausschank ist auch in Hotels stark begrenzt.</p>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p>Landeswährung ist der Bahrain-Dinar (BHD). Mit gängigen Kreditkarten ist das Abheben von Bargeld an Geldautomaten möglich. Vielerorts kann mit Kreditkarte bezahlt werden.</p>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Vertretungen Ihres Ziellandes.</a> Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.&nbsp;Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Kinderreisepass: </strong>Ja</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:&nbsp;</strong>
  <br>
  Reisedokumente müssen zum&nbsp;Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.</p>
 <p><span>Bahrain erkennt nur die Geschlechter „M“ (männlich) oder „F“ (weiblich) an. Bei der Beantragung eines Visums muss eines dieser beiden Geschlechter angegeben werden; es gibt bislang keine Erfahrungswerte dazu, ob eine Einreise mit einem Pass ohne bzw. mit Geschlechtseintrag „X“ möglich ist.</span></p>
 <p>Doppelstaater, die neben der deutschen auch die bahrainische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen bei der Ein- und Ausreise auch einen gültigen bahrainischen Reisepass vorweisen. Ansonsten wird regelmäßig die Ein- und Ausreise behindert, siehe auch <em>Doppelstaater.</em></p>
 <p><span>Ausländischen Reisenden, die innerhalb der letzten 30 Tage vor ihrer geplanten Einreise nach Bahrain ein vom aktuellen Ebola-Ausbruch betroffenes Land besucht haben (zurzeit: DR Kongo/Südsudan/Uganda), wird die Einreise nach Bahrain verwehrt.&nbsp;Reisenden wird empfohlen, sich hinsichtlich aktueller Informationen und möglicher Änderungen direkt mit ihrer jeweiligen Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen.</span></p>
 <h3>Visum</h3>
 <p>Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
  <br>
  Dieses kann bei Einreise („on arrival“) oder vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung bzw. online beantragt werden.</p>
 <h4><em>Visum bei Einreise („on arrival“)</em></h4>
 <p>Grundsätzlich erhalten deutsche Staatsangehörige bei der Einreise bei Vorlage eines gültigen Reisepasses ein Einreisevisum.
  <br>
  Das Visum wird für eine einmalige Einreise und einen Aufenthaltszeitraum von bis zu 14 Tagen erteilt. <span>Die Gebühr beträgt 5 BHD. Alternativ kann für 25 BHD ein Visum zur mehrfachen Einreise und einem Aufenthaltszeitraum von bis zu 30 Tagen binnen drei Monaten erteilt werden. Die Gebühren müssen mit Kreditkarte entrichtet werden.</span></p>
 <h4><em>Onlinevisum (E-Visa)</em></h4>
 <p>Bahrain bietet ein Visum für mehrere Einreisen an, mit einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen, gültig für ein Jahr. Dieses Visum kann in elektronischer Form online und am Flughafen beantragt werden und kostet derzeit 80 BHD.
  <br>
  Es wird empfohlen, das erforderliche Visum bereits vor Einreise elektronisch einzuholen, da dies die Abfertigung am Flughafen beschleunigt. Weitere Informationen zum bahrainischen E-Visum sind unter <a href="http://www.evisa.gov.bh/" target="_blank" rel="noopener">Bahrain eVisas</a> abrufbar.
  <br>
  Bahrain plant in nächster Zeit alle Visaangelegenheiten nur noch in elektronischer Form zu bearbeiten.</p>
 <h4><em>Visum für Journalisten</em></h4>
 <p>Visa für Journalisten müssen vor Einreise beim zuständigen „National Communication Centre“ beantragt werden. Die Beantragung erfolgt unter <a href="mailto:medialogistics@info.gov.bh">medialogistics@info.gov.bh</a> bzw. <a href="mailto:mediavisas@info.gov.bh">mediavisas@info.gov.bh.</a></p>
 <p>Journalisten wird dringend davon abgeraten, mit einem nicht dem Aufenthaltszweck entsprechenden Visum (z.B. touristisches Visum) einzureisen und dennoch einer journalistischen Tätigkeit nachzugehen. Die örtlichen Zensurbestimmungen sind zu beachten.</p>
 <h4><em>Verlängerung des Aufenthalts/"residency"</em></h4>
 <p>Weitere Informationen zum Thema Aufenthaltstitel („residency“) in Bahrain bietet das <a href="https://services.bahrain.bh/wps/portal/rpinq_en">zuständige Behördenportal.</a></p>
 <h4><em>Ausreiseverweigerung/“Travel Ban“</em></h4>
 <p>Sofern sich visumspflichtige Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel in Bahrain aufhalten, wird im Regelfall zunächst die Ausreise verweigert. Die Einwanderungsbehörde verhängt vor Erteilung einer Ausreisegenehmigung eine Geldbuße, deren Höhe im Ermessen des Richters liegt und vom Zeitraum des unerlaubten Aufenthalts abhängt. Mit hohen Geldstrafen ist zu rechnen.</p>
 <p>In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen im Sinne einer Ausreisesperre&nbsp;(engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über&nbsp;die geltende Rechtslage zu informieren.</p>
 <p>Es besteht über <a href="http://www.bahrain.bh/wps/portal/!ut/p/a1/lZJdT8IwFIb_Sr3gzqWH7qtcMqLodMHwIbAbcja6Udm6uVXM_r1DYoyJMO1dm-e857zvKQ3pioYKDzJFLQuF2fEeOpu7CTh9xpkPc9uD4WTCHpjvm9y3WmD9AzDNmxZw3Cf3ecAcDn-rBxaM-vdWCwQBwJB708f57QhgbHbVL2lIw1jpUu_oWqTFoSwqjdlGqB6IWlQHGYu6B1FVvNeCRA0RSkvd9CCXSta6akiRkJe3WrfcNZF1hrmMCSYJyqomqLYE318x6YGu8CAyEqEi37K_PB7nKWO5pevItuMYLNcYuA4YltO3DS6ircEsG8EZcIw4fvk_c4ad-c2Eov4ndEGjbcKqYBSk7Wiod4ZUSUFXZRGf4utY4En9woa62q9bj-5ZEx6js3-G5nf-Co-GuomyaUrLfLHIudkY46Wxn3Iw7f3VB0MCDxo!/dl5/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/">Travel Ban Services</a> die Möglichkeit, vor der Ausreise eine Auskunft darüber einzuholen, ob eine Ausreisesperre besteht.</p>
 <h3>Doppelstaater</h3>
 <p>Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die bahrainische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem Elternteil mit bahrainischer Staatsangehörigkeit), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Bahrain ausschließlich als Staatsangehörige Bahrains behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den bahrainischen Gesetzen, sobald sie sich in Bahrain aufhalten (u.a. familienrechtlichen Bestimmungen).</p>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p>Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/11-kindohneeltern-606308" target="_blank" rel="noopener">Einverständniserklärung für Minderjährige.</a></li>
 </ul>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p>Für die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung bestehen bis zu 6.000 BHD keine Beschränkungen. Oberhalb dieser Grenze muss die Summe angegeben werden und der Zoll erstellt im Einzelfall eine Deklarationsbescheinigung für die eventuelle Wiederausfuhr.</p>
 <p>Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials, Waffen und Drogen ist verboten.</p>
 <h3>Tiere</h3>
 <p>Die Einfuhr von Haustieren kann problematisch sein. Grundsätzlich ist eine vierwöchige Quarantäne in einer abgelegenen Quarantänestation ohne Versorgung der Tiere vorgeschrieben. Mit entsprechender Vorlaufzeit ist es unter Vorlage von Impf- und Gesundheitszeugnissen bisher gelungen, Hunde und Katzen ohne Quarantäne ins Land zu bringen. Frühzeitige Kontaktaufnahme des Tierhalters mit der Botschaft Bahrains wird empfohlen. Weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.<em>&nbsp;</em></p>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <p><em><span><strong>Pflichtimpfungen:</strong></span></em></p>
 <p><span>Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.&nbsp;Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets ist ab dem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.</span></p>
 <p><em><span><strong>Reiseimpfungen:&nbsp;</strong></span></em></p>
 <p>Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation ist zusätzlich eine Impfung gegen Hepatitis B angeraten.</p>
 <p><em><span><strong>Standardimpfungen:</strong></span></em></p>
 <p><span>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß&nbsp;</span><a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html"><span>Impfkalender der&nbsp;STIKO</span></a><span>&nbsp;auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.</span></p>
 <h3>Medizinische Versorgung</h3>
 <p>Die medizinische Versorgung in Bahrain ist im Allgemeinen mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Medizinisches Fachpersonal in Bahrain spricht in der Regel Englisch.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die <a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html" target="_blank" rel="noopener">DTG</a> zu finden.</li>
  <li>Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.</li>
  <li>Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.</li>
 </ul>
 <h3>Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene</h3>
 <p>Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874" target="_blank" rel="noopener">Virushepatitis A und E</a>) treten auch bei Reisenden auf.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie unsere grundlegenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hygiene-2628944" target="_blank" rel="noopener">Hygienehinweise.</a></li>
  <li>Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.</li>
 </ul>
 <h3>Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hiv-2628942" target="_blank" rel="noopener">HIV-Infektionen,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/mpox-2532402" target="_blank" rel="noopener">Mpox</a> und bestimmte Lebererkrankungen (<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874" target="_blank" rel="noopener">Virushepatitis B, C und D</a>) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</li>
  <li>Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.</li>
 </ul>
 <h3>Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/mers-2562906" target="_blank" rel="noopener">MERS</a> wird nach derzeitigem Wissensstand über Kamele übertragen. In Bahrain gab es bisher nur einen importierten Fall, es besteht jedoch ein generelles Risiko. Es kommen verschiedene giftige Seeschlangen vor.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren.</li>
  <li>Beachten Sie unsere Hinweise zu <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schlangenbisse-2519592" target="_blank" rel="noopener">Schlangenbissen.</a> Sollten Sie von einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.</li>
 </ul>
 <h3>Weitere Gesundheitsgefahren</h3>
 <p>Insbesondere in Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Zeitweise besteht eine besondere Belastung durch aufgewirbelten Wüstensand sowie schwefelhaltige Abgase von Ölraffinerien.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den <a href="https://waqi.info/de">World Air Quality Index.</a></li>
  <li>Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.</li>
  <li>Informieren Sie sich z.B. über die App <a href="https://www.who.int/tools/sunsmart-global-uv-app" target="_blank" rel="noopener">SunSmart</a> über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.</li>
 </ul>
 <p>Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.</li>
  <li>Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.</li>
  <li>Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tauchen-2519618" target="_blank" rel="noopener">Informationen zum Tauchen.</a></li>
 </ul>
 <p>&nbsp;</p>
 <p><a href="https://diplo.de/-/2519600"><span><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></span></a></p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/bahrain-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a class="embedFloat--left embedFunctional--info" href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
 <p>&nbsp;</p>
 <p>&nbsp;</p>
</div>]]></description><pubDate>Tue, 21 Jul 2026 19:15:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Tue, 21 Jul 2026 19:05:16 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/bahrainsicherheit-204112</guid></item><item><title>Katar: Reise- und Sicherheitshinweise</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/katarsicherheit-202280</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:&nbsp;</p>
 <p><span>Aktuelles – Sicherheitslage in der Region</span></p>
 <p><span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter" target="_blank" rel="noopener">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a></p>
 </blockquote>
 <h2>Aktuelles</h2>
 <p><span><strong>Von Reisen nach Katar wird abgeraten.</strong></span></p>
 <h3>Sicherheitslage in der Region</h3>
 <p><span>Die Sicherheitslage in der Region ist volatil; es kommt trotz der im Juni 2026 zwischen den USA und Iran unterzeichneten Absichtserklärung zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzung wieder vermehrt zu militärischen Schlägen gegen Ziele in der Region. Das Risiko der Ausweitung der Kampfhandlungen sowie Sperrungen des Flugverkehrs bleibt bestehen, auch für Katar. Zuletzt kam es im Juli 2026 zu Luftschlägen gegen Ziele in Katar. Zudem besteht eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge unvermindert fort.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Überprüfen Sie vor diesem Hintergrund etwaige Reiseabsichten in oder über die Region.</li>
  <li><span>Registrieren Sie sich in der&nbsp;</span><a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin"><span>Krisenvorsorgeliste</span></a><span> des Auswärtigen Amts und weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin. Prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Dies gilt besonders, wenn Sie in ein anderes Land weitergereist sind.</span></li>
  <li><span>Meiden Sie US-Einrichtungen und militärische Liegenschaften möglichst weiträumig.</span></li>
  <li><span>Befolgen Sie besonders im Fall einer erneuen Verschärfung der Sicherheitslage die Anweisungen der Behörden&nbsp;und Sicherheitskräfte.</span></li>
  <li>Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage in internationalen und lokalen Medien.</li>
  <li><span>Nehmen Sie die über die Handy-Warnapp oder per SMS versendete Alarme und Warnungen weiterhin ernst.</span></li>
  <li><span>Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.</span></li>
  <li>Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und externe Batterien immer voll auf.</li>
  <li>Beachten Sie die Hinweise zum Film- und Fotoaufnahmen unter <em>Reiseinfos</em> – <em>Rechtliche Besonderheiten.</em></li>
 </ul>
 <h2>Sicherheit&nbsp;</h2>
 <p><strong>Von Reisen nach Katar wird abgeraten.</strong></p>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <p>Katar war bislang nicht Ziel terroristischer Anschläge;&nbsp;dennoch kann die Möglichkeit eines Anschlags nicht ausgeschlossen werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen&nbsp;besonders aufmerksam.</li>
  <li>Beachten Sie den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_blank" rel="noopener">weltweiten Sicherheitshinweis.</a></li>
 </ul>
 <h3>Innenpolitische Lage</h3>
 <p><span>Siehe</span><em><span> Aktuelles</span></em></p>
 <p>Die innenpolitische Lage ist stabil. Im Konflikt zwischen Katar und den umliegenden Staaten Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Bahrain und Ägypten kam es beim Gipfeltreffen des Golfkooperationsrats in Al-Ula 2021 zu einer Wiederannäherung, die zu einer sukzessiven Wiederaufnahme direkter Flug- und Schifffahrtsverbindungen führte.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über die lokalen Medien.</li>
  <li>Berücksichtigen Sie bei politischen Äußerungen die sensible politische Lage zwischen Katar und den genannten Nachbarstaaten.</li>
  <li>Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.</li>
  <li>Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.</li>
 </ul>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p>Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle, z.B. in großen Einkaufszentren oder bei Großveranstaltungen, nicht auszuschließen. Insbesondere Frauen sollten in Taxis den örtlichen Gepflogenheiten entsprechend die hinteren Sitze benutzen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li>Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.</li>
  <li>Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.</li>
 </ul>
 <h2>Natur und Klima</h2>
 <p>Es herrscht teilweise feuchtheißes Tropenklima mit gelegentlichen Sandstürmen.</p>
 <p>In den Wintermonaten kommt es gelegentlich zu Starkregen, die zur Überschwemmung einzelner Straßenzüge und damit zu Einschränkungen im Verkehr führen können.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p>Der eingestellte direkte Flug- und Schifffahrtsverkehr zwischen Katar und den umliegenden Staaten Saudi-Arabien, Bahrain, Vereinigte Arabische Emirate und Ägypten wurde sukzessiv wiederaufgenommen. Der Übergang an der Landgrenze nach Saudi-Arabien in Abu Samra ist geöffnet.</p>
 <p>Der Tourismus der Hauptstadt Doha ist gut entwickelt. Der internationale Flughafen (Hamad International Airport) ist modern. Es gibt eine ausreichende Zahl internationaler Hotels unterschiedlicher Standards und Preisklassen. Außerhalb von Doha ist das Angebot geringer.</p>
 <p>Reisen innerhalb Katars unterliegen keinen besonderen Beschränkungen.
  <br>
  Transportmittel sind in erster Linie Taxis, Uber, Limousinen-Service oder Mietwagen. Die Metro verkehrt in hoher Taktung auf drei Linien und bindet u.a. den Flughafen an die Innenstadt an, regelmäßig verkehrende Zubringerbusse erweitern das Netz des öffentlichen Nahverkehrs.
  <br>
  Der Straßenverkehr ist bei guten Straßenverhältnissen geprägt von hohen Geschwindigkeiten, vielfach riskantem Fahrverhalten und vielen Unfällen. Bei Unfällen ist das Verlassen des Unfallortes verboten, bis die Polizei eintrifft und dies gestattet. Unfallfahrzeuge sollten bei Fahrtüchtigkeit von der Fahrbahn entfernt werden, um den Verkehr nicht weiter zu behindern. Zur Regulierung des Schadens ist stets ein Polizeibericht erforderlich.</p>
 <p>Fahrten in die Wüste sowie in die schwer zugänglichen Gebiete insbesondere im Norden und Westen Katars bergen für Touristen erhebliche Gefahren, insbesondere durch schwer befahrbares Gelände und den Mehrverbrauch von Treibstoff und Wasser.</p>
 <p>Telefonieren während der Fahrt, Alkohol am Steuer und auch beleidigende Gesten werden mit zum Teil hohen Geldstrafen geahndet.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Sofern Sie von Doha über Drittstaaten nach Saudi-Arabien, Bahrain, Ägypten oder in die Vereinigten Arabischen Emirate reisen wollen, erkundigen Sie sich vorab über die aktuellen Einreisebestimmungen dieser Länder. Dies gilt insbesondere bei in Doha ansässigen Personen mit katarischer Aufenthaltsgenehmigung (Residence Permit).</li>
  <li>Fahren Sie vorsichtig und defensiv und vermeiden Sie auch das Gestikulieren.</li>
  <li>Bleiben Sie im Fall eines Unfalls beim Fahrzeug.</li>
  <li>Unternehmen Sie Fahrten in die Wüste nur mit geländegängigen allradbetriebenen Fahrzeugen und möglichst im Konvoi bzw. mit Hilfe eines Reiseveranstalters.</li>
  <li>Nehmen Sie bei Wüstentouren stets ausreichend Benzin- und Wasservorräte sowie ein Mobiltelefon mit.</li>
  <li>Hinterlassen Sie Informationen über Ihre Route und geplante Rückkehr beim Hotel oder Gastgeber.</li>
 </ul>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p>Bei Einreise mit einem Besuchs- oder Touristenvisum darf mit einem gültigen deutschen Führerschein bis zu sieben Tage&nbsp;ab Einreise gefahren werden.</p>
 <p>Bei längeren Zeiträumen muss eine katarische für drei Monate gültige, vorläufige Fahrerlaubnis beantragt werden. Diese vorläufige Fahrerlaubnis kann verlängert werden.</p>
 <p>Der internationale Führerschein berechtigt, ein Kfz binnen eines Zeitraums von maximal sechs Monaten ab Einreise zu führen. Ein Mietwagen kann mit dem internationalen Führerschein allein nicht gemietet werden; es ist zusätzlich die Vorlage des nationalen Führerscheins erforderlich.
  <br>
  Detaillierte Informationen des katarischen Straßenverkehrsamtes bietet Hukoomi.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Bitte denken Sie daran, Ihren internationalen Führerschein vor der Ausreise nach Katar zu beantragen.</li>
 </ul>
 <h3>Besondere Verhaltensweisen/Ramadan</h3>
 <p>Angesichts anhaltender Spannungen und Ereignisse in manchen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende auch in Katar in der Öffentlichkeit, insbesondere in der Umgebung religiöser Einrichtungen, zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.</p>
 <p>Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten.</p>
 <p>Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag, z.B. tagsüber der Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierten Arbeitszeiten bei Behörden und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen, zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Es wird daher empfohlen, tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand zu nehmen.</p>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <p>Das Strafrecht in Katar ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen.&nbsp;Es sollte Reisenden bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten sind und strafrechtlich geahndet werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Seien Sie besonders umsichtig, wenn Sie Kontakt zur lokalen Bevölkerung aufnehmen. In Katar überwacht die Polizei Webseiten, mobile Dating-Apps oder Treffpunkte bzw. nimmt LGBTIQ-Personen gezielt über Fake-Accounts/Dating-Apps ins Visier. Im Falle von Kontrollen muss mit dem Auslesen des Mobilgerätes und der Verwendung so gewonnener Erkenntnisse zur sexuellen Orientierung gerechnet werden.</li>
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_blank" rel="noopener">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.</a></li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <p><span>Die Gebräuche und Gesetze Katars sind stark durch den Islam und dessen Glaubensinhalte und Wertvorstellungen geprägt. Trunkenheit, der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit und die Einfuhr von Alkohol nach Katar sind verboten. In lizenzierten Hotels wird Alkohol ausgeschenkt.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Filmen und Fotografieren sind in Katar im öffentlichen Raum grundsätzlich erlaubt, aber mit wichtigen Einschränkungen: Menschen dürfen nicht gezielt und ohne ihre Zustimmung gefilmt oder fotografiert werden, insbesondere, wenn sie erkennbar sind und/oder in religiösen Situationen, z.B. beim Gebet. Verboten sind Aufnahmen von Militäranlagen, Regierungsgebäuden und Sicherheits- und/oder kritischer Infrastruktur. Dies gilt auch für das Fotografieren und Filmen im Zusammenhang mit der aktuellen militärischen Auseinandersetzung mit Iran, insbesondere das Fotografieren von Einschlägen, Bränden, Raketenabschüssen oder Trümmerteilen. Auch das Verbreiten entsprechender Aufnahmen bzw. von Falschinformationen, insbesondere in den sozialen Medien, kann in Katar strafbar sein.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Es sollte Reisenden bewusst sein, dass der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten sind und strafrechtlich geahndet werden können. Das kann im Extremfall bedeuten, dass es bei Anzeige einer Vergewaltigung zur strafrechtlichen Verfolgung des Opfers wegen „außerehelichen Geschlechtsverkehrs“ kommt. Auch nichteheliche Schwangerschaften können im Extremfall und bei Anzeige entsprechend strafrechtlich verfolgt werden.&nbsp;</span>Schwangere Frauen können aufgefordert werden, eine Heiratsurkunde vorzulegen, wenn sie in Katar medizinisch versorgt werden. Unverheiratete<span>n</span> schwangere<span>n</span> Frauen und Opfer<span>n</span> sexueller Übergriffe bietet die Deutsche Botschaft Doha an, sich zuerst an sie zu wenden, bevor sie sich in Katar behandeln lassen oder Kontakt zu den katarischen Behörden aufnehmen.</p>
 <p><span>In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in Katar als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.</span></p>
 <p><span>Katarische Behörden pflegen eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Drogenvergehen. Die Strafen für Drogenkonsum, -handel, -schmuggel und –besitz (auch in kleinen Mengen) sind hart. Sie können lange Gefängnisstrafen, hohe Geldstrafen und/oder Deportation umfassen. Drogenhandel kann die Todesstrafe zur Folge haben.</span></p>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p>Landeswährung ist der Katar Riyal (QAR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten mit Kredit- und Debitkarten (Girocard) als auch die Bezahlung mit Kreditkarten sind vielerorts möglich.</p>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Vertretungen Ihres Ziellandes.</a> Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.&nbsp;Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass:</strong> <span>Ja, mit Visum, siehe Anmerkungen</span></li>
  <li><strong>Personalausweis:</strong> Nein</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis:</strong> Nein</li>
  <li><strong>Kinderreisepass:</strong> Ja</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:&nbsp;</strong>
  <br>
  Seit 2023 ist bei der Einreise nach Katar für Aufenthalte von mehr als 30 Tagen der Abschluss einer vom <a href="https://www.moph.gov.qa/english/derpartments/policyaffairs/hfid/Pages/Health-Insurance-Scheme.aspx">katarischen Gesundheitsministerium</a> akkreditierten Krankenversicherung obligatorisch. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch andere internationale Reisekrankenversicherungen akzeptiert. Weitere Informationen bietet Visit Qatar.</p>
 <p>Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
  <br>
  Deutsche Staatsangehörige, die beabsichtigen, von Doha über Oman oder Kuwait nach Saudi-Arabien, Bahrain, Ägypten oder in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) zu reisen, sollten sich vorab über die aktuellen Einreisebestimmungen dieser Länder informieren.
  <br>
  In Katar lebende deutsche Staatsangehörige können im Rahmen des Visa Waiver Agreements zwischen der EU und den VAE visumsfrei in die VAE einreisen. Der katarische Aufenthaltstitel ist insofern unschädlich.
  <br>
  Ungeachtet dessen ist zu beachten, dass jede Einreiseentscheidung der Souveränität des Gastlandes obliegt und im Einzelfall vom oben genannten Grundsatz abweichen kann.</p>
 <h4><em>Transit über den internationalen Flughafen Doha</em></h4>
 <p><span>Transitreisen (<span class="underline">ohne</span> Einreise nach Katar) sind über den Flughafen Doha auch dann möglich, wenn Reisende nur einen Reiseausweis als Passersatz oder vorläufigen Pass innehaben. Ein Verlassen des Transitbereichs des Flughafens ist dabei nicht gestattet.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Informieren Sie sich vor Reiseantritt, ob Sie während Ihrer Reise den Transitbereich des Flughafens Doha verlassen müssen (z.B. um Gepäck erneut aufzugeben), und holen Sie im Zweifelsfall erforderliche Visa ein.</span></li>
 </ul>
 <h3>Visum</h3>
 <p>Siehe auch <em>Anmerkungen</em></p>
 <p>Deutsche Staatsangehörige mit regulärem Reisepass können entweder ein „Visum-Waiver“ oder ein Visum bei Einreise beantragen. Inhaber vorläufiger Pässe müssen ein Visum vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung von Katar beantragen.</p>
 <h4><em>Visum-Waiver bei Einreise</em></h4>
 <p><span>Mit einem regulären Reisepass kann ein Visum-Waiver mit einer Gültigkeit von 180 Tagen bei Einreise beantragt werden. Dieses berechtigt zur mehrfachen Einreise und einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen im Gültigkeitszeitraum.&nbsp;</span>
  <br>
  <span>Der Visum-Waiver wird bei Vorlage geeigneter Nachweise für den Grund der Reise, die Unterkunft sowie den geplanten Rück- oder Weiterflug gebührenfrei erteilt.&nbsp;</span>
  <br>
  <span>Diese Regelung gilt für touristische und Besuchsreisen sowie für Geschäftsreisen und für alle Grenzstellen und den Flughafen Doha, aber nicht für Inhaber vorläufiger Reisepässe (siehe </span><em><span>Visum vor Einreise</span></em><span>).&nbsp;</span>
  <br>
  &nbsp;</p>
 <h4><em>Visum vor Einreise</em></h4>
 <p>Inhaber vorläufiger Reisepässe müssen vorab ein Visum bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragen. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich. Der Antrag sollte bei der <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/vertretungen-anderer-staaten/202656-202656" target="_blank" rel="noopener">Botschaft des Staates Katar in Berlin</a> mindestens vier Wochen vor Abreise gestellt werden. Der vorläufige Reisepass muss noch mindestens sechs Monate gültig sein.</p>
 <h4><em>Einreisekontrolle und Einreiseverweigerungen</em></h4>
 <p>In Einzelfällen wurde deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund, in der Regel aus dem arabischen Raum, ohne Angabe von Gründen die Einreise nach Katar verweigert.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Wenn Sie zu diesem Personenkreis zählen und eine Reise nach Katar planen, erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin, ob Sie dort ein Visum vor der Einreise beantragen können, um nicht Gefahr zu laufen, nicht nach Katar einreisen zu dürfen.</li>
 </ul>
 <h4><em>Längerfristiger Aufenthalt</em></h4>
 <p>Die zuständige katarische Behörde verlangt bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Personen, die eine Arbeitsaufnahme in Katar beabsichtigen, sollten schon vor Ausreise ein amtliches Führungszeugnis in Deutschland beantragen. Das polizeiliche Führungszeugnis sowie weitere Personaldokumente müssen dann vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten mit einer Endbeglaubigung versehen und anschließend von der katarischen Botschaft in Berlin legalisiert werden.</p>
 <p>Für die Validierung eines deutschen Hochschulzeugnisses gilt ein gesondertes Verfahren. Nähere Informationen können bei der katarischen Botschaft erfragt werden.</p>
 <h4><em>Ausreisesperre („Travel Ban“)</em></h4>
 <p>In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung aufenthaltsrechtlicher Maßnahmen im Sinne einer Ausreisesperre (englisch „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer bzw. schon deren Vorwurf hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Selbst Banken verhängen ‚automatisch‘ einen Travel Ban, sofern das Arbeitsverhältnis gekündigt wird und nicht sämtliche Schulden auf dem Konto beglichen sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Bank über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu informieren.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage.</li>
 </ul>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p>Für Kinder, die mit einem Kinderreisepass und nicht in der Begleitung mindestens eines Elternteils reisen, muss das Visum ebenfalls vorab bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragt werden. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich.</p>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p>Die Ein- oder Ausfuhr von Landes- oder Fremdwährung, Wertpapieren, Edelmetallen oder Edelsteinen im Wert über 50.000 QAR oder dem entsprechenden Betrag in Fremdwährung muss bei Ein- und Ausreise per Meldeformular der katarischen Generalzollbehörde angezeigt werden. Zuwiderhandlungen werden mit Haftstrafe, Geldstrafe oder der Beschlagnahmung geahndet.</p>
 <p>Die Einfuhr von Drogen, Alkohol, pornografischen Materials sowie religiöser Bücher und Materialien ist strengstens untersagt. Die Einfuhr von Schweinefleisch ist ebenfalls nicht gestattet.</p>
 <p>Reisende, die Medikamente einnehmen müssen, sollten folgende Unterlagen mitführen:</p>
 <p>Ärztliches Attest/Rezept in englischer Sprache, das nicht älter als sechs Monate sein darf und folgende Angaben enthält:</p>
 <ol class="rte--list">
  <li>Daten des Patienten mit Angabe von Namen, Alter und evtl. weitere wichtige Informationen</li>
  <li>Diagnose</li>
  <li>Behandlungsplan und –dauer</li>
  <li>Medizinische Empfehlungen zur Einnahme</li>
  <li>Der wissenschaftliche Name der Substanz, der Name des Medikaments, die verschriebene Dosis, die benötigte Menge</li>
  <li>leserlicher Stempel des behandelnden Arztes/der Klinik</li>
  <li>Das Attest/Rezept sollte sich auf einem offiziellen Schreiben des Arztes/der Klinik befinden, mit Briefkopf, der die Adresse und Kontaktnummern enthält</li>
  <li>Passkopie des Patienten</li>
 </ol>
 <p><strong>Weitere Informationen zu für die Einfuhr erlaubten und verbotenen Substanzen</strong></p>
 <p><a href="https://www.moph.gov.qa/_layouts/15/download.aspx?SourceUrl=/Admin/Lists/PublicationsAttachments/Attachments/201/Guideline-of-Controlled-Drugs-for-Travellers%20-%20English.pdf">"rote" Liste verbotener Substanzen (auf Seite 3)</a></p>
 <p><a href="https://www.incb.org/incb/en/narcotic-drugs/Yellowlist/yellow-list.html">"gelbe“ Liste narkotischer und psychoaktiver Substanzen</a> (Einfuhr für den eigenen Gebrauch für bis zu 30 Tage erlaubt)</p>
 <p><a href="https://www.incb.org/incb/en/psychotropics/green-list.html">"grüne“ Liste psychotroper Substanzen</a> (Einfuhr für den eigenen Gebrauch für bis zu 2 Monate erlaubt)</p>
 <h3>Tiere</h3>
 <ul class="rte--list">
  <li>Bitte beachten Sie die <a href="https://portal.www.gov.qa/wps/portal/topics/Environment+and+Agriculture/petsandanimalcontrol?searchText=import%20of%20pets">Bestimmungen</a> der lokalen Behörden.</li>
 </ul>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <p><strong>Pflichtimpfungen:</strong></p>
 <p>Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Personen ab dem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. Eine Impfung gegen Poliomyelitis ist bei Einreise aus Infektionsgebieten erforderlich.</p>
 <p><strong>Reiseimpfungen:</strong></p>
 <p>Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Hepatitis B, bei sehr einfachem Reisestil außerhalb der Städte evtl. auch eine Impfung gegen Tollwut angeraten.</p>
 <p><strong>Standardimpfungen:</strong></p>
 <p>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß&nbsp;<a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html">Impfkalender der&nbsp;STIKO</a>&nbsp;auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.</p>
 <h3>Medizinische Versorgung</h3>
 <p>Die medizinische Versorgung in Katar ist im Allgemeinen mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Der Großteil des medizinischen Fachpersonals spricht Englisch, einige sogar Deutsch.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die <a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html" target="_blank" rel="noopener">DTG</a> zu finden.</li>
  <li>Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.</li>
  <li>Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.</li>
 </ul>
 <h3>Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene</h3>
 <p>Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unspezifische Reisedurchfälle auf. <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/cholera-2433480" target="_blank" rel="noopener">Cholera</a> hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. In den vergangenen Jahren wurden nur wenige, meist importierte Fälle von Cholera gemeldet. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874" target="_blank" rel="noopener">Virushepatitis A und E)</a> können auch bei Reisenden auftreten.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie unsere grundlegenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hygiene-2628944" target="_blank" rel="noopener">Hygienehinweise.</a></li>
  <li>Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.</li>
 </ul>
 <h3>Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen</h3>
 <p>In Katar besteht ein geringes Risiko für <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tbc-2562914" target="_blank" rel="noopener">Tuberkulose.</a> Diese Erkrankung wird durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.</li>
  <li>Beachten Sie lokale Warnungen.</li>
 </ul>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hiv-2628942" target="_blank" rel="noopener">HIV-Infektionen,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/mpox-2532402" target="_blank" rel="noopener">Mpox</a> und bestimmte Lebererkrankungen (<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874" target="_blank" rel="noopener">Virushepatitis B, C und D)</a> können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</li>
  <li>Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.</li>
 </ul>
 <h3>Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen</h3>
 <p>Für Katar sind derzeit keine konkreten Zahlen zum Risiko einer Ansteckung mit <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tollwut-2562878" target="_blank" rel="noopener">Tollwut</a> verfügbar. Prinzipiell erfolgt eine Übertragung vorrangig über Hunde. Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline sind im Land erhältlich. <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/mers-2562906" target="_blank" rel="noopener">MERS</a> wird nach derzeitigem Wissensstand über Kamele übertragen. Vor allem in sandigen Regionen außerhalb der Städte kommen Giftschlangen vor. Es gibt einige giftige Seeschlagen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren.</li>
  <li>Sollten Sie von einem Hund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.</li>
  <li>Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten.</li>
 </ul>
 <h3>Weitere Gesundheitsgefahren</h3>
 <p>Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Vor allem Sandstürme und Autoabgase spielen diesbezüglich eine Rolle.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den <a href="https://waqi.info/de">World Air Quality Index.</a></li>
  <li>Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.</li>
  <li>Informieren Sie sich z.B. über die App <a href="https://www.who.int/tools/sunsmart-global-uv-app" target="_blank" rel="noopener">SunSmart</a> über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.</li>
 </ul>
 <p>Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.</li>
  <li>Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.</li>
  <li>Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tauchen-2519618" target="_blank" rel="noopener">Informationen zum Tauchen.</a></li>
 </ul>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2519600-2519600" target="_blank" rel="noopener"><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></a>
  <br>
  &nbsp;</p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/katar-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a class="embedFloat--left embedFunctional--info" href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
 <p class="note">&nbsp;</p>
</div>]]></description><pubDate>Tue, 21 Jul 2026 19:00:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Tue, 21 Jul 2026 18:48:24 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/katarsicherheit-202280</guid></item><item><title>Iran: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/iransicherheit-202396</link><description/></item><item><title>Irak: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/iraksicherheit-202738</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:&nbsp;</p>
 <p><span>Aktuelles – Sicherheitslage in der Region</span></p>
 <p><span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
 <p>&nbsp;</p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter" target="_blank" rel="noopener">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a></p>
 </blockquote>
 <h2>Aktuelles</h2>
 <p><span><strong>Vor Reisen nach Irak wird</strong> <strong>gewarnt.</strong></span></p>
 <h3><strong>Sicherheitslage in der Region</strong></h3>
 <p><span>Die Sicherheitslage in der Region ist volatil; es kommt trotz der im Juni 2026 zwischen den USA und Iran unterzeichneten Absichtserklärung zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzung wieder vermehrt zu militärischen Schlägen gegen Ziele in der Region. Das Risiko der Ausweitung der Kampfhandlungen sowie Sperrungen des Flugverkehrs bleibt bestehen. Dies schließt auch mögliche sicherheitsrelevante Vorfälle in Irak ein. &nbsp;Seit Mitte Juli sind erneut Drohnenangriffe in der Region Kurdistan-Irak (auch im Stadtgebiet von Erbil) sowie damit zusammenhängende kurzzeitige Unterbrechungen des Flugverkehrs zu verzeichnen. Zudem besteht eine erhöhte Gefährdung für terroristische Anschläge unvermindert fort, siehe </span><em><span>Sicherheit - Terrorismus</span></em>.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Beachten Sie die geltende&nbsp;</strong><a href="http://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/10.2.8Reisewarnungen"><strong>Reisewarnung</strong></a><span><strong>.</strong></span></li>
  <li><span>Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage in internationalen und lokalen Medien.</span></li>
  <li><span>Registrieren Sie sich in der&nbsp;</span><a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin"><span>Krisenvorsorgeliste</span></a><span> des Auswärtigen Amts und weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin. <span class="underline">Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.</span> Dies gilt insbesondere, wenn Sie zwischenzeitlich in ein anderes Land weitergereist sind.</span></li>
  <li><span>Befolgen Sie besonders im Fall einer erneuen Verschärfung der Sicherheitslage die Anweisungen der Behörden&nbsp;und Sicherheitskräfte.</span></li>
  <li><span>Meiden Sie US-Einrichtungen und militärische Liegenschaften möglichst weiträumig.</span></li>
  <li><span>Seien Sie vor allem an belebten Orten und zu besonderen Anlässen, insbesondere rund&nbsp;um jüdische Einrichtungen, äußerst aufmerksam. </span></li>
  <li><span>Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig&nbsp;</span>und machen Sie keine Fotos oder Filmaufnahmen.</li>
  <li>Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und externe Batterien immer voll auf.</li>
 </ul>
 <h2>Sicherheit - Reisewarnung</h2>
 <p><span><strong>Vor Reisen nach Irak wird</strong> <strong>gewarnt.</strong></span></p>
 <p><span>Siehe </span><em><span>Aktuelles</span></em></p>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <p><span>Die terroristische Organisation IS übt seit Ende 2017 keine territoriale Kontrolle mehr in Irak aus. Gleichwohl gibt es im Land noch immer Gruppen von Kämpfern, von denen unverändert Gefahr ausgeht. Es besteht ein landesweites Risiko für Anschläge und offene bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen terroristischen Gruppierungen und Sicherheitskräften.</span></p>
 <p><span>Die Sicherheitslage in Gesamt-Irak bleibt volatil. Personen, die sich in Irak aufhalten, sollten Medienberichte aufmerksam verfolgen und alle Vorkehrungen treffen, um erforderlichenfalls kurzfristig ausreisen zu können.<strong>&nbsp;</strong></span></p>
 <p>Besonders gefährlich sind die Provinzen Anbar, Diyala, Kirkuk, Ninewa (Sindschar, Mossul, Grenze zu Syrien), Salah Al-Din sowie der Norden der Provinz Babel.
  <br>
  In diesen Provinzen muss weiterhin mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem IS und irakischen Sicherheitskräften gerechnet werden. In der nördlichen Provinz Ninewa gibt es immer wieder Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und PKK-nahen Kräften, von denen auch Zivilisten betroffen sind. Gleiches gilt für die nördliche Grenze der Region Kurdistan-Irak zu Syrien und der Türkei. Hier ist es zu Angriffen auf türkisches Militär und zu türkischen Luftangriffen auf PKK-Stellungen gekommen. Auch an der Grenze der Region Kurdistan-Irak zu Iran kommt es vereinzelt zu Gefechten. <span>Hier werden die Lager der iranischen Opposition immer wieder angegriffen.&nbsp;</span></p>
 <p>Grundlage jeder Reise, die in Gebiete mit Reisewarnung durchgeführt wird, sollte ein tragfähiges professionelles Sicherheitskonzept sein. Elemente eines professionellen Sicherheitskonzepts können insbesondere die Verwendung sondergeschützter Fahrzeuge, der Einsatz einer angemessenen Anzahl von Sicherheitskräften sowie die fachliche Beratung durch Sicherheitspersonal nach Voraufklärung und Planung der Fahrtrouten sein.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Beachten Sie die geltende&nbsp;</strong><a href="http://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/10.2.8Reisewarnungen"><strong>Reisewarnung</strong></a><span><strong>.</strong></span></li>
  <li>Verfolgen Sie die lokalen und sozialen Medien.</li>
  <li>Meiden Sie derzeit zentrale Infrastruktur. US-Einrichtungen sind besonders gefährdet.</li>
  <li>Meiden Sie Demonstrationen.</li>
  <li>Folgen Sie den Anweisungen von Sicherheitskräften.</li>
 </ul>
 <h4><em>Hauptstadt Bagdad</em></h4>
 <p>Trotz einer Verbesserung der Sicherheitslage in der Hauptstadt Bagdad besteht weiterhin die Gefahr schwerer Anschläge, insbesondere auf irakische Sicherheitsinstitutionen und deren Angehörige, auf Ministerien, Hotels, öffentliche Plätze und religiöse Einrichtungen. Es besteht zudem ein hohes Risiko an&nbsp;Entführungen mit terroristischem oder kriminellem Hintergrund. Die Sicherheitslage ist weiterhin volatil.</p>
 <p>Einzelne Abschnitte der Bagdads werden von irakischen Sicherheitskräften in besonderem Maße gesichert, dazu zählt u.a. der internationale Flughafen. Anschläge können aber auch dort nicht ausgeschlossen werden. <span>In der Vergangenheit waren die sog. Internationale Zone und unmittelbar angrenzende Bereiche immer wieder Ziel von Mörser-, Raketen und Drohnenbeschuss; diese Gefahr besteht fort.</span></p>
 <p>Im Stadtgebiet, insbesondere um den Tahrir-Platz und die drei Tigris-Brücken Jumhuriya, Sinak und al-Ahrar kann es zu Protesten und gewalttätigen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen. Die Proteste schränken den Bewegungsspielraum in der Stadt in Teilen ein. Weitere Gewaltausbrüche im Zusammenhang mit den Demonstrationen können nicht ausgeschlossen werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Meiden Sie unbedingt Demonstrationen und Menschenansammlungen.</li>
 </ul>
 <h4><em>Region Kurdistan-Irak</em></h4>
 <p>In der Region Kurdistan-Irak - RKI - (Provinzen Dohuk, Erbil, Sulaimaniyah und Halabja) ist die Sicherheitslage angespannt.
  <br>
  Aufgrund der hoch volatilen Lage in Nahost ist die weitere Entwicklung der Sicherheitslage schwer vorhersehbar. Es besteht eine anhaltend erhöhte Gefahr von Terroranschlägen (Provinzen Dohuk, Erbil, Sulaimaniyah und Halabja).</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie auch den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_blank" rel="noopener">weltweiten Sicherheitshinweis.</a></li>
 </ul>
 <h3>Innenpolitische Lage</h3>
 <p>In Bagdad sowie allen südlichen Provinzen, aber auch vereinzelt in der (R.K.I.) finden regelmäßig Proteste gegen die Regierung statt, bei denen es immer wieder zu Gewalt zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften bzw. z.T. bewaffneten Gruppen kommt.</p>
 <p>Im Grenzgebiet zu Syrien besteht die Gefahr, Opfer anhaltender Auseinandersetzungen zu werden. Außerdem besteht in diesem Gebiet die Gefahr der Inhaftierung, wenn ein illegaler Grenzübertritt und/oder eine Verbindung zu Terrorismus vermutet werden.</p>
 <p>Die deutschen Auslandsvertretungen können derzeit nur in äußerst begrenztem Rahmen konsularische Hilfe leisten. Auch die staatlichen Sicherheitsorgane können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren oder Hilfe leisten.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Meiden Sie unbedingt Demonstrationen und Menschenansammlungen.</li>
  <li>Meiden Sie unbedingt Grenzgebiete, insbesondere zu <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/syrien-node/syriensicherheit-204278?isLocal=false&amp;isPreview=false">Syrien.</a></li>
  <li>Befolgen Sie die Anweisungen von Sicherheitskräften.</li>
 </ul>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p>Es besteht ein hohes Maß an krimineller Gewalt und ein hohes Risiko für Entführungen, auch bzw. insbesondere von Ausländern und den sie begleitenden Personen.
  <br>
  Es besteht landesweit die Gefahr von Überfällen und Fahrzeugdiebstählen, insbesondere nachts.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Reisen Sie nur mit einem tragfähigen, professionellen Sicherheitskonzept.</li>
  <li>Meiden Sie Ortswechsel nach Einbruch der Dunkelheit.</li>
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie&nbsp;ggf.&nbsp;elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li>Nehmen Sie stets nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.</li>
 </ul>
 <h2>Natur und Klima</h2>
 <p>Irak liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone. Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes muss insbesondere im Norden und Osten des Landes gerechnet werden.&nbsp;</p>
 <p>Es herrscht in weiten Teilen des Landes Wüstenklima mit sehr heißen Sommern und milden Wintern. Am Golf tritt erhöhte Feuchtigkeit auf, insbesondere im Bergland ist Frost möglich. Saisonale Überflutungen im Winter und Frühling sind bei Starkregen insbesondere nach Dürreperioden möglich, sodass Straßen unpassierbar und Brücken beschädigt werden können. Sandstürme treten ganzjährig auf.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des <a href="https://www.gfz-potsdam.de/presse/infothek" target="_blank" rel="noopener">Deutschen GeoForschungsZentrums.</a></li>
  <li>Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte.</li>
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p>Der Luftverkehr entspricht nicht immer europäischen Sicherheitsstandards. Aufgrund veränderter Sicherheitslagen kann es immer wieder auch kurzfristig bei Reisen in den Irak, aus dem Irak heraus oder bei Inlandsreisen zu Flugstornierungen kommen. Die größte irakische Fluggesellschaft Iraqi Airways steht zudem auf der gemeinschaftlichen <a href="https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en" target="_blank" rel="noopener">Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU.</a></p>
 <p>Der Straßenverkehr ist nicht sicher. Busverkehr existiert unregelmäßig und Routen werden häufig geändert. Verkehrsregeln und Ampeln werden sehr häufig missachtet, sodass zusätzliche Gefahren bestehen, die bei Dunkelheit nochmals erhöht sind. Aufgrund hoher Gefahren ist Versicherungsschutz schwer zu erlangen.
  <br>
  <span>Vor allem in den Grenzregionen besteht weiterhin Minengefahr.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Beachten Sie die geltende&nbsp;</strong><a href="http://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/10.2.8Reisewarnungen"><strong>Reisewarnung</strong></a><span><strong>.</strong></span></li>
  <li>Meiden Sie grundsätzlich eine eigene Teilnahme am Straßenverkehr, insbesondere bei Dunkelheit.</li>
 </ul>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p>Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.</p>
 <h3>Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan</h3>
 <p>Der islamische Glaube ist Teil der irakischen Kultur und Gesetze. Dies sollte bei der Kleidung und dem Verhalten berücksichtigt und religiösen und sozialen Traditionen mit Respekt begegnet werden.</p>
 <p>Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt.</p>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <p>In Irak gelten strenge islamische Moralvorstellungen, die auch ihren Niederschlag im Strafrecht finden.</p>
 <p>Die gesellschaftliche Akzeptanz und Toleranz gegenüber LGBTIQ-Personen sind in Irak grundsätzlich gering. Es kommt regelmäßig zu gewalttätigen Übergriffen auf LGBTIQ-Personen.</p>
 <p><span>2024 beschloss das irakische Parlament die Anpassung des sog. Anti-Prostitutionsgesetzes von 1988, wonach ab Inkrafttreten dieser Gesetzesanpassungen homosexuelle Handlungen in Irak strafbar sind und künftig mit bis zu 15 Jahren Freiheitsentzug bestraft werden können. Die Gesetzesanpassung enthält auch weitere z.T. hohe Strafen im Kontext LGBTIQ. Seit den Anpassungen wird das Gesetz nun auch als „Anti-Prostitutions- und -Homosexualitätsgesetz“ bezeichnet.</span>
  <br>
  In der Region Kurdistan Irak ist das Gesetz noch nicht formal in das regionale Strafrecht übertragen worden. Dessen ungeachtet kann auch dort die informelle Anwendung einzelner Bestimmungen nicht ausgeschlossen werden. &nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Vermeiden Sie Zuneigungsbekundungen in der Öffentlichkeit und verhalten Sie sich zurückhaltend.</li>
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_blank" rel="noopener">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.</a></li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <p>Die Einfuhr, der Erwerb, der Besitz und der Konsum von Drogen sind verboten. Drogen- und Waffendelikte werden mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet und können in schwerwiegenden Fällen sogar zur Verhängung der Todesstrafe führen.</p>
 <p>In Irak inklusive der (R.K.I.) werden Haftbefehle aus Nachbarländern vollstreckt. Dies kann zu Auslieferungen insbesondere nach Iran und Syrien führen.&nbsp;</p>
 <p>Die Nutzung eines VPN-Netzwerks ist verboten.</p>
 <p>Im Fastenmonat Ramadan ist das öffentliche Essen, Trinken und Rauchen während der Tageszeit per Dekret verboten.</p>
 <p>2023 wurde ein Gesetz veröffentlicht, laut dem Einfuhr, Herstellung und Verkauf alkoholischer Getränke aller Art verboten sind und jeweils mit Geldstrafen von bis zu 25 Mio. IQD geahndet werden. Es liegen bisher keine weiteren Informationen zur Durchsetzung des Gesetzes vor, gegen das derzeit gerichtlich vorgegangen wird. In der (R.K.I.) gelten z.T. liberalere Regeln.</p>
 <p>Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen, z.B. durch Betreten des militärischen Sperrgebiets in Grenzgebieten ohne Sondererlaubnis, das unerlaubte Betreten oder Fotografieren militärischer Anlagen und von Anlagen der Erdöl- oder der petrochemischen Industrie werden von den Behörden strafrechtlich geahndet.</p>
 <p>Die Ausfuhr von Kulturgütern ohne entsprechende Genehmigung ist verboten. Verstöße werden gemäß Antiquitäten- und Kulturgütergesetz bestraft. Geld- und Haftstrafen sind möglich; es kann sogar die Todesstrafe verhängt werden. Es ist in der Regel für Reisende nicht erkennbar, ob ein Gegenstand gesetzlich geschützt ist, hierzu gehören z.B. alle Gegenstände von historischen Stätten wie z.B. Steine, Scherben oder Erde.</p>
 <p>Irak hat ein Gesetz erlassen, das es auch Ausländern verbietet, sich aktiv für eine Normalisierung oder Annäherung der Beziehungen von Irak zu Israel einzusetzen.</p>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p>Landeswährung ist der irakische Dinar (IQD). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind nur in größeren internationalen Hotels und Shopping-Malls möglich.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Führen Sie Bargeld in Euro oder USD mit.</li>
 </ul>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <p><strong>Beachten Sie die geltende&nbsp;</strong><a href="http://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/10.2.8Reisewarnungen"><strong>Reisewarnung</strong></a><span><strong>.</strong></span></p>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten">Vertretungen Ihres Ziellandes.</a> Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.&nbsp;Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Personalausweis:</strong> Nein</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis:</strong> Nein</li>
  <li><strong>Kinderreisepass:</strong> Ja</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:&nbsp;</strong>
  <br>
  Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.</p>
 <h3>Visum</h3>
 <p>Für deutsche Staatsangehörige besteht eine Visumspflicht für das gesamte irakische Staatsgebiet, also auch für die Region Kurdistan-Irak.</p>
 <h4><em>Region Kurdistan-Irak</em></h4>
 <p>Vor Einreise in die Region Kurdistan-Irak ist über das Online-Portal der Regionalregierung <span class="underline">zwingend</span> ein <a href="https://visit.gov.krd/">E-Visum</a> zu beantragen. Das Visum für die Region Kurdistan-Irak berechtigt nicht zur Weiterreise nach Zentralirak.</p>
 <h4><em>Region Zentralirak</em></h4>
 <p><span>Seit 1. März 2025 ist die Erteilung von Visa bei Einreise eingestellt.&nbsp;</span>Es ist nun zwingend ein <a href="http://www.evisa.iq/en">E-Visum</a> vor der Einreise nach Zentralirak zu beantragen.</p>
 <p>Das E-Visum kann für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen erteilt werden.</p>
 <p>Visa für Aufenthalte über 30 Tage müssen vor der Einreise bei einer irakischen Auslandsvertretung beantragt werden.</p>
 <p>Bei illegalem Grenzübertritt zwischen Irak und den Nachbarstaaten ist mit Haft- und Geldstrafen zu rechnen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Führen Sie stets einen Lichtbildausweis und eine beglaubigte Kopie des Visums mit.</li>
  <li>Bitte holen Sie nähere Auskünfte, auch zu den Bedingungen und Gebühren für die Ausstellung von Visa bei Einreise, bei der <a href="https://mofa.gov.iq/berlin/?page_id=554" target="_blank" rel="noopener">Botschaft der Republik Irak in Berlin</a> ein.</li>
 </ul>
 <h3>Einreisekontrolle und HIV-Test</h3>
 <p>Alle Reisenden nach Irak mit Ausnahme von Personen, die mit einem Touristenvisum einreisen, müssen innerhalb von zehn Tagen nach Ankunft einen HIV-Test vorweisen. Auskünfte, wo der Test in Bagdad vorgenommen werden kann, werden am Flughafen Bagdad erteilt.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der <a href="https://mofa.gov.iq/berlin/?lang=de" target="_blank" rel="noopener">Botschaft der Republik Irak in Berlin.</a></li>
 </ul>
 <h3>Voraufenthalte in Israel</h3>
 <p>Reisende mit erkennbaren Voraufenthalten in Israel (z.B. indirekte Hinweise oder im Pass zurückgebliebene Einlegeblätter, Ein- oder Ausreisestempel Israels, Ausreisestempel jordanischer oder ägyptischer Grenzübergänge zu Israel) können an der irakischen Grenze zurückgewiesen werden, auch wenn ein gültiges Visum für Irak vorhanden ist. Gemäß des 2022 in Irak verabschiedeten sog. Antinormalisierungsgesetzes sind jegliche Beziehungen irakischer Staatsangehöriger bzw. aus Irak heraus zum Staat Israel verboten (auch dortige Aufenthalte) und können mit erheblichen Strafen geahndet werden.<strong> </strong>Deutsch-irakische Doppelstaater können von dieser Regelung ebenfalls betroffen sein.</p>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p>Zu gesetzlichen Bestimmungen bezüglich alleinreisender Minderjähriger sollte die Botschaft der Republik Irak in Berlin und ggf. die jeweilige Fluggesellschaft kontaktiert werden.</p>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p>Fremd- und Landeswährungen sowie Edelmetalle dürfen bis zu einem Wert von 10.000 USD ein- und ausgeführt werden.</p>
 <h4><em>Einreise mit eigenem Fahrzeug nach Kurdistan-Irak</em></h4>
 <p>Bei Einreise in die (R.K.I.) mit einem ausländischen Kfz ist es gängige Praxis der kurdischen Behörden, den ausländischen Reisepass beim Zollamt des Grenzübergangs einzubehalten und darüber eine Bescheinigung auszuhändigen. Diese Bescheinigung berechtigt nicht zum Aufenthalt in anderen Teilen Iraks. Bei Zuwiderhandlung ist mit einer Festnahme durch die irakischen Behörden zu rechnen. Der Pass wird erst bei der Wiederausfuhr des Kfz zurückgegeben.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Nehmen Sie ein ausländisches Kfz, welches über die (R.K.I.)&nbsp;eingeführt wurde, keinesfalls mit in andere Regionen&nbsp;Iraks.</li>
 </ul>
 <h3>Tiere</h3>
 <p>Für die Einreise mit Haustieren&nbsp;nach Irak müssen ein Tiergesundheitszeugnis, welches in einem Zeitraum von max. 15 Tagen vor der Reise ausgestellt wurde, ein Tollwutimpfzertifikat sowie Nachweise weiterer Impfungen vorgelegt werden. Der Tollwuttest darf nicht weniger als 21 Tage nach der letzten Tollwutimpfung durchgeführt werden. Des Weiteren sollte&nbsp;das Haustier über einen unverschlüsselten und auslesbaren Mikrochip verfügen. Nähere Auskünfte, insbesondere über die aktuell vorgeschriebenen Impfungen, erhalten Sie bei der Botschaft der Republik Irak in Berlin.</p>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <p>Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Alle Personen ab einem Alter von neun Monaten, die aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, müssen eine <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/gelbfieber-2562864" target="_blank" rel="noopener">Gelbfieberimpfung</a> nachweisen. Irak selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
  <br>
  Bei Einreise in Irak aus einem Poliogebiet sowie Ausreise aus Irak in ein Poliogebiet müssen alle Reisende den Nachweis von Impfungen gegen <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2517492-2517492" target="_blank" rel="noopener">Poliomyelitis (Kinderlähmung)</a> erbringen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß <a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html">Impfkalender der STIKO</a> auf dem aktuellen Stand befinden.</li>
  <li>Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.</li>
 </ul>
 <h3>Malaria</h3>
 <p>Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive <em>Anopheles</em>-Mücken übertragen<em>.</em> Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche <em>Malaria tropica</em> bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/malaria-2533132" target="_blank" rel="noopener">Malaria</a>.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.</li>
 </ul>
 <p><span>Ein geringes saisonales Malariarisiko besteht in Irak von Mai bis November im Norden des Landes unter 2.500 m Höhe. Seit 2008 wurden jedoch keine lokal erworbenen Fälle mehr berichtet. Aufgrund der politischen Lage und evtl. eingeschränkter Überwachung ist die aktuelle Lage schwer beurteilbar. Sporadische Fälle sind möglich. Länderinformationen stellt die&nbsp;</span><a href="https://dtg.org/empfehlungen-und-leitlinien/empfehlungen/malaria/laenderinformationen.html"><span>DTG</span></a><span> zur Verfügung.&nbsp;</span></p>
 <p>Schützen Sie sich daher zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658" target="_blank" rel="noopener">Expositionsprophylaxe</a> konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).</li>
  <li>Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen in den Abendstunden und nachts (Malaria).</li>
  <li>Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.&nbsp;</li>
 </ul>
 <p>Eine medikamentöse Vorbeugung (Chemoprophylaxe) ist derzeit nicht empfohlen.</p>
 <h3>HIV/AIDS</h3>
 <p>Die Prävalenz von HIV in der Bevölkerung ist sehr gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</li>
 </ul>
 <h3>Durchfallerkrankungen</h3>
 <p>Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/200206/8c414cbefcaad8d79d86d85552dd5db7/durchfallmerkblatt-data.pdf" target="_blank" rel="noopener">Durchfallerkrankungen</a>. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen, <span>u.a. Infektionen mit </span><em><span>Gardia lamblia,</span></em><span> </span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/typhus-2565670"><span>Typhus</span></a> und auch <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/cholera-2433480" target="_blank" rel="noopener">Cholera</a> (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.</li>
  <li>Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.</li>
  <li>Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.</li>
  <li>Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.</li>
  <li>Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.</li>
  <li>Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.</li>
  <li>Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.</li>
 </ul>
 <h3>Cholera</h3>
 <p>Cholera ist in Irak endemisch. Der letzte Ausbruch mit mehreren tausend Erkrankten ereignete sich im Sommer 2015 in der Umgebung von Bagdad. Die Erkrankung wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/cholera-2433480" target="_blank" rel="noopener">Cholera.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.</li>
 </ul>
 <h3>Krim-Kongo-Fieber</h3>
 <p>Das Krim-Kongo-Fieber ist eine weitverbreitete Viruserkrankung, die auch in Irak vorkommt und mit erhöhter Blutungsneigung einhergehen kann (hämorrhagisches Fieber). In der Regel wird die Erkrankung durch direkten Kontakt mit Blut oder Fleisch infizierter domestizierter Tiere (z.B. Kühe, Schafe, Ziege, Kamele) oder durch einen Zeckenstich auf Menschen übertragen. Die Therapie erfolgt primär symptomatisch; dem virushemmenden Medikament Ribavirin wird ein positiver Effekt zugeschrieben. Eine Impfung existiert nicht. Das Risiko für Touristen ist äußerst gering.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Achten Sie auf Schutz vor Zeckenstichen (körperbedeckende Kleidung, festes Schuhwerk)</li>
  <li>Seien Sie vorsichtig beim Umgang mit rohem Fleisch und beim Umgang mit Erkrankten.&nbsp;</li>
 </ul>
 <h3>MERS (Middle East Respiratory Syndrome)</h3>
 <p>Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/mers-2562906" target="_blank" rel="noopener">MERS.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Vermeiden Sie unnötige Kontakte mit Kamelen.</li>
 </ul>
 <h3>Weitere Infektionskrankheiten</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schistosomiasis-2562868" target="_blank" rel="noopener">Schistosomiasis</a> ist in einigen Regionen des Iraks endemisch. Vermeiden Sie dort Süßwasserkontakt.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874" target="_blank" rel="noopener">Hepatitis A, Hepatitis B, Hepatitis C,</a> Echinokokkose, <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/leishmaniasis-2562904">Leishmaniose</a> und <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tollwut-2562878" target="_blank" rel="noopener">Tollwut</a> können landesweit vorkommen.</p>
 <h3>Luftverschmutzung</h3>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den <a href="https://waqi.info/de">World Air Quality Index.</a></li>
 </ul>
 <h3>Medizinische Versorgung</h3>
 <p>Das Versorgungsniveau ist in weiten Landesteilen weder technisch noch personell ausreichend. In der Hauptstadt Bagdad steht den diplomatischen Vertretungen das privat betreute Bagdad Diplomatic Support Center zu Verfügung. Zur Nutzung ist allerdings ein vorheriger Vertragsabschluss erforderlich. Als bestes privates einheimisches Krankenhaus kann das St. Raphael Krankenhaus genannt werden, das allerdings nicht über essentiell wichtige Versorgungsmöglichkeiten wie Herzkatheter, Neurochirurgie und moderne Intensivstation verfügt. In Irak sind nicht alle Medikamente durchgehend erhältlich bzw. ein sicherer Ursprung der Medikamente garantiert. Eine Dauermedikation sollte daher in ausreichender Menge mitgeführt werden. Eine Ausnahme bilden die kurdischen Autonomiegebiete im Norden. Dort ist eine vergleichsweise bessere Versorgung gewährleistet. Westeuropäischer Standard wird aber auch dort oft nicht erreicht..</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.</li>
  <li>Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.</li>
  <li>Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die <a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html" target="_blank" rel="noopener">DTG.</a></li>
 </ul>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2519600-2519600" target="_blank" rel="noopener"><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></a></p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/irak-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a class="embedFloat--left embedFunctional--info" href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
</div>]]></description><pubDate>Tue, 21 Jul 2026 19:00:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Tue, 21 Jul 2026 19:00:26 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/iraksicherheit-202738</guid></item><item><title>Kuwait: Reise- und Sicherheitshinweise</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/kuwaitsicherheit-204130</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:&nbsp;</p>
 <p><span>Aktuelles – Sicherheitslage in der Region</span></p>
 <p><span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
 <p>&nbsp;</p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter" target="_blank" rel="noopener">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a></p>
 </blockquote>
 <h2>Aktuelles</h2>
 <p><span><strong>Von Reisen nach Kuwait wird dringend abgeraten.</strong></span></p>
 <h3><span>Sicherheitslage in der Region</span></h3>
 <p><span>Die Sicherheitslage in der Region ist volatil; es kommt trotz der im Juni 2026 zwischen den USA und Iran unterzeichneten Absichtserklärung zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzung wieder vermehrt zu militärischen Schlägen gegen Ziele in der Region. Das Risiko der Ausweitung der Kampfhandlungen sowie Sperrungen des Flugverkehrs bleibt bestehen, auch für Kuwait. Zuletzt kam es im Juli 2026 zu Luftschlägen gegen Ziele in Kuwait. Zudem besteht eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge unvermindert fort. &nbsp; &nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Überprüfen Sie vor diesem Hintergrund etwaige Reiseabsichten in oder über die Region.</li>
  <li><span>Registrieren Sie sich in der&nbsp;</span><a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin"><span>Krisenvorsorgeliste</span></a><span> („ELEFAND“) und halten Ihre Daten aktuell.&nbsp;Weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin.</span></li>
  <li><span>Befolgen Sie besonders im Fall einer erneuen Verschärfung der Sicherheitslage die Anweisungen der Behörden&nbsp;und Sicherheitskräfte.</span></li>
  <li><span>Meiden Sie US-Einrichtungen und militärische Liegenschaften möglichst weiträumig.</span></li>
  <li><span>Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage in internationalen und lokalen Medien.</span></li>
  <li><span>Meiden Sie größere Menschenansammlungen weiträumig</span>.</li>
  <li><span>Beachten Sie, dass das Fotografieren und Filmen sowie der Einsatz von Hobbydrohnen, vor allem im Zusammenhang mit den aktuellen militärischen Auseinandersetzungen, streng verboten ist und strafrechtlich verfolgt wird.</span></li>
  <li>Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und externe Batterien immer voll auf.</li>
  <li><span>Bei Fragen zu gebuchten Flügen/Reisen in die Region kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.</span></li>
 </ul>
 <h2>Sicherheit</h2>
 <p><span><strong>Von Reisen nach Kuwait wird dringend abgeraten.</strong></span></p>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <p><span>Angesichts der allgemeinen Situation im Nahen und Mittleren Osten kann auch in Kuwait eine erhöhte/abstrakte Bedrohung durch Terrorismus, insbesondere an in </span>Gegenden und Einrichtungen, die mit den USA assoziiert bzw. die von US-Bürgern genutzt werden (z.B. Militärstützpunkte, Botschaften, Firmen, Banken, Hotels, Universitäten) sowie an kritischer Infrastruktur (Öl-, Gas- und Meerwasserentsalzungsanlagen, Umspannwerke) <span>oder auch Moscheen und Kirchen sowie stark frequentierten Orten wie Supermärkten, Restaurants und Hotels nicht ausgeschlossen werden.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Seien Sie insbesondere an strategisch wichtigen und belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.</span></li>
  <li><span>Halten Sie sich über die Medien über die aktuelle Bedrohungslage informiert.</span></li>
  <li>Beachten Sie den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_blank" rel="noopener">weltweiten Sicherheitshinweis.</a></li>
 </ul>
 <h3>Innenpolitische Lage</h3>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <p>Die politische Lage ist stabil. Vereinzelte friedliche Demonstrationen (meist direkt vor dem Parlament/Irada-Platz) bleiben die Ausnahme. Darüber hinaus sind die Verhältnisse in der Region insgesamt komplex, sodass immer die Möglichkeit rascher Lageveränderungen besteht.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über die lokalen Medien.</li>
  <li>Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.</li>
  <li>Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.</li>
 </ul>
 <h3>Landminen</h3>
 <p><span>Eine Gefährdung durch Minen und andere Sprengkörper aus der Zeit der irakischen Invasion kann auf freien Flächen, insbesondere außerhalb geschlossener Ortschaften, in den Wüstengebieten sowie in abgelegenen Küstenbereichen nicht völlig ausgeschlossen werden. Die Munition kann im Herbst und Winter durch Regenfälle verlagert werden.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Bleiben Sie außerhalb geschlossener Ortschaften auf asphaltierten Hauptwegen und beachten Sie Hinweise der Behörden.</li>
 </ul>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p><span>Die Kriminalitätsrate ist niedrig, variiert je nach Ortschaft und Stadtteil. Außerhalb des Stadtzentrums sind sehr vereinzelte Fälle von Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl bekannt. Gewaltkriminalität ist recht selten.&nbsp;</span>
  <br>
  <span>Alleinreisende Frauen sind bei der Benutzung von Taxis und bei Spaziergängen nach Einbruch der Dunkelheit immer wieder Belästigungen ausgesetzt.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Seien Sie insbesondere bei Spaziergängen in der Dunkelheit an weniger frequentierten Orten und besonders als alleinreisende Frau sehr vorsichtig und zurückhaltend.</li>
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li><span>Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.</span></li>
  <li>Seien Sie in größeren Menschenmengen wie auf Märkten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.</li>
  <li>Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich&nbsp;der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.</li>
 </ul>
 <h2>Natur und Klima</h2>
 <p>Es herrscht ein heißes, meist trockenes Wüstenklima. In der Regenzeit von Dezember bis Januar kann es zu Überschwemmungen kommen. Starke Sand- und Staubstürme sind ganzjährig möglich. Insbesondere ab Ende Mai bis Anfang September erreichen die Temperaturen Höchstwerte bis über 50° C; ein Aufenthalt im Freien ist dann tagsüber kaum noch möglich. Gesundheitsgefährdete Personen sollten Reisen nach Kuwait in dieser Jahreszeit generell vermeiden, siehe <em>Gesundheit – Sonstige Gesundheitsgefahren.</em></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p>Der öffentliche Busverkehr wird ausgebaut; die Fahrpläne sind aber eher Richtwerte. Die Benutzung von Taxis und Mietwagen ist empfehlenswert. Bei Taxis besteht zum Teil die Gefahr überhöhter Preise.</p>
 <p>Das Straßennetz ist sanierungsbedürftig, der Straßenverkehr für europäisches Empfinden oft unvorhersehbar (Raserei, keine Abstände, kein Blinken). Es gibt viele Unfälle. &nbsp;
  <br>
  Das Räumen der Unfallstelle vor Eintreffen der Polizei kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Nutzen Sie nur offizielle Taxis und verhandeln Sie Preise vor Fahrtantritt.</li>
  <li>Fahren Sie defensiv und seien Sie insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig.</li>
  <li>Lassen Sie im Fall eines Unfalls die Positionen der Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei unverändert.</li>
  <li>Bleiben Sie bei Fahrten außerhalb von Ortschaften stets auf den asphaltierten Hauptstrecken.</li>
 </ul>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p>Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.</p>
 <h3>Weiterreise in Nachbarländer/Grenzübergänge</h3>
 <p><strong>Vor Reisen nach Irak wird gewarnt</strong>, siehe <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/IrakSicherheit_node.html">Reise- und Sicherheitshinweise Irak.</a>
  <br>
  Der Grenzübergang Abdali nach Irak kann ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden. Eine Rückkehr nach Kuwait wäre dann nur noch mit einer Sondergenehmigung der kuwaitischen Behörden möglich. Das Grenzgebiet zum Irak ist militärisches Sperrgebiet und kann ohne Sondererlaubnis nicht betreten werden, eine konsularische Unterstützung ist nur auf kuwaitischer Seite möglich.</p>
 <p><strong>Saudi-Arabien:</strong> siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/saudiarabien-node/saudiarabiensicherheit-202298?isLocal=false&amp;isPreview=false">Reise- und Sicherheitshinweise Saudi-Arabien.</a>&nbsp;
  <br>
  Die Grenzübergänge zu Saudi-Arabien sind rund um die Uhr (24/7) geöffnet. Deutsche Staatsangehörige benötigen vorab ein Visum für Saudi-Arabien. Dies kann <a href="https://visa.visitsaudi.com/">online</a> bei den zuständigen <a href="http://www.mofa.gov.sa/">saudi-arabischen Stellen</a> beantragt werden. Zur Einreise ist ein noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass erforderlich.&nbsp;</p>
 <p>Der Grenzübertritt außerhalb offizieller Übergänge ist illegal.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Beachten Sie die geltende Reisewarnung für Irak</strong>, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/irak-node/iraksicherheit-202738">Reise- und Sicherheitshinweise Irak,</a> und meiden Sie die Grenzgebiete zu Irak, die militärisches Sperrgebiet sind.</li>
  <li>Entscheiden Sie in eigenverantwortlicher Abwägung Ihrer individuellen Situation, ob Sie aufgrund der angespannten Lage eine Ausreise über den Landweg in Erwägung ziehen wollen.</li>
  <li>Meiden Sie die Grenzgebiete zu Irak, die militärisches Sperrgebiet sind.</li>
  <li>Nutzen Sie nur offizielle Grenzübergänge.</li>
 </ul>
 <h3>Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan</h3>
 <p>Kuwait ist ein islamisch geprägtes Land. Reisende sollten dies bei ihrem öffentlichen Auftreten und der Wahl ihrer Kleidung berücksichtigen. Es gibt allerdings keine Bekleidungsvorschriften für Frauen und auch keine sonstigen Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit. Erkennbar traditionell (muslimisch) gekleidete Personen sollten vor einer Foto- oder Videoaufnahme auf jeden Fall um ihr Einverständnis gebeten werden.</p>
 <p>Während des Fastenmonats Ramadan gibt es erhebliche Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber – d.h. bis zum Fastenbrechen - Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden). Erhöhte Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie gegenüber islamischen Traditionen ist angezeigt. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch nichtmuslimischen Personen untersagt, siehe auch Abschnitt „<em>Rechtliche Besonderheiten</em>“.</p>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <p>In Kuwait gelten strenge islamische Moralvorstellungen. Trotz des augenscheinlich liberalen Gesellschaftsklimas sind homosexuelle Handlungen und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten und können strafrechtlich geahndet werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_blank" rel="noopener">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.</a></li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <p><span>Die Einfuhr, der Erwerb, der Besitz, der Konsum von und insbesondere der Handel mit Drogen sind verboten. Das am 15. Dezember 2025 in Kraft getretene Anti-Drogengesetz stellt die Nutzung, das öffentliche Tragen von Kleidungsstücken mit Abbildung von Drogen oder zum Konsum nötigen Utensilien und die Zurschaustellung von Gegenständen, die zur Einnahme von Drogen dienen oder dazu animieren, unter Strafe. Drogen- und Waffendelikte werden mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet und können in schwerwiegenden Fällen sogar zur Verhängung der Todesstrafe führen, die in Kuwait auch vollstreckt wird.&nbsp;</span></p>
 <p><span>In Kuwait gelten strenge islamische Moralvorstellungen, die auch ihren Niederschlag im Strafrecht finden. So werden u.a. Prostitution, Homosexualität, Geschlechtsverkehr zwischen Unverheirateten, „öffentliche Obszönität“, öffentliches Glücksspiel und der Konsum von Alkohol strafrechtlich geahndet. Für Vergewaltigung und für sexuellen Missbrauch von Kindern unter 15 Jahren kann die Todesstrafe verhängt werden.</span></p>
 <p><span>Im Fastenmonat Ramadan sind das öffentliche Essen, Trinken und Rauchen bis zum Fastenbrechen („Iftar“) gesetzlich verboten.</span></p>
 <p><span>Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen, z.B. durch Betreten des militärischen Sperrgebiets am Grenzgebiet zum Irak ohne Sondererlaubnis, das unerlaubte Betreten militärischer Anlagen oder von Anlagen der Erdöl- oder der petrochemischen Industrie können von den Behörden im Verdachtsfall strafrechtlich geahndet werden.</span></p>
 <p><span>Aufnahmen von Militäranlagen, Regierungsgebäuden und Sicherheits- und/oder kritischer Infrastruktur sind verboten. Dies gilt auch für das Fotografieren und Filmen im Zusammenhang mit der aktuellen militärischen Auseinandersetzung mit Iran, insbesondere das Fotografieren von Einschlägen, Bränden, Raketenabschüssen oder Trümmerteilen. Auch das Verbreiten entsprechender Aufnahmen, insbesondere in den sozialen Medien, kann in Kuwait strafbar sein.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Ausreiseverbote durch die Polizei sind in vielen Fällen möglich, z.B. nach einem Unfall mit Todesfolge bis zur Verhandlung oder bei finanziellen Streitigkeiten, siehe </span><em><span>Einreise und Zoll</span></em><span>.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Fotografieren oder filmen Sie keine offiziellen staatlichen Einrichtungen, militärische Aktionen oder Sicherheitskräfte. In Kuwait ist zudem aktuell die Nutzung von Hobby-Drohnen unter Strafe gestellt.</li>
 </ul>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p><span>Landeswährung ist der Kuwait-Dinar (KWT). Es empfiehlt sich die Mitnahme von USD oder EUR in bar zum Umtausch in lokale Währung. Mit gängigen Kreditkarten ist die Bezahlung in Hotels, Restaurants und Geschäften sowie das Abheben von Bargeld an Geldautomaten, besonders im Stadtzentrum, flächendeckend möglich.</span></p>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Vertretungen Ihres Ziellandes.</a> Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Kinderreisepass: </strong>Nein</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:&nbsp;</strong>
  <br>
  Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Reisenden, deren Pässe israelische Visa oder Einreisestempel enthalten, wird die Ausstellung eines kuwaitischen Visums bzw. die Einreise nach Kuwait verweigert. Betroffene Passagiere werden wieder an ihren Abreiseort zurückgeschickt. Konsularische Hilfe in Passangelegenheiten durch die Deutsche Botschaft Kuwait ist erst nach der Einreise möglich, d.h. nicht innerhalb des internationalen Transitbereichs.</p>
 <p>Inhaber mehrerer Staatsangehörigkeiten müssen mit dem bei Einreise benutzten Reisedokument auch ausreisen.</p>
 <h3>Einreisekontrolle und Erfassung biometrischer Daten</h3>
 <p>Bei Einreise werden durch die kuwaitischen Behörden biometrische Daten (Fingerabdrücke und Iris-Scan) aller Reisenden erfasst.</p>
 <p>Personen mit vorherigem Aufenthalt in Kuwait müssen damit rechnen, durch die kuwaitischen Sicherheitsbehörden im Rahmen der Einreisekontrollen ausführlich befragt und im Einzelfall zurückgewiesen zu werden, sofern negative Erkenntnisse zur Person vorliegen. Eine eindeutige Feststellung der Identität ist über die erhobenen biometrischen Daten auch dann möglich, wenn die Person zwischenzeitlich eine andere Staatsangehörigkeit erworben hat und mit einem neuen Ausweisdokument einreist. Das Verfahren kann mit bis zu halbtägigen Wartezeiten verbunden sein; der Transitbereich darf währenddessen nicht verlassen werden. Rückfragen hierzu müssen unmittelbar mit den zuständigen kuwaitischen Behörden bzw. Auslandsvertretungen aufgenommen werden.&nbsp;</p>
 <h3>Visum</h3>
 <p><span>Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise&nbsp;</span>ein Visum.<span>&nbsp;</span>Dies kann vorab bei der zuständigen kuwaitischen Auslandsvertretung, <a href="https://kuwaitvisa.moi.gov.kw/">online</a> oder direkt bei Einreise über Land bzw. den internationalen Flughafen Kuwait als „Visa on arrival“ beantragt werden. Für die Einreise ist zwingend eine Referenzadresse in Kuwait (Hotel/Person mit gewöhnlichem Aufenthalt in Kuwait) nachzuweisen. <span>Für die Beantragung von Visa werden von kuwaitischer Seite nur die Geschlechter „männlich“ oder „weiblich“ zur Auswahl gestellt.&nbsp;</span>Die Visumsgebühr für ein Visum zur einmaligen Einreise beträgt ca. 30 EUR.</p>
 <p><span>Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen reinen Transitaufenthalt am Flughafen Kuwait kein Transitvisum.&nbsp;</span></p>
 <h3>Ausreise</h3>
 <p>Für Ausländer ist die Ausreise aus Kuwait nur möglich, sofern Strafzettel und Betriebskostenrechnungen (seit September 2023) sowie Telefon- und Internetrechnungen (seit September 2023) bezahlt wurden. Bei Nichtzahlung kann die Ausreise verweigert werden.</p>
 <h3>Arbeitsaufnahme</h3>
 <p>Die Beantragung von Visa zur Wohnsitznahme und zur Arbeitsaufnahme bei den zuständigen kuwaitischen Behörden („immigration“ im Innenministerium) ist möglich.</p>
 <p>In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen i. S. einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.</p>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p>Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger&nbsp;bekannt.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/11-kindohneeltern-606308" target="_blank" rel="noopener">Einverständniserklärung für Minderjährige.</a></li>
 </ul>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p>Landes- und Fremdwährungen, Wertgegenstände und Gold über einem Wert von 3.000 KWD müssen bei der Einreise deklariert werden.</p>
 <p>Die Einfuhr von Alkohol, Drogen, Waffen, pornografischem Material, Schweinefleisch und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei der Einreise finden Gepäckkontrollen statt.
  <br>
  Medikamente (wie Betäubungsmittel / psychoaktive Substanzen) dürfen nur zum Eigengebrauch mit ärztlichem Rezept und in kleinen Mengen eingeführt werden. Arztbriefe und Rezepte/Verordnungen der jeweiligen Medikamente müssen vor Reiseantritt von der zuständigen kuwaitischen Botschaft legalisiert, bei der Reise mitgeführt und bei Bedarf dem kuwaitischen Zoll zur Freigabe vorgelegt werden. Nach Einreise müssen die Unterlagen zudem dem kuwaitischen Außenministerium zur Beglaubigung vorgelegt werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Kontaktieren Sie im Zweifelsfall und bei weiteren Fragen die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten">zuständige kuwaitische Auslandsvertretung.</a></li>
 </ul>
 <h3>Tiere</h3>
 <p><span>Für die Einfuhr von Haustieren wird eine Importlizenz der Public Authority of Agriculture Affairs &amp; Fish Resources benötigt. Kuwaitische Unternehmen, welche auf den Im- und Export von Tieren spezialisiert sind, können hierbei behilflich sein.&nbsp;</span> &nbsp;</p>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <p>Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß&nbsp;<a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html">Impfkalender der&nbsp;STIKO</a>&nbsp;auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.</li>
  <li>Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Meningokokken-ACWY und Tollwut empfohlen.</li>
 </ul>
 <h3>HIV/AIDS</h3>
 <p>Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</li>
 </ul>
 <h3>Durchfallerkrankungen</h3>
 <p>Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/200206/8c414cbefcaad8d79d86d85552dd5db7/durchfallmerkblatt-data.pdf" target="_blank" rel="noopener">Durchfallerkrankungen.</a> Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.</li>
  <li>Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.</li>
  <li>Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.</li>
  <li>Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.</li>
  <li>Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.</li>
  <li>Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.</li>
  <li>Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.</li>
 </ul>
 <h3>Cholera</h3>
 <p>Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/cholera-2433480" target="_blank" rel="noopener">Cholera.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.</li>
 </ul>
 <h3>MERS (Middle East Respiratory Syndrome)</h3>
 <p>Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/mers-2562906" target="_blank" rel="noopener">MERS.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.</li>
 </ul>
 <h3>Sonstige Gesundheitsgefahren</h3>
 <p>Das Wüstenklima ist belastend und erfordert ausreichende Flüssigkeitsaufnahme. Herz-Kreislauf- oder Nierenerkrankte <span class="underline">sollten besondere Vorsicht</span> wahren.</p>
 <h3>Medizinische Versorgung</h3>
 <p>Die medizinische Versorgung in der Hauptstadt ist zufriedenstellend. Es existiert ein staatliches Ambulanzsystem, das nur zum Transport in öffentliche Krankenhäuser befugt ist.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.</li>
  <li>Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die <a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html" target="_blank" rel="noopener">DTG.</a></li>
 </ul>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2519600-2519600" target="_blank" rel="noopener"><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></a></p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/kuwait-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a class="embedFloat--left embedFunctional--info" href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
 <p>&nbsp;</p>
</div>]]></description><pubDate>Tue, 21 Jul 2026 18:45:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Tue, 21 Jul 2026 18:41:26 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/kuwaitsicherheit-204130</guid></item><item><title>Libanon: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/libanonsicherheit-204048</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:&nbsp;</p>
 <p><span>Aktuelles – Sicherheitslage</span></p>
 <p><span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
 <p>&nbsp;</p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter" target="_blank" rel="noopener">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a></p>
 </blockquote>
 <h2>Aktuelles</h2>
 <p><strong>Vor Reisen in den Süden Libanons (alle Gebiete südlich von Beirut, einschließlich der südlichen Vororte, siehe Sicherheit), in die Bekaa-Ebene sowie in das Gouvernorat Baalbek-Hermel, das Grenzgebiet zu Syrien sowie alle palästinensischen Flüchtlingslager wird gewarnt.</strong></p>
 <p><strong>Von Reisen in andere Landesteile Libanons wird dringend abgeraten.</strong>
  <br>
  <strong>In der Stadt Tripoli besteht ein besonders erhöhtes Risiko, Opfer von Gewalt und Kriminalität zu werden.</strong></p>
 <h3><em>Sicherheitslage</em></h3>
 <p>Ende Februar 2026 begannen militärische Auseinandersetzungen zwischen den USA/Israel und Iran sowie infolgedessen zwischen der Hisbollah-Miliz und Israel. Seit April 2026 besteht eine Waffenruhe zwischen Israel und Libanon, die im Juni 2026 in einer Rahmenvereinbarung festgehalten wurde. Dennoch bleibt die Lage in Libanon äußerst volatil.</p>
 <p>Die Sicherheitslage in der Region ist volatil; es kommt trotz der im Juni 2026 zwischen den USA und Iran unterzeichneten Absichtserklärung zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzung wieder vermehrt zu militärischen Schlägen gegen Ziele in der Region. Das Risiko der Ausweitung der Kampfhandlungen sowie Sperrungen des Flugverkehrs bleibt bestehen, auch für Libanon. Zudem besteht eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge unvermindert fort.</p>
 <p><strong>Insbesondere in Südlibanon kommt es weiterhin zu israelischen Luftschlägen sowie zu Kämpfen zwischen der Hisbollah-Miliz und den israelischen Streitkräften.</strong></p>
 <p><span>Entlang des<strong>&nbsp;</strong></span>israelisch-libanesischen Grenzgebietes besteht auch weiterhin ein militärischer Operationsbereich. Zuletzt erfolgte am 14. Juni 2026 ein (Präzisions-)Luftangriff der israelischen Streitkräfte auf die südlichen Vororte Beiruts (Dahieh).</p>
 <p><strong>Eine erneute Ausweitung israelischer Luftangriffe auf bislang nicht betroffene Gebiete, oder eine erneute Intensivierung der Angriffe auf die südlichen Vororte Beiruts (Dahieh), können nicht ausgeschlossen werden.</strong></p>
 <p><span>Zudem muss auch weiterhin mit Demonstrationen und Protestkundgebungen gerechnet werden, in deren Umfeld es regelmäßig zu Ausschreitungen kommen kann</span>.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Beachten Sie die geltende&nbsp;</strong><a href="http://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/10.2.8Reisewarnungen"><strong>Teilreisewarnung</strong></a> <span>sowie die<strong> Evakuierungsaufforderungen der israelischen Streitkräfte.</strong></span></li>
  <li>Verfolgen Sie die aktuelle Nachrichtenlage aufmerksam und nehmen Sie Warnungen vor bevorstehenden Luftangriffen ernst. Warnungen können über das Internet bzw. die sozialen Medien erfolgen; in betroffenen Gebieten werden zur Warnung von Anwohnern teilweise auch Waffen abgefeuert.</li>
  <li><span>Registrieren Sie sich in der&nbsp;</span><a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin">Krisenvorsorgeliste</a> und aktualisieren Sie regelmäßig Ihre Daten. Sollten Sie Libanon inzwischen verlassen haben, so vermerken Sie dies dort bitte ebenfalls. Ermuntern Sie auch andere Ihnen in Libanon bekannte deutsche Staatsangehörige zur Registrierung.</li>
  <li><span>Sollten Sie sich in einem von militärischen Operationen betroffenen Gebiet aufhalten, begeben Sie sich umgehend an einen sicheren Aufenthaltsort außerhalb dieses Bereichs, soweit dies sicher möglich ist.</span></li>
  <li>Wenn Sie in Ihrem Umfeld Schüsse hören, begeben Sie sich unverzüglich unter einen festen Unterstand und halten sich von Freiflächen, Balkonen, Terrassen und Fensterflächen fern.</li>
  <li>Meiden Sie US-Einrichtungen und militärische Liegenschaften möglichst weiträumig.</li>
  <li>Meiden Sie Kundgebungen, Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.</li>
  <li>Seien Sie vor allem an belebten Orten und zu besonderen Anlässen äußerst aufmerksam.</li>
  <li>Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf.</li>
  <li>Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage in internationalen und lokalen Medien.</li>
  <li>Sollten Sie eine Ein- oder Ausreise auf dem Landweg erwägen, beachten Sie die bestehende <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/syrien-node/syriensicherheit-204278"><strong>Reisewarnung für Syrien.</strong></a> Grenzen sind zum Teil für den Personenverkehr geschlossen oder können kurzzeitig geschlossen werden. Eine konsularische Unterstützung für deutsche Staatsangehörige ist <span class="underline">in Syrien</span> nur äußerst eingeschränkt möglich.</li>
  <li>Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der libanesischen Sicherheitskräfte sowie Fotografierverbote. Die Umsetzung der Waffenruhe führt zu einer erhöhten Militärpräsenz und Check-Points. Halten Sie Abstand zu Militärkolonnen.</li>
  <li>Bewegen Sie sich nicht abseits für den Personen- und Fahrzeugverkehr zugelassener Straßen. In den von den Luftangriffen betroffenen Gebieten, auch innerhalb Beiruts, besteht Gefahr durch eine Vielzahl nicht entschärfter Blindgänger.</li>
  <li>Bei Fragen zu gebuchten Flügen/Reisen in die Region kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.</li>
 </ul>
 <h2>Sicherheit - Teilreisewarnung</h2>
 <p><strong>Vor Reisen in den Süden Libanons (alle Gebiete südlich von Beirut, einschließlich der südlichen Vororte, siehe Sicherheit), in die Bekaa-Ebene sowie in das Gouvernorat Baalbek-Hermel, das Grenzgebiet zu Syrien sowie alle palästinensischen Flüchtlingslager wird gewarnt.</strong></p>
 <p><span><strong>Die südlichen Vororte von Beirut umfassen:</strong></span>
  <br>
  <span><strong>&nbsp;˗ die Gebiete von der Küste bis zur Camille-Chamoun-Straße/Old-Saida-Straße, einschließlich der Wohnviertel Bir Hassan, Chiyah, Ghobeiry, Haret Hreik, Borj El Barajneh, Mar Elias, Hadath, Er Rouais und Laylaki;</strong></span>
  <br>
  <span><strong>&nbsp;˗ die Gebiete südlich des Camille-Chamoun-Stadions und der Adnan-Al-Hakim Straße bis auf Höhe des Flughafens (hiervon ausgenommen sind die Flughafenstraße M51 sowie der Flughafen Rafik Hariri International).</strong></span></p>
 <p><strong>Von Reisen in andere Landesteile Libanons wird dringend abgeraten.</strong>
  <br>
  <strong>In der Stadt Tripoli besteht ein besonders erhöhtes Risiko, Opfer von Gewalt und Kriminalität zu werden.</strong></p>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <p>Es besteht ein erhöhtes Risiko von Terroranschlägen. Angriffe, die sich neben inländischen Zielen auch gegen westliche Ausländer und Ziele wie internationale Hotels, Restaurants, Einkaufszentren etc. richten, können nicht ausgeschlossen werden. Entführungen von Ausländern sind in der Vergangenheit vorgekommen, insbesondere auf den Verbindungsstraßen zwischen der syrischen Grenze und dem Mount Lebanon.</p>
 <p>In palästinensischen Flüchtlingslagern sind keine libanesischen Sicherheitskräfte präsent – dort kann keine Sicherheit gewährleistet werden. Innerhalb der Lager kann es außerdem kurzfristig zu Auseinandersetzungen kommen, die auch Auswirkungen auf die umliegenden Gebiete haben können.</p>
 <p>Kontrollen können in allen Städten und auf allen Landstraßen stattfinden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Führen Sie stets Reisedokumente im Original mit sich.</li>
  <li>Seien Sie bei Aufenthalten in der Nähe palästinensischer&nbsp;Flüchtlingslager&nbsp;besonders wachsam.</li>
  <li>Bei nicht aufschiebbaren Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit südlich von Beirut vermeiden Sie bitte Strecken abseits der Hauptküstenstraße 51.</li>
  <li>Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und von Sicherheitskräften.</li>
  <li>Beachten Sie den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_blank" rel="noopener">weltweiten Sicherheitshinweis.</a></li>
 </ul>
 <h3>Innenpolitische Lage</h3>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <p><span>Libanon hat seit 2025 mit General Joseph Aoun einen neuen Staatspräsidenten. 2025 hat das libanesische Parlament der neuen Regierung unter Premierminister Nawaf Salam mehrheitlich das Vertrauen ausgesprochen.</span></p>
 <p><span>Demonstrationen, Proteste und Straßenblockaden, auch auf den wichtigen Verkehrsverbindungen des Landes, sind weiterhin jederzeit möglich. Kundgebungen können schnell in Spannungen und Gewalt umschlagen.&nbsp;</span></p>
 <p><span>In der Stadt Tripoli besteht ein erhöhtes Risiko, Opfer von Gewaltkriminalität zu werden.</span></p>
 <p><span>Im palästinensischen Flüchtlingslager Ain El Helweh am Südende der Stadt Saida kam es zwischen 2023 zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit mehreren Todesopfern. Projektile, Mörsergranaten und Panzerabwehrraketen (RPG-Geschosse) waren wiederholt auch außerhalb des Flüchtlingslagers niedergegangen (z.B. im Stadtzentrum von Saida und auf der Überlandstraße 51) und haben zu zahlreichen Verletzten und Gebäudeschäden geführt. Die Spannungen im Camp sind weiterhin hoch. Ein Wiederaufflammen der Auseinandersetzungen (mit Auswirkungen auf die Stadt Saida) kann nicht ausgeschlossen werden. In und am Rand der Stadt Saida kommt es mitunter zu Straßensperrungen und Verkehrsumleitungen durch die libanesischen Streitkräfte.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über die lokalen Medien.</li>
  <li>Meiden Sie Demonstrationen, größere Menschenansammlungen und Straßenblockaden weiträumig</li>
  <li>Beachten Sie, dass sich auch in anderen Stadt- und Landesteilen kurzfristig gewalttätige Auseinandersetzungen entwickeln können.</li>
  <li>Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und der Sicherheitskräfte.</li>
 </ul>
 <h3>Finanz- und Wirtschaftskrise/Versorgungsengpässe</h3>
 <p>Die wirtschaftliche Lage in Libanon ist auch aufgrund der seit 2019 andauernden Finanz- und Wirtschaftskrise angespannt.&nbsp;</p>
 <p><span>Es ereigneten sich mehrere Sicherheitsvorfälle in Banken, in deren Verlauf Personen unter Androhung von Waffengewalt und teilweise mit Geiselnahme die Auszahlung ihrer eingefrorenen Guthaben gefordert haben. Bislang konnten die Sicherheitskräfte diese Situationen gewaltfrei beenden. Weitere Vorfälle dieser Art und eine mögliche Eskalation können nicht ausgeschlossen werden.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Insbesondere bei Benzin, Diesel und Strom sowie bei einigen Medikamenten kann es weiterhin zu Versorgungsengpässen kommen. Flächendeckende Stromausfälle, die auch Ampeln und Straßenbeleuchtung betreffen, sind an der Tagesordnung. Störungen des Internetzugangs sind in allen Landesteilen, einschließlich Beirut, möglich. Die meisten Krankenhäuser bieten Versorgungsleistungen einschließlich Operationen und notfallmedizinischer Versorgung nur nach Vorkasse in Devisen in bar an.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Achten Sie auf eine gut ausgestattete Reiseapotheke.</li>
  <li>Führen Sie nur die notwendigen Geldmengen in Devisen und in bar mit sich, achten Sie auf den Erhalt von Rücklagen für Notfälle.</li>
  <li>Lassen Sie beim Betreten von Banken besondere Vorsicht walten und meiden Sie Menschenansammlungen vor Banken.</li>
 </ul>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <p>Unter anderem aufgrund der andauernden Finanz- und Wirtschaftskrise hat sich die allgemeine Sicherheitslage verschlechtert, besonders in ärmeren Stadtteilen in Beirut und in Tripoli sowie in einigen ländlichen Regionen. In der Stadt Tripoli besteht ein besonders erhöhtes Risiko, Opfer von Gewalt und Kriminalität zu werden. Seit Juni 2025 wurden für Tripoli etwa 350 sicherheitsrelevante Vorgänge registriert, was im Verhältnis zur Einwohnerzahl dem Vierfachen des Aufkommens in Beirut entspricht. Gewaltsame Überfälle, Entführungsversuche und sexuelle Übergriffe kommen vereinzelt vor. Die Anzahl an Personen, die legale oder auch nicht registrierte Waffen besitzen, ist sehr hoch. Es muss jederzeit damit gerechnet werden, dass Waffen zur Durchführung von Straftaten oder bei Auseinandersetzungen eingesetzt werden. Die Gefahr ist in Sammeltaxis und Taxis mit unbekannten Fahrern ebenso erhöht wie bei Überlandfahrten in die Bekaa-Ebene oder in abgelegene Landesteile.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Bereiten Sie Reisen, auch Familienbesuche, Dienst- und Geschäftsreisen, sorgfältig vor – u.a. durch Einholen aktueller Informationen.</li>
  <li>Beauftragen Sie für Ihre Abholung, Ihren Transport und Ihre Unterkunft Ortskundige, die über langjährige Erfahrung zum Verhalten bei Konflikten und der Gewährleistung Ihrer Sicherheit verfügen.</li>
  <li>Unternehmen Sie Fahrten möglichst in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer.</li>
  <li>Vermeiden Sie insbesondere in ländlichen Gebieten Überlandfahrten bei Nacht.</li>
  <li>Benutzen Sie möglichst nur vom Hotel bereitgestellte oder vorbestellte Taxis und verzichten Sie insbesondere als alleinreisende Frau auf die Benutzung von Sammeltaxis oder Taxis mit unbekannten Fahrern.</li>
  <li>Seien Sie in größeren Menschenmengen und in eng bebauten Bereichen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.</li>
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li>Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.</li>
  <li>Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.</li>
 </ul>
 <h3>Zeremonielles Schießen</h3>
 <p>Bei verschiedenen Anlässen kann es landesweit, auch spontan und ohne Vorwarnung, zu Schussabgaben in die Luft kommen. Unter anderem wird diese auch als „celebratory gunfire“ oder „happy shooting“ bekannte Tradition bei Beerdigungen, Hochzeiten, Jahrestagen, Ansprachen einflussreicher Personen oder Politiker und vergleichbaren Ereignissen ausgeübt. Die Geschosse der dabei verwendeten Waffen fliegen z.T. mehrere Kilometer weit und können auch beim Herabfallen schwerste Verletzungen verursachen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Meiden Sie Kundgebungen, Demonstrationen und größere Menschenansammlungen</li>
  <li>Wenn Sie in Ihrem Umfeld Schussabgaben feststellen, begeben Sie sich unverzüglich unter einen festen Unterstand und halten&nbsp;sich von Freiflächen, Balkonen, Terrassen und Fensterflächen fern.</li>
 </ul>
 <h3>Landminen und alte Munition</h3>
 <p><span>In mehreren Regionen besteht seit 2024 eine erhöhte Gefährdung durch nicht explodierte Munition und Minen sowie auch durch alte Streumunition aus früheren Konfliktphasen. Betroffen sind aktuell insbesondere der Südlibanon, Teile der Bekaa sowie die südlichen Vororte von Beirut; darüber hinaus bestehen weiterhin Risiken in den Bergregionen des Chouf, des nördlichen Mount Lebanon sowie in Gebieten zwischen Akkar und der syrischen Grenze.</span> Nähere Informationen bietet das <a href="https://www.lebarmy.gov.lb/en/content/lebanese-mine-action-center" target="_blank" rel="noopener">Lebanon Mine Action Center.</a> Dort sind auch Karten der kontaminierten Gebiete abrufbar.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Orientieren Sie sich umfassend und aktuell, bevor Sie Ausflüge oder Wanderungen unternehmen.</span></li>
  <li>Verlassen Sie in den betroffenen Gebieten nicht die Wege und Straßen. Berühren Sie keine unbekannten herumliegenden Gegenstände.</li>
  <li>Unternehmen Sie Wanderungen nur auf offiziellen Wegen und in ortskundiger Begleitung (z.B. im Rahmen anerkannter Touristenführungen).</li>
 </ul>
 <h2>Natur und Klima</h2>
 <p>Libanon liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.</p>
 <p>Das Klima ist überwiegend mediterran, in den Bergen gibt es im Winter Schnee.</p>
 <p>Aufgrund langer Trockenheit und hoher Temperaturen ist auch im&nbsp;Libanon die Waldbrandgefahr derzeit extrem hoch.</p>
 <p>Besonders in den niederschlagsstärkeren Wintermonaten (Oktober bis April) kann es landesweit zu Überschwemmungen und Erdrutschen kommen. Vor allem Berg- und Küstenstraßen sowie Unterführungen können dann innerhalb kürzester Zeit unbefahrbar sein.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des <a href="https://www.gfz-potsdam.de/presse/infothek" target="_blank" rel="noopener">Deutschen GeoForschungsZentrums</a> vertraut.</li>
  <li>Beachten Sie stets die Warnungen und &nbsp;Anweisungen lokaler Behörden.</li>
  <li>Wenn Sie einen Waldbrand bemerken, alarmieren Sie umgehend die Feuerwehr (Tel. 175) bzw. den Zivilschutz (Tel. 125).</li>
  <li>Verfolgen Sie lokale Nachrichten und Wetterberichte.</li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p>Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxis, die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel genutzt werden können (Sammeltaxis sog. „service taxis“). Nutzbar sind auch Online-Taxidienste. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die Grenze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb von ca. 1.000 Metern mit Schnee zu rechnen, sodass eine gute Winterbereifung und zum Teil auch Schneeketten erforderlich sind. Passstraßen sind häufig wegen fehlender oder unzureichender Schneeräumung oder liegengebliebener Fahrzeuge blockiert.</p>
 <p>Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren bestehen. Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet, Verkehrsampeln sind überwiegend außer Funktion und die Fahrweise wirkt häufig aggressiv.</p>
 <p>Die touristische Infrastruktur (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) ist in den abgelegenen Gebieten weniger entwickelt; sie konzentriert sich vor allem auf den Großraum Beirut, die Küsten und das angrenzende Bergland. Strände sind häufig felsig, oft in Privatbesitz und daher in der Saison nur gegen Entgelt zugänglich. Die Wasserqualität entspricht vor allem im verstädterten Gebiet zwischen Saida und Byblos nicht europäischen Standards. Gleiches gilt für die Ausbildung des Rettungspersonals.</p>
 <h3>Besondere Verhaltenshinweise</h3>
 <p>Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land.</p>
 <p>Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein; das schließt insbesondere auch die Badebekleidung an den Stränden Libanons ein, die jeweils ortsangepasst sein sollte.</p>
 <p>In Gesamt-Libanon gilt ein Verbot des Fotografierens von sicherheitsrelevanten Einrichtungen (u.a. Kasernen, Flughäfen, Polizeistationen, Grenzposten, Checkpoints, Regierungsgebäude). Auch an anderen Orten, wie Friedhöfen, religiösen Stätten oder privaten Anwesen kann das Fotografieren zu negativen Reaktionen bei Bevölkerung und Sicherheitskräften führen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon und bereiten Sie sich entsprechend vor.</li>
  <li>Achten Sie insbesondere beim Besuch religiöser Stätten auf angemessene Kleidung.</li>
  <li>Seien Sie mit dem Fotografieren zurückhaltend und vergewissern Sie sich ggf. oder fragen Sie um Erlaubnis.</li>
 </ul>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p>Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.</p>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <p><span>Obwohl Libanon unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land gilt, sollten Reisende sich bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen in Libanon strafbar sind. Der Druck auf LGBTIQ-Personen hat zugenommen: u.a. kam es 2023 zu einem tätlichen Angriff auf eine LGBTIQ-freundliche Bar in Beirut. Einige Gebiete und Stadtviertel mögen toleranter erscheinen, jedoch kann jedes als homosexuell wahrgenommenes Verhalten zu einer Verhaftung führen.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_blank" rel="noopener">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.</a></li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <p><span>Neben homosexuellen Handlungen sind auch die Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials verboten.&nbsp;</span>
  <br>
  <span>Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.</span></p>
 <p><span>Es besteht strenges Fotografierverbot militärischer Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen dürfen nicht fotografiert werden. Lokale Verbote müssen beachtet werden.</span></p>
 <p><span>Nach libanesischem Recht ist es bei rechtlichen Streitigkeiten aller Art möglich, eine Ausreisesperre im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu verhängen. Häufig wird dies bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen (z.B. zum Sorgerecht), aber auch bei anderen zivilrechtlichen Vorgängen (Autokauf/Mietvertrag) angewandt. Eine Ausreisesperre kann bspw. gegen den anderen Ehegatten und/oder gemeinsame Kinder verhängt werden. Die Aufhebung ist oftmals nur mit Einverständnis des Familienmitglieds möglich, das die Ausreisesperre erwirkt hat, oder nach z. T. langwierigen Gerichtsverfahren vor dem zuständigen libanesischen Familiengericht, siehe auch </span><em><span>Einreise und Zoll - Minderjährige</span></em><span>.</span></p>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p>Die offizielle Landeswährung ist das Libanesische Pfund (LBP). Seit Ausbruch der Wirtschafts- und Finanzkrise haben sich verschiedene Devisenparallelmärkte im Land etabliert. Die libanesische Zentralbank veröffentlicht regelmäßig auf ihrer <a href="https://www.bdl.gov.lb/">Webseite</a> einen offiziellen Kurs. Die im Land operierenden Finanztransferdienstleister veröffentlichen ihre aktuellen Kurse ebenfalls. Das Bezahlen mit USD ist in vielen Landesteilen möglich, wobei man Wechselgeld häufig in lokaler Währung erhält. Devisen in bar können unkompliziert in Libanesische Pfund (LBP) getauscht werden. An Bankautomaten und bei Zahlungen mit ausländischer Kreditkarte werden meist erheblich schlechtere Wechselkurse angewandt. Hierdurch kann es zu hohen Mehrkosten im Vergleich zu Barzahlungen kommen. Oft akzeptieren Restaurants und Geschäfte nur Bargeld.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich vor der Nutzung von Bankautomaten oder der Zahlung mit ausländischer Kreditkarte über die aktuellen Konditionen. Nutzen Sie im Zweifel Bargeld.</li>
  <li>Nehmen Sie USD oder Euro in bar mit.</li>
 </ul>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten">Vertretungen Ihres Ziellandes.</a> Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Personalausweis:</strong> Nein</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Kinderreisepass:</strong> Ja</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:&nbsp;</strong>
  <br>
  Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.</p>
 <h3>Visum</h3>
 <p>Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libanon ein Visum. Es kann vor der Einreise bei den zuständigen Auslandsvertretungen oder – für touristische Aufenthalte bis zu einem Monat bei Einreise – am Flughafen (<em>on arrival</em>) beantragt werden. Visa für touristische Aufenthalte sind gebührenfrei.</p>
 <p>Bei Einreise zur Aufnahme einer Beschäftigung in Libanon muss das Visum von der zuständigen libanesischen Auslandsvertretung vor der Reise ausgestellt werden. Diese Regelung gilt auch für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen.</p>
 <p>Informationen zu Einreisevisa für deutsche Staatsangehörige bietet die <a href="http://www.general-security.gov.lb/en">libanesische „General Security".</a></p>
 <h4><em>Überschreitung der Visumsgültigkeit</em></h4>
 <p>Bei einer mehr als einmonatigen Überschreitung der Gültigkeit des Visums kann die Ausreise verweigert werden. In diesem Fall muss bei der „General Security“ entweder eine Verlängerung des Visums oder ein einwöchig gültiges Ausreisevisum (<em>„exit visa"</em>) beantragt werden.</p>
 <p>Ohne gültigen Aufenthaltstitel droht die Zahlung einer Strafgebühr, die von der Dauer der Überschreitung abhängt, bis hin zur Verhaftung.</p>
 <h4><em>Voraufenthalte in Israel</em></h4>
 <p>Reisende mit erkennbaren Voraufenthalten in Israel (z.B. indirekte Hinweise oder im Pass zurückgebliebene Einlegeblätter, Ein- oder Ausreisestempel Israels, Ausreisestempel jordanischer oder ägyptischer Grenzübergänge zu Israel) werden regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Sollte Ihr Pass Rückschlüsse auf Voraufenthalte in Israel aufweisen, sollten Sie unbedingt rechtzeitig bei Ihrer passausstellenden Behörde einen neuen Pass für eine Reise nach Libanon beantragen.</li>
 </ul>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p>Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt. Minderjährige können an der Ausreise durch eine <span class="underline">Ausreisesperre</span> gehindert werden, auch wenn sie lediglich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Libanon haben.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/buergerservice-faq-kontakt/faq/11-kindohneeltern/606308">Einverständniserklärung für Minderjährige.</a></li>
 </ul>
 <h4><em>Kinder und Ehegatten&nbsp;libanesischer Staatsangehöriger</em></h4>
 <p>In deutsch-libanesischen Ehen erwerben gemeinsame Kinder durch Geburt die libanesische Staatsangehörigkeit über den Vater.
  <br>
  Insbesondere, wenn die Eheschließung vor einem Religionsgericht in Libanon erfolgte, findet in der Regel – auch bei einem nur kurzfristigen Aufenthalt – das jeweilige örtliche konfessionell geprägte Sorge- und Familienrecht Anwendung auf die rechtlichen Beziehungen der Eheleute und das Sorgerechtsverhältnis zu den gemeinsamen Kindern. Bei den islamischen Religionsgemeinschaften weisen die zuständigen Gerichte in aller Regel das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder dem Vater zu. Das libanesische Familienrecht sieht die Möglichkeit vor, bei aufkommenden Familienstreitigkeiten auch sehr kurzfristig einstweilige Maßnahmen, insbesondere Ausreisesperren gegen Ehegatten und minderjährige Kinder, zu verhängen. Dies kann auch in Widerspruch zur deutschen Rechtslage oder zu deutschen Sorgerechtsentscheidungen erfolgen.
  <br>
  Die deutsche Botschaft in Beirut hat aufgrund der bestehenden Rechtslage in Libanon keine Möglichkeit, diese Ausreisesperren aufheben zu lassen. Dies ist in aller Regel nur mit Einverständnis des Familienmitglieds, welches die Ausreisesperre erwirkt hat oder nach z. T. langwierigen Gerichtsverfahren vor dem zuständigen libanesischen Familiengericht möglich. Eine erneute Ausreisesperre ist auch nach Aufhebung durch das zuständige libanesische Gericht weiterhin möglich. Die Rechtslage ist ähnlich, wenn der aus Libanon stammende Ehepartner staatenlos (z. B. palästinensischer Flüchtling) ist.</p>
 <h3>Wiedereinreise nach Deutschland für palästinensische Volkszugehörige</h3>
 <p>Reisenden, die zwar im Besitz eines gültigen deutschen Aufenthaltstitels sind, nicht aber über anerkannte Reisedokumente verfügen, kann bei Rückreise nach Deutschland durch die Fluggesellschaften die Beförderung verweigert werden. In der Vergangenheit betraf dies besonders palästinensische Volkszugehörige, die sich daher rechtzeitig vor Antritt der Hinreise nach Libanon bei den zuständigen Ausländerbehörden um die Ausstellung gültiger Reisedokumente bemühen sollten. Nähere Informationen erteilt die <a href="https://beirut.diplo.de/blob/2593978/954ae0af02cc5610642d45ca96e35fa1/rkliste-nichtanerkanntereisedokumente-data.pdf">Deutsche Botschaft Beirut.</a></p>
 <h3>Einreisekontrolle/Doppelstaater/Syrer und Palästinenser mit Aufenthalt in Deutschland</h3>
 <p>Die Grenze zwischen Libanon und Syrien können grundsätzlich nur Personen mit libanesischem Aufenthaltstitel passieren. Allerdings gestatten die libanesischen Grenzstellen für 48 Stunden den Einlass von Syrern, die ein Flugticket für den Abflug vom Flughafen Beirut, eine Bestätigung der ärztlichen Behandlung oder eine Terminbestätigung der Botschaft Beirut vorlegen können. Hierfür muss außerdem ein gültiges Reisedokument an der Grenzstelle vorgelegt werden. Für die Einreiseerlaubnis nach Libanon wird in der Regel eine Gebühr in Höhe von ca. 50 USD erhoben.</p>
 <p>Die Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang ist allerdings jederzeit und ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft in Beirut hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.</p>
 <p>Personen mit mehrfacher Staats- oder Volkszugehörigkeit (z. B. Deutsch-Libanesisch/ Deutsch-Syrisch/Deutsch-Palästinensisch) müssen bei Einreise nach Libanon arabische oder ins Arabische übersetzte Geburtsurkunden mit sich führen, um den Vornamen des Vaters nachzuweisen, der im arabischen Personenstandsrecht eine wichtige Angabe ist. Dies beugt Personenverwechslungen vor, die in der Vergangenheit zu Vernehmungen, Zurückweisungen und teilweise auch Festnahmen durch die libanesischen Grenzbehörden geführt haben.</p>
 <p>Personen mit deutscher und syrischer Staatsangehörigkeit sollten beachten, dass es bei illegalen Ein- oder Ausreisen nach/aus Libanon, z.B. im Rahmen der Flucht aus Syrien, - auch wenn diese lange zurückliegen - bei einer erneuten Einreise in den Libanon zu Inhaftierungen und Strafverfolgungsmaßnahmen kommen kann. Ausländische Staatsangehörige, vor allem Syrer und Palästinenser, bei denen der Verdacht einer irregulären Einreise nach Deutschland besteht, müssen damit rechnen, dass ihnen die Einreise nach Libanon verweigert wird. Dies kann trotz einer aktuell gültigen Aufenthaltserlaubnis für Deutschland der Fall sein.</p>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p>Die Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zurzeit über 10.000 USD) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.</p>
 <p>Bei Geschäftsreisen fallen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster an. Ansonsten bestehen keine ungewöhnlichen Beschränkungen.</p>
 <h4><em>Einreise mit einem Fahrzeug</em></h4>
 <p>Bei der Einfuhr eines nicht auf den Reisenden in Deutschland zugelassenen Kfz wird in letzter Zeit zunehmend verlangt, dass die Echtheit der dafür erforderlichen notariell beglaubigten Vollmacht zusätzlich vorab von der Deutschen Botschaft Beirut bestätigt wird. Es empfiehlt sich, die genauen Einreisebestimmungen für ein in Deutschland zugelassenes Kfz bei einem Automobilclub und der libanesischen Botschaft in Berlin abzuklären. Die auch vorübergehende Einfuhr von Pkw mit Dieselmotor ist untersagt.</p>
 <h3>Tiere</h3>
 <p>Für die Einfuhr von Haustieren bestehen keine besonderen, über die international üblichen hinausgehenden, veterinärpolizeilichen Vorschriften. Außer dem EU-Heimtierausweis mit den aktuellen Impfungen, vor allem gegen Tollwut, wird ein Gesundheitszeugnis eines Amtstierarztes mit englischer Übersetzung benötigt, das möglichst nicht älter als zwei Tage ist. Weitere Informationen erhalten Sie von den libanesischen Auslandsvertretungen.</p>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <p>Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2517492-2517492" target="_blank" rel="noopener">Poliomyelitis.</a></li>
  <li>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß <a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html">Impfkalender der STIKO</a> auf dem aktuellen Stand befinden. <span>Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.</span></li>
  <li>Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.</li>
 </ul>
 <h3>HIV/AIDS</h3>
 <p>Die Prävalenz von HIV-Infizierten in Libanon ist gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</li>
 </ul>
 <h3>Durchfallerkrankungen</h3>
 <p>Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/200206/8c414cbefcaad8d79d86d85552dd5db7/durchfallmerkblatt-data.pdf" target="_blank" rel="noopener">Durchfallerkrankungen.</a> Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.</li>
  <li>Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.</li>
  <li>Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.</li>
  <li>Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.</li>
  <li>Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.</li>
  <li>Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.</li>
  <li>Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.</li>
 </ul>
 <h3>Cholera</h3>
 <p>Cholera ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die vor allem durch verunreinigtes Trinkwasser und infizierte Nahrung übertragen wird. Sie kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Achten Sie intensiv auf Einhaltung der Hygienemaßnahmen.</li>
  <li>Beachten Sie die Hinweise zu <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/cholera-2433480" target="_blank" rel="noopener">Cholera.</a></li>
 </ul>
 <h3>Weitere Infektionskrankheiten</h3>
 <p>Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniasis). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung).</p>
 <p>Selten aber möglich, <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/leptospirose-2519598" target="_blank" rel="noopener">Leptospirose,</a> eine durch Tierkontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragene Infektionskrankheit.</p>
 <h3>Schlangenbisse</h3>
 <p>Sehr selten kommen außerhalb der Städte Schlangenbisse der Libanesischen Bergotter vor. Ein Antivenum ist in diesem Fall notwendig und in den großen Krankenhäusern in Beirut vorhanden, siehe&nbsp;auch&nbsp;<a href="https://www.diplo.de/-/2519592">Erste Hilfe bei Schlangenbissen.</a></p>
 <h3>Medizinische Versorgung</h3>
 <p>Das Versorgungsniveau ist in Beirut gut. Besonders die großen Krankenhäuser der Maximalversorgung, wie u.a. das American University Beirut Medical Center und das Hospital Hôtel Dieu de France, sind überregionale Anlaufstellen. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert. Dies gilt umso mehr, da libanesische Krankenhäuser – selbst bei Notfallversorgung – in der Regel eine Anzahlung oder Vorkasse (grundsätzlich in bar) verlangen. Allerdings kann ein durchgehender und flächendeckender Apothekendienst mitunter nicht gewährleistet werden, da viele Apotheken aufgrund des Strommangels auch nachts schließen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.</li>
  <li>Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke, einschließlich einer ausreichenden Menge Ihrer regelmäßig benötigten Medikamente (sofern relevant), mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.</li>
  <li>Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen-&nbsp;oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die <a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html" target="_blank" rel="noopener">DTG.</a></li>
 </ul>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2519600-2519600" target="_blank" rel="noopener"><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></a></p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/libanon-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a class="embedFloat--left embedFunctional--info" href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
 <p>&nbsp;</p>
 <p>&nbsp;</p>
</div>]]></description><pubDate>Tue, 21 Jul 2026 18:45:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Tue, 21 Jul 2026 18:35:58 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/libanonsicherheit-204048</guid></item><item><title>Republik Nordmazedonien: Reise- und Sicherheitshinweise</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/mazedoniensicherheit-207612</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:&nbsp;</p>
 <p><span>Aktuelles – Gemeinde Gostivar: Verunreinigtes Leitungswasser</span></p>
 <p><span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
 <p>&nbsp;</p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter" target="_blank" rel="noopener">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a></p>
 </blockquote>
 <h2>Aktuelles</h2>
 <h3>Gemeinde Gostivar: Verunreinigtes Leitungswasser&nbsp;</h3>
 <p>In der Gemeinde Gostivar kann nach einem Verbot der zuständigen Behörden Leitungswasser aktuell nicht als Trinkwasser oder zum Kochen genutzt werden. Das Trinkwasserversorgungssystem der Stadt wurde mit gesundheitsgefährdenden Bakterien verunreinigt.&nbsp;</p>
 <p>Die mazedonischen Behörden organisieren vor Ort die Verteilung von Trinkwasser bis zur vollständigen Desinfektion des Leitungsnetzes.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich in den lokalen Medien zur aktuellen Situation.</li>
  <li><span>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden</span></li>
 </ul>
 <h3>Aufenthaltsverbot in den Wäldern Nordmazedoniens&nbsp;</h3>
 <p>Seit 1. Juli 2026 bis 31. August 2026 gilt wegen erhöhter Waldbrandgefahr ein Aufenthaltsverbot in den Wäldern Nordmazedoniens. Bei Missachtung können Geldstrafen bis zu 2.000 EUR verhängt werden.&nbsp;</p>
 <p>Ausnahmegenehmigungen können nur von den für die Nationalparks (Pelister, Mavrovo, Sar Gebirge und Galichica) bzw. die Nationalwälder (Nacionalni Shumi) zuständigen Behörden erteilt werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</li>
 </ul>
 <h2>Sicherheit</h2>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_blank" rel="noopener">weltweiten Sicherheitshinweis.</a></li>
 </ul>
 <h3>Innenpolitische Lage</h3>
 <p><span>Die Lage im gesamten Land ist insgesamt ruhig. Gelegentlich finden in der Hauptstadt Skopje und vereinzelt in anderen Städten Demonstrationen statt.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.</li>
  <li>Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.</li>
 </ul>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p>Die allgemeine Kriminalitätsrate ist niedrig. Insbesondere in der Innenstadt von Skopje und anderen Städten besteht die Gefahr von Taschendiebstählen, Handtaschenraub und vereinzelt Autoaufbrüchen, auch durch Jugendbanden. Kreditkartenmissbrauch kommt vor.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li><span>Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.</span></li>
  <li>Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in der Innenstadt von Skopje besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.</li>
  <li>Lassen Sie keine Wertsachen in Fahrzeugen zurück.</li>
  <li>Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.</li>
 </ul>
 <h2>Natur und Klima</h2>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <p>Nordmazedonien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.</p>
 <p>Das Klima ist kontinental mit sehr heißen Sommern und feucht-kalten Wintern.
  <br>
  In den Sommermonaten kommt es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</li>
  <li><span>Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des&nbsp;</span><a href="https://www.gfz-potsdam.de/presse/infothek"><span>Deutschen GeoForschungsZentrums</span></a><span><span class="underline">&nbsp;</span>vertraut.</span></li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <h3>Grenzkontrollen</h3>
 <p>Die Kontrollen an den Grenzübergängen nach Nordmazedonien sind verstärkt worden. Daher muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Benutzen Sie nur die offiziellen Grenzübergänge.</li>
  <li>Begleiten Sie keine Migranten über die Grenzen und nehmen Sie keine unbekannten Anhalter mit (siehe <em>Rechtliche Besonderheiten</em>).</li>
 </ul>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p><span>Die Haupttransitstrecken sind gut ausgebaut. Viele Überlandstrecken haben jedoch tiefe Spurrillen und Schlaglöcher. Es muss zudem mit Pferdefuhrwerken und schlecht bzw. unbeleuchteten Fahrzeugen gerechnet werden, die vor allem bei Dunkelheit zur Gefahr werden können. Generell besteht ein erhöhtes Unfallrisiko.</span>
  <br>
  <span>Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger 0,1. Auch am Tag gilt Lichtpflicht.</span></p>
 <p><span>Schnellstraßen und Autobahnen sind gebührenpflichtig.&nbsp;Die Autobahngebühr zur Durchfahrt durch Nordmazedonien von Norden nach Süden beträgt ca. 7 EUR (400 MKD) für Pkw und ca. 17 EUR (1.000 MKD) für Lkw und Busse je nach Größe. Die Gebühren können auch in EUR entrichtet werden, sind dann jedoch höher. An den Mautstellen werden die jeweils aktuellen Gebühren angezeigt.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Verstöße gegen das Verkehrsgesetz von Nordmazedonien können mit zum Teil erheblichen Geldbußen geahndet werden. Zweiradfahrer (u.a. Fahrrad, Moped, Motorrad, E-Roller) und Fußgänger dürfen, z.B. beim Überqueren einer Straße oder eines Fahrradwegs, keine Mobiltelefone, Kopfhörer oder sonstige elektronische Geräte benutzen oder tragen. Mit Wirkung vom 1. Februar 2026 werden Verkehrsverstöße mit einem Kamerasystem erfasst und geahndet. Das Strafmandat darf nur von uniformierten Polizeibeamten erteilt werden. Im Falle einer Geldbuße ist diese in der nächstgelegenen Bank oder Post zu zahlen. Es ist nicht erlaubt, diese an Ort und Stelle bei dem Polizeibeamten zu zahlen.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Fahrer von Kfz mit ausländischem Kennzeichen sind bei einem Verkehrsunfall gemäß den Vorschriften Nordmazedoniens verpflichtet, den Unfall von der Polizei aufnehmen zu lassen. Der Polizeinotruf ist 192 und 112. Ohne Vorlage eines Polizeiprotokolls können Schadensersatzansprüche nicht geltend gemacht werden. Erfahrungsgemäß dauert die Erstellung eines solchen Protokolls durch die Polizei mehrere Wochen. Es muss nach Fertigstellung persönlich abgeholt werden.</span></p>
 <p><span>Die Grüne Versicherungskarte ist gültig, wenn Nordmazedonien (Abkürzung MK, MKD oder NMK)darin&nbsp;</span>eingetragen ist. Ohne gültige Grüne Versicherungskarte muss bei Grenzübertritt eine lokale Kfz-Versicherung erworben werden.</p>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p>Der deutsche Führerschein wird anerkannt.</p>
 <p><span>Für Fahranfänger gelten in den ersten zwei Jahren nach Führerscheinausstellung besondere Verkehrsregeln.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Fahranfänger dürfen mit einem Führerschein der Klasse B ein Kfz bis zu einer maximalen Leistung von 77 kW führen und damit maximal 80 km/h auf Landstraßen und 100 km/h auf Autobahnen fahren. Darüber hinaus gilt für sie ein Fahrverbot zwischen 23 und 5 Uhr, außer sie befinden sich in Begleitung einer über 25-jährigen Person, gegen die keine Ordnungswidrigkeit oder Fahrverbot verhängt wurde.</span></p>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_blank" rel="noopener">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.</a></li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <p>Wer Migranten im eigenen Fahrzeug transportiert, oder ihnen auf sonstige Art und Weise dabei hilft, die Grenze illegal zu überqueren oder Nordmazedonien ohne gültiges Visum zu durchqueren, erfüllt den Straftatbestand der Schleusung. Diese wird mit Freiheitsstrafen von mindestens vier Jahren, bei Beteiligung Minderjähriger von mindestens acht Jahren, geahndet.</p>
 <p>Das unbefugte Fotografieren oder sonstige Dokumentieren militärischer und strategischer Einrichtungen wird strafrechtlich verfolgt.&nbsp;</p>
 <p>Der Besitz, Kauf und Verkauf von Drogen ist strafbar.</p>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p>Landeswährung ist der Denar (MKD). Die Bargeldversorgung mit Debit- (Girocard) oder Kreditkarten ist in Skopje und größeren Städten möglich, in kleinen Provinzstädten nur vereinzelt. Geldversorgung über die einschlägigen international operierenden Finanztransaktionsdienstleister ist in den größeren Städten möglich. Nicht alle Hotels akzeptieren Kreditkarten. Es ist fast überall Barzahlung mit EUR bzw. Umtausch von EUR in MKD möglich. Für den Umtausch von MKD in EUR werden Gebühren erhoben.</p>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten">Vertretungen Ihres Ziellandes.</a> Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Personalausweis: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Kinderreisepass: </strong>Ja</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:&nbsp;</strong>
  <br>
  Reisedokumente müssen&nbsp;zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens&nbsp;sechs Monate gültig sein.</p>
 <p>Wenn Reisedokumente als gestohlen gemeldet wurden, werden Einreisen damit in der Regel verweigert. Dies gilt auch, nachdem diese Dokumente von innerdeutschen Behörden zurückgegeben und der entsprechende Vermerk in den Fahndungslisten gelöscht wurden. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vor der Einreise ein neues Reisedokument ausstellen zu lassen oder ein weiteres zur Einreise gültiges Dokument mit sich zu führen.</p>
 <h3>Visum</h3>
 <p>Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen kein Visum.</p>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p>Minderjährige, die allein reisen, müssen eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung (in mazedonischer oder englischer Sprache) der Eltern mitführen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/buergerservice-faq-kontakt/faq/11-kindohneeltern/606308" target="_blank" rel="noopener">Einverständniserklärung für Minderjährige.</a></li>
 </ul>
 <h3>Meldepflicht</h3>
 <p>Ausländische Staatsangehörige in Nordmazedonien sind verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise bei der nächstgelegenen Polizeistation anzumelden. Bei Unterbringung in einem Hotel, einer Pension o.Ä. übernehmen diese die Anmeldung, privat untergebrachte Reisende müssen sich selbst bei der nächstgelegenen Polizeistation registrieren. Bei Unterlassung können hohe Geldstrafen verhängt werden.</p>
 <h3>Ein- und Ausfuhrbestimmungen</h3>
 <p><span>Personen ohne Wohnsitz in Nordmazedonien („Non-Residents“) dürfen Devisen</span> bis zu einem Gegenwert von maximal 10.000 EUR ein- und ausführen, ohne sie zu deklarieren. Beträge über 10.000 EUR müssen bei der Ein- und Ausreise deklariert werden.&nbsp;</p>
 <p>Für Personen mit Wohnsitz in Nordmazedonien („Residents“) ist die Ein- und Ausfuhr von Devisen bis zu einem Gegenwert von 2.000 EUR gestattet. Darüber hinaus gehende Beträge bis maximal 10.000 EUR müssen deklariert werden. Höhere Beträge dürfen weder ein- noch ausgeführt werden.</p>
 <p>Auch Gegenstände ab diesem Wert müssen bei Einreise deklariert werden, um bei Wiederausreise eine Beschlagnahme und Strafe zu verhindern.</p>
 <p>Sowohl bei touristischen Aufenthalten als auch bei der Durchreise müssen <span>Waffen</span> bei der Einreise deklariert werden. Grundsätzliche Voraussetzung für das Mitführen von Waffen ist ein gültiger Waffenschein. Daraufhin wird von der Polizei eine zeitlich für die Dauer des Aufenthalts beschränkte Genehmigung erteilt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Waffe für die Dauer des Aufenthalts an der Grenze zu deponieren.</p>
 <h3>Tiere</h3>
 <p>Die Einfuhrvorschriften für Haustiere wurden den Regeln der Europäischen Union angepasst, sodass ein EU-Heimtierausweis empfehlenswert ist. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Das Tier muss über einen Mikrochip und ein Identifikationsdokument verfügen.
  <br>
  Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.</p>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <p>Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß <a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html">Impfkalender der STIKO</a> auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.</li>
  <li>Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut sowie ggf. FSME empfohlen.&nbsp;</li>
 </ul>
 <h3>West-Nil-Fieber</h3>
 <p>Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Nordmazedonien zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/wnf-2562880" target="_blank" rel="noopener">West-Nil-Fieber.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658" target="_blank" rel="noopener">Expositionsprophylaxe</a> insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.</li>
 </ul>
 <h3>HIV/AIDS</h3>
 <p>Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</li>
 </ul>
 <h3>Frühsommer-Meningoenzephalitis</h3>
 <p>Das Risiko für die durch Zecken übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) ist in Nordmazedonien aufgrund der schlechten Datenlage unklar, es ist jedoch mindestens von vereinzeltem Auftreten in den Monaten April bis Oktober auszugehen. Zecken können zudem auch weitere Krankheiten wie z.B. die Borreliose übertragen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Suchen Sie Ihren Körper nach Aufenthalten im Freien sorgfältig nach Zecken ab und entfernen diese so rasch wie möglich. Für weitere Empfehlungen zu möglicherweise notwendigen Behandlungen ist ein Arzt aufzusuchen.</li>
  <li>Lassen Sie sich hinsichtlich einer FSME-Impfung bei besonderer Exposition beraten und ggf. impfen.</li>
 </ul>
 <h3>Krim-Kongo-Fieber</h3>
 <p>Das Krim-Kongo-Fieber ist eine weitverbreitete Viruserkrankung, die auch in Nordmazedonien vorkommt und mit erhöhter Blutungsneigung einhergehen kann. In der Regel wird die Erkrankung durch direkten Kontakt mit Blut oder Fleisch infizierter domestizierter Tiere oder durch einen Zeckenstich auf Menschen übertragen. Die Therapie erfolgt primär symptomatisch; dem virushemmenden Medikament Ribavirin wird ein positiver Effekt zugeschrieben. Eine Impfung existiert nicht. Das Risiko für Touristen ist gering.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Achten Sie auf Schutz vor Zeckenstichen.</li>
  <li>Seien Sie vorsichtig beim Umgang mit rohem Fleisch und beim Umgang mit Erkrankten.</li>
 </ul>
 <h3>Prophylaxe</h3>
 <p>Durch die Beachtung grundsätzlicher Hygieneregeln beim Essen und Trinken sowie Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) kann das Risiko von Infektionserkrankungen verringert werden, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/krankheitspraevention-2564656" target="_blank" rel="noopener">Krankheitsprävention und Hygiene</a> und <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658" target="_blank" rel="noopener">Expositionsprophylaxe.</a></p>
 <h3>Luftverschmutzung</h3>
 <p><span>Die Luftverschmutzung durch Feinstaub ist in den Wintermonaten November bis Februar in der Hauptstadt Skopje sehr hoch.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den <a href="http://waqi.info/de" target="_blank" rel="noopener">World Air Quality Index.</a></li>
 </ul>
 <h3>Medizinische Versorgung</h3>
 <p><span>Die medizinische Versorgung in der Hauptstadt Skopje ist im privaten Sektor und auch im öffentlichen Sektor in vielen Bereichen gut, entspricht aber nicht immer deutschem Standard. Deutschsprachige Ärzte sind häufig anzutreffen. Außerhalb der Hauptstadt ist die medizinische Versorgung oft problematisch und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch nicht auf dem neuesten Stand. Daneben ist Personalmangel, vor allem im Pflegebereich, ein häufiges Problem.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.</li>
  <li>Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.</li>
  <li>Lassen Sie sich vor einer Reise einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die <a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html" target="_blank" rel="noopener">DTG.</a></li>
 </ul>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2519600-2519600" target="_blank" rel="noopener"><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></a></p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/nordmazedonien-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a class="embedFloat--left embedFunctional--info" href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
</div>]]></description><pubDate>Tue, 21 Jul 2026 18:30:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Tue, 21 Jul 2026 18:17:57 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/mazedoniensicherheit-207612</guid></item><updated>Thu, 23 Jul 2026 15:44:59 +0200</updated></channel></rss>